KFZ-Versicherung-Rechnung- bis wann?

Guten morgen zusammen,

bis wann muss eine KFZ-Versicherung die Rechnung für das nächste Versicherungsjahr abgeschickt haben, bzw. diese ankommen sein?
Ich kann ja, abgesehen bei einer Preiserhöhung, nur regulär bis zum 30.11. kündigen.
Gibt es dafür Regularien?

Vielen Dank,
Tina

Zusatzfrage:

Guten morgen zusammen,

Hallo,

bis wann muss eine KFZ-Versicherung die Rechnung für das
nächste Versicherungsjahr abgeschickt haben, bzw. diese
ankommen sein?
Ich kann ja, abgesehen bei einer Preiserhöhung, nur regulär
bis zum 30.11. kündigen.
Gibt es dafür Regularien?

genau deshalb - weil auch ich noch keine bekommen habe - habe ich bei meiner Versichung angerufen. Man vertröstete mich damit, dass diese „wohl bald kommen werde“ und dass ich bei z.B. einem Wechselwunsch einen Monat Zeit habe, ab Eingangsdatum der Rechnung…!

Habe es nicht so richtig glauben können, deshalb hier meine Anschlussfrage ob es so ist, wie behauptet wird!?

Außerdem kann ich mich nach dem Lesen dass es anderen ebenso ergeht des Eindrucks nicht erwehren, dass hinter diesen späten Zustellungen System steckt…

Vielen Dank,
Tina

Gruß
rolli

Hallo Tina,

Guten morgen zusammen,

bis wann muss eine KFZ-Versicherung die Rechnung für das
nächste Versicherungsjahr abgeschickt haben, bzw. diese
ankommen sein?

Die neue Beitragsrechnung sollte bis zum Ablauf des Versicherungsjahres vorliegen.

Ich kann ja, abgesehen bei einer Preiserhöhung, nur regulär
bis zum 30.11. kündigen.

Nein - die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres vorliegen. Und dies muss nicht immer der 01.01.XXXX sein.

Wenn man den Versicherer zum Ablauf des Versicherungsjahres wechseln will, kann man ja auch einmal den derzeitigen Jahresbeitrag incl. Leistungen vergleichen. Nicht immer ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz zu kündigen, weil ein anderes Unternehmen einem fürs Folgejahr einen etwas günstigeren Beitrag offeriert.
Dabei werden oft die Vertragsleistungen radikal reduziert.
Spätestens im Schadensfall hat man dann das Nachsehen.

Viele Grüße!
Merger

… und dass ich bei z.B. einem Wechselwunsch einen Monat Zeit habe, ab
Eingangsdatum der Rechnung…!

Habe es nicht so richtig glauben können,

Hi,
ich glaube es auch nicht. Bei einem Wechselwunsch hat man 11 Monate Zeit, diesen schriftlich zu artikulieren = Kündigung schicken.

Anders verhält es sich bei einer Prämienerhöhung. Hier hat der Kunde 1 Monat ab Zugang des Erhöhungsschreibens Zeit, außerordentlich zu kündigen.

Außerdem kann ich mich nach dem Lesen dass es anderen ebenso
ergeht des Eindrucks nicht erwehren, dass hinter diesen späten
Zustellungen System steckt…

Welches System soll hier dahinterstecken?
Angenommen, die Beitragserhöhung geht am letzten Tag des Versicherungsjahres dem Kunden zu, dann hat er nochmals einen ganzen Monat Zeit zu kündigen.

Geht die Rechnung mit der Erhöhung zwei Monate vor Ende des Versicherungsjahres zu, hat der Kunde nur 1 Monat Zeit, da sich die reguläre Kündigungsfrist mit der Frist zur außerordentlichen überdeckt.

Ein solch perfides System, zum Vorteil des Kunden, kann sich nur die vielgescholtene Assekuranz ausdenken :wink:

Gruß Keki

… und dass ich bei z.B. einem Wechselwunsch einen Monat Zeit habe, ab
Eingangsdatum der Rechnung…!

Habe es nicht so richtig glauben können,

Hi,

Hi,

ich glaube es auch nicht. Bei einem Wechselwunsch hat man 11
Monate Zeit, diesen schriftlich zu artikulieren = Kündigung
schicken.

ja, das mag sein. Aber ich habe jetzt einmal unterstellt, dass die Wechselabsicht erst aus der Prämienerhöhung hergeleitet wird.

Anders verhält es sich bei einer Prämienerhöhung. Hier hat der
Kunde 1 Monat ab Zugang des Erhöhungsschreibens Zeit,
außerordentlich zu kündigen.

Prämienerhöhung ist sicherlich der richtige Terminus…bei mir kommt aber eine zu begleichende „Rechnung“ an…:wink:…nach der ich entscheiden möchte, ob ich evtl. wechseln will!

Außerdem kann ich mich nach dem Lesen dass es anderen ebenso
ergeht des Eindrucks nicht erwehren, dass hinter diesen späten
Zustellungen System steckt…

Welches System soll hier dahinterstecken?

Die Prämienmitteilung so spät wie möglich am Ende des Versicherungsjahres zuzustellen. Sollte eine Erhöhung erfolgt sein und mit dieser meine Entscheidung zu einem (außerordentlichen) Wechsel, relativiert sich der Zeitraum, (Informationen zur Neuorientierung, Urlaub, Krankheit)…wobei meine Skepsis überwiegend dem „Eingangsdatum“, bzw. der Möglichkeit des Nachweises, galt.

Angenommen, die Beitragserhöhung geht am letzten Tag des
Versicherungsjahres dem Kunden zu, dann hat er nochmals einen
ganzen Monat Zeit zu kündigen.

Geht die Rechnung mit der Erhöhung zwei Monate vor Ende des
Versicherungsjahres zu, hat der Kunde nur 1 Monat Zeit, da
sich die reguläre Kündigungsfrist mit der Frist zur
außerordentlichen überdeckt.

Ein solch perfides System, zum Vorteil des Kunden, kann sich
nur die vielgescholtene Assekuranz ausdenken :wink:

Meine Skepsis gegenüber mündlich geäußerten „Fakten“ liegt in der (Lebens)Erfahrung im Umgang mit Assekuranzen begründet :smile:…wobei diese eigentlich mehr von dem Leben was nicht gesgt wird (oder geschrieben steht- auch eine Erfahrung)…was nicht heißen soll, dass die Leute die darauf aus sind Selbe zu betrügen und meine Prämie damit erhöhen, zu meinem Freundeskreis gezählt werden!

Gruß Keki

Gruß
rolli

Aber ich habe jetzt einmal unterstellt, dass die Wechselabsicht erst aus der Prämienerhöhung hergeleitet wird.

Hi Rolli,
in diesem Fall hast du wie bereits geschrieben 1 Monat ab Zugang Zeit, außerordentlich zum Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen.

Prämienerhöhung ist sicherlich der richtige Terminus…bei mir
kommt aber eine zu begleichende „Rechnung“ an…:wink:…nach der
ich entscheiden möchte, ob ich evtl. wechseln will!

Wenn sich der Beitrag erhöht hat, weist der Versicherer auf diese Erhöhung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hin.

Zusammenfassung:
Die reguläre K-Frist beträgt 1 Monat.
Die außerordentliche K-Frist nach Eingang der zu begleichenden Rechnung beträgt ab Zugang derselben ebenfalls 1 Monat.

Offen gestanden verstehe ich dein Problem nicht.

Gruß Keki

Gruß Keki

Hallo,

wie bereits Keki geschrieben hat, besteht nach Zugang der Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat.

Meine Skepsis gegenüber mündlich geäußerten „Fakten“ liegt in
der (Lebens)Erfahrung im Umgang mit Assekuranzen begründet
-)…wobei diese eigentlich mehr von dem Leben was nicht
gesgt wird (oder geschrieben steht- auch eine Erfahrung)…was
nicht heißen soll, dass die Leute die darauf aus sind Selbe zu
betrügen und meine Prämie damit erhöhen, zu meinem
Freundeskreis gezählt werden!

Dann soltte man auch nicht auf schriftliche Äußerungen von Versicherungsvermittlern bauen, sondern sich immer eine schriftliche Bestätigung des Versicherers geben lassen.

Alternativ die Versicherungsbedingungen lesen.

Gruß Merger

Hi Rolli,

Hi Keki,

Zusammenfassung:
Die reguläre K-Frist beträgt 1 Monat.
Die außerordentliche K-Frist nach Eingang der zu begleichenden
Rechnung beträgt ab Zugang derselben ebenfalls 1 Monat.

ist ja gut, habe es verstanden! :wink:

Offen gestanden verstehe ich dein Problem nicht.

Gruß Keki

Gruß Keki

Neiiin, ich habe kein Problem…aber man wird doch mal schimpfen dürfen (räusper)…
Es ging mir darum, dass die Benachrichtigung - übrigens heute, am 26.11. bei einem evtl. Wechsel (Prämienerhöhung) immer noch nicht da ist -, wenn ich morgen Früh für 3 Wochen in Urlaub fahre und das Versicherungsjahr vertragsgerecht am 31.12. endet… Dann bleibt mir nur sehr wenig Zeit mich neu zu orientieren. Hätte ich die Rechnung 3-4 Wochen früher auf dem Tisch, hätte ich dafür einfach mehr Zeit!
Mit anderen Worten: die Rechnung früher als 4 Wochen vor dem Fälligkleitszeitpunkt würde mich freudig stimmen…

Gruß
rolli

Nachtrag

Hallo,

Hallo,

… besteht nach Zugang der Beitragserhöhung ein außerordentliches
Kündigungsrecht von 1 Monat.

Eine Beitragserhöhung ist mit „im November“ datiert. Kann ich hier den 30. 11. unterstellen?

Dann soltte man auch nicht auf schriftliche Äußerungen von
Versicherungsvermittlern bauen, sondern sich immer eine
schriftliche Bestätigung des Versicherers geben lassen.

Du meinst mündliche bzw. telefonische…? Oder meinst du das Kleingedruckte?

Gruß Merger

Gruß
rolli

Hallo,

Hallo,

Hallo,

… besteht nach Zugang der Beitragserhöhung ein außerordentliches
Kündigungsrecht von 1 Monat.

Eine Beitragserhöhung ist mit „im November“ datiert. Kann ich
hier den 30. 11. unterstellen?

Nein - sondern 1 Monat nach Zugang, was man mit Postsempel nachweisen kann.

Dann soltte man auch nicht auf schriftliche Äußerungen von
Versicherungsvermittlern bauen, sondern sich immer eine
schriftliche Bestätigung des Versicherers geben lassen.

Du meinst mündliche bzw. telefonische…? Oder meinst du das
Kleingedruckte?

Nein ich meine alle Schreiben des Versicherungs vermittlers ,
denn diese haben für das Versicherungsunternehmen keine Gültigkeit.

In diesem Fall dürftest Du dich dann mit dem Vermittler rumschlagen.

Gruß Merger