Kfz-Versicherung – Ruhen u. Kündigung

Folgende Situation:
Es bestehen für zwei KFZ zwei Versicherungsverträge bei EINER Versicherung.
Inzw. wurde ein KFZ amtl. abgemeldet und wird kurzfristig veräußert (Käufer steht fest).
Der SF-Rabatt des abgemeldeten KFZ ist höher als beim anderen, der Vertrag mit höheren
Rabatt soll daher auf das zugelassene KFZ umgestellt werden.
Andererseits will ich b e i d e SF-Rabatte vorsorglich erhalten, falls evtl. wieder
ein zweites KFZ angeschafft werden sollte.

  • FRAGEN:
    Die SF-Rabattumstellung innerhalb derselben Versicherung dürfte wohl unproblematisch sein. Dann würde e i n Vertrag beitragsfrei ruhen (max. 24 Monate?)
    Unklar: Ich möchte den Versicherungsvertrag jetzt sofort umschreiben lassen.
    Könnte ich den umgeschriebenen Vertrag (mit niedrigerer SF-Klasse) dann ggf. trotzdem
    ohne weiteres bis 30.11.12 regulär kündigen und zu einem anderen Versicherer
    wechseln? Oder bin ich aufgrund des SF-Wechsels zunächst ein weiteres Jahr an den jetzigen Versicherer gebunden?

Ferner: Der ruhende Vertrag bliebe von einem solchen evtl. Vertragswechsel unberührt
und könnte auch nur beim jetzigen Versicherer “wiederaufleben“?

Wäre für klärende Hinweise dankbar.

Hi

Folgende Situation:
Es bestehen für zwei KFZ zwei Versicherungsverträge bei EINER
Versicherung.
Inzw. wurde ein KFZ amtl. abgemeldet und wird kurzfristig
veräußert (Käufer steht fest).
Der SF-Rabatt des abgemeldeten KFZ ist höher als beim anderen,
der Vertrag mit höheren
Rabatt soll daher auf das zugelassene KFZ umgestellt werden.

Das ist kein Problem, da sollte ein Zweizeiler reichen. Der SF-Rabatt kann im Regelfall sofort getauscht werden

Andererseits will ich b e i d e SF-Rabatte vorsorglich
erhalten, falls evtl. wieder
ein zweites KFZ angeschafft werden sollte.

Das ist kein Problem, ein SF-Rabatt läuft ja wie gehabt in einem normalen Vertrag weiter.
Der zweite Rabatt bleibt Dir erst mal sieben Jahre erhalten ohne das was passiert. Da der Vertrag durch die Abmeldung des Fahrzeugs beendet wird ist eine Kündigung nicht mehr nötig.
Lass Dir den Rabatt in einem Zweizeiler bestätigen und lasse ihn da wo er ist.

  • FRAGEN:
    Die SF-Rabattumstellung innerhalb derselben Versicherung
    dürfte wohl unproblematisch sein. Dann würde e i n Vertrag
    beitragsfrei ruhen (max. 24 Monate?)

Kein Problem, wie gehabt… 7 Jahre

Unklar: Ich möchte den Versicherungsvertrag jetzt sofort
umschreiben lassen.

Das geht, siehe oben.

Könnte ich den umgeschriebenen Vertrag (mit niedrigerer
SF-Klasse) dann ggf. trotzdem
ohne weiteres bis 30.11.12 regulär kündigen und zu einem
anderen Versicherer
wechseln? Oder bin ich aufgrund des SF-Wechsels zunächst ein
weiteres Jahr an den jetzigen Versicherer gebunden?

Kannst Du, solange nur eine Vertragsänderung beantragt wird und keine Neuordnung. Wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht ist das kein Problem.

Ferner: Der ruhende Vertrag bliebe von einem solchen evtl.
Vertragswechsel unberührt
und könnte auch nur beim jetzigen Versicherer
“wiederaufleben“?

Der Vertrag ruht nur dort… siehe oben.

Wäre für klärende Hinweise dankbar.

Grüße

zahao

Danke zahao für die Hinweise. Darf ich kurz zusammenfassen:

  1. Vertrag A endete automatisch mit Abmeldung des KFZ. Eine gesonderte Kündigung
    ist nicht erforderlich. Ruhen muß auch nicht beantragt werden, um den SFR zu erhalten.
  2. Der (niedrigere) SFR aus dem erloschenen Vertrag A ist auf Antrag des Versicherten
    per Beginn des nächsten Vertragsjahres auf Vertrag B zu übertragen.
  3. Der SFR aus dem erloschenen Vertrag A bleibt 7 Jahre erhalten, d. h. bei
    Anmeldung eines neuen KFZ würde der SFR gelten, der bis Vertragsende bestsand,
    allerdings nur mit dem SFR aus Vertrag B aufgrund der jetzigen Umschreibung.
    Ist das so zutreffend?

Danke zahao für die Hinweise. Darf ich kurz zusammenfassen:

  1. Vertrag A endete automatisch mit Abmeldung des KFZ. Eine
    gesonderte Kündigung
    ist nicht erforderlich. Ruhen muß auch nicht beantragt werden,
    um den SFR zu erhalten.

So ist es

  1. Der (niedrigere) SFR aus dem erloschenen Vertrag A ist auf
    Antrag des Versicherten
    per Beginn des nächsten Vertragsjahres auf Vertrag B zu
    übertragen.

da das Fahrzeug abgemeldet ist kann das auch jetzt schon gemacht werden.

  1. Der SFR aus dem erloschenen Vertrag A bleibt 7 Jahre
    erhalten, d. h. bei
    Anmeldung eines neuen KFZ würde der SFR gelten, der bis
    Vertragsende bestsand

Ja

allerdings nur mit dem SFR aus Vertrag B aufgrund der jetzigen
Umschreibung.
Ist das so zutreffend?

Korrekt…

Viele Grüße

Zahao

Hallo,

bei einem Versicherer-Wechsel sollte man allerdings beachten,
dass evt. wegen einer Sondereinstufung bzw. Rabattschutzes nicht
die volle SF-Einstufung übernommen wird.

Also zuerst beim neuen Versicherer nachfragen, was er übernimmt.

Gruß Merger

Hallo,
möchte zahao und Merger für die klaren, hilfreichen Hinweise danken.

Guten Tag, die Rabatte untereinander tauschen ist jederzeit möglich. Einfach formlos schriftlich beantragen. In der Regel bleibt die Versicherungsnummer gleich. Dadurch bleibt das Kündigungsrecht zum 01.01.2013 (bei manchen Versicherungen aber auch zu einem anderen Datum) unberührt.
Der derzeit nicht genutzte SFR (Schadenfreiheitsrabatt) bleibt 7 Jahre erhalten.
Wenn nun die Versicherung gewechselt wird, bleibt der ungenutzte Rabatt beim alten Unternehmen liegen. Es ist aber auch möglich, den Rabatt auch rüber zu holen und zu parken.

MfG