KFZ Versicherung Rückstufung

Hallo,

wie ist es eigntlich im foldendem Fall (KFZ Haftpflicht):

mal angenommen man hat ein Auto von 2007 bis 2008 angemdeldet und hat SF 1/2. Im Jahr 2008 kommt es zu einem Schadensfall.

Man wird dann für das Jahr 2009 nach SF 0 zurückgestuft?

Wie ist es dann aber, wenn man das Auto noch im Jahr 2008 verkauft und abmeldet wird und dann im Jahr 2009 ein anderes Auto anmeldet? Steigt man dann bei SF0 ein?

Wann steigt man wieder bei SF 1/2 ein?

Gibt es die Möglichkeit wieder bei SF1/2 einzusteigen oder „verfolgt“ ein der Schadensfall so lange bis man wirklich wieder ein Auto angemdet hat und hochgestuft wird?

Vielen Dank für alle Antorten!!

Hallo,

im neuen Kfz-Versicherungsantrag wird man nach Vorversicherungen gefragt. Dort muss man dann wahrheitsgemäss auch die Vorversicherung mit Schaden angeben.
Gleichzeitig sollte man bei der Frage nach der neuen gewünschten Vertragseinstufung die Führerscheinklausel (3 Jahre Führerschein) beantragen. Wenn die Gesellschaft das akzeptiert, wird ein neuer Vertrag ohne Berücksichtigung von vorherigen Versicherungen mit Einstufung in SF 1/2 erfolgen.
Wird das nicht akzeptiert, wird auf den früheren schadensbelasteten Vertrag zugegriffen. Die Handhabung kann man vorher bei der einzelnen Gesellschaft nachfragen.

Gruß Woko

danke für die Antort!

Da fällt mir allerdings noch was ein: Nehmen wir mal an, der Unfall ist im Januar 2008 passiert, das Auto wurde allerdings im August 2008 abgemeldet!

Dann ist derjenige ja ein halbes Jahr Beitragsfrei gefahren: Also hat er ja Anspruch auf SF 1/2! ist doch richtig???

Vielen Dank für Hilfe :wink:

Hallo,
das ist so nicht richtig. Während des Kalenderjahres muss eine Schadensfreiheit bestanden haben und nicht nur die letzten 6 Monate vor der Abmeldung.

Gruß Woko

ok, vielen Dank für Antwort!!