KFZ-Versicherung, Schadensregulierung

Wo ist eigentlich die Grenze des guten Geschmacks, bzw. was muß man sich alles gefallen lassen?
Auto-Direct Versicherter fährt mir betrunken ins Auto.
14 tage krank und viele kleine Problemchen in der Folge.
Die Summe X wird als Schmerzensgeld verlangt (wirklich nicht viel!) die Versicherung will die Summe Y bezahlen.
Mein Anwalt fordert zumindest die Mitte (=Z differenz ist 250 DM).
Auto Direct antwortet wir zahlen entweder

  • die Summe Z und ich zahle das Honorar meines Anwalts oder
  • die Summe Y und Auto Direct zahlt den Anwalt.
    Frage 1, bin ich blöd oder die Versicherung unverschämt.
    Frage 2, wie geht man hier am besten gegen vor?

Danke und Grüße

Caro

Hi,
mit X, Y und Z kann ich nicht viel anfangen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Tabelle für die Höhe des Schmerzensgeld. Aus der richterlichen Rechtsprechung hat sich eine Schmerzensgeldtabelle herausgebildet, die überwiegend angewendet wird und Anhaltspunkte liefert, wenn Rechtsanwälte für ihre Mandanten Schmerzensgeld einklagen.
Das bedeutet, dass die Höhe des Schmerzensgeld frei ausgehandelt werden muß, wenn man einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt.
Als Geschädigter, der einen grundsätzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben scheint, rate ich dir, deinen Anwalt anzuweisen, den höchstmöglichen Betrag zu fordern und bei Ablehnung zu klagen.
Dann sind auch die Anwaltskosten nicht mehr verhandelbar. Der Verlierer zahlt alles.
Das Prozeßrisiko kann ich nicht einschätzen, da mir zuwenig Fakten des Falles bekannt sind. Wenn ihr aber schon über die Höhe des Schmerzensgeld streitet, hast du wohl gute Karten.
Gruß,
Francesco