Hallo,
Fallbeispiel:
folgendes Problem tut sich auf. Person A seit 1997 den Führerschein.Nehmen wir an Person A ist seit dieser Zeit auch gefahren,mit dem Auto des Lebenspartners.Sie selbst hatte noch nie ein KFZ auf sich zugelassen.
Person A hat mehrere Verscherungen gefragt ob sie jetzt, weil es eine Ersteinstufung ist, 13 SF Jahre trotzdem anerkannt bekommt, immer die gleiche Antwort, NEIN.
Welche Möglichkeiten hätte denn Person A doch viell. die evtl. 13 SF jahre angerechnet zu bekommen? Sonst würde sie ja nur SF 1/2 bekommen.
Danke euch jetzt schonmal für eure Antworten.
Lieben Gruß Martin