ich hatte bis 07.2007 ein Privatwagen auf mich zugelassen.
von 07.2007 bis 04.2009 hatte ich 3 Leasingwagen die anscheinend über eine Sammelversicherung versichert waren.
Nun bekomme ich ein Schreiben das ich in der Zeit die Fahrzeuge hatte und unfallfrei gefahren bin.
Nun sagt die Versicherung, wo ich nun wieder ein Privatwagen versichert habe, das die wohl nur SF Jahre anrechnen wenn die Versicherung auf mich gelaufen wäre.
Kann mir jemand sagen ob ich da irgendwie einfluss ausüben kann ?? Werde sobald die Bescheinigung da ist diese einreichen.
Wenn die Versicherung sagt rechnet sie nicht an, hat man ein Kündigungsrecht???
Kann mir jemand sagen ob ich da irgendwie einfluss ausüben kann ??
Man kann nur verhandeln. Die Versicherung legt fest, unter welchen Bedingungen sie einen Rabatt gewährt, darauf hat man keinen Rechtsanspruch. Der Versicherungsnehmer muß sich fragen lassen, warum er diese Frage nicht vorher geklärt hat, dann hätte er ggf. eine anderen Versicherung suchen können, die in dieem Punkt kulanter ist.
Werde sobald die Bescheinigung da ist diese einreichen.
Das könnte helfen. Mit so einer Bescheinigung würden wir die schadenfreien Jahre anerkennen.
Wenn die Versicherung sagt rechnet sie nicht an, hat man ein Kündigungsrecht???
Nur das reguläre zum Jahresende. Die Verweigerung eines Rabattes wegen Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Die Formulierung auf der Intranetseite ließ bezüglich der SF Klassen eigentlich keine Probleme erwarten.
Damit Ihnen bezüglich Ihres persönlichen Schadenfreiheitsrabattes keine Nachteile entstehen, haben wir veranlasst, dass der Versicherer Ihren konkreten Schadenverlauf mit dem Volkswagen Mietfahrzeug fortführt. Bei Beendigung Ihres eigenen Kfz-Versicherungsvertrages sollten Sie sich daher von Ihrem bisherigen Versicherer Ihre schadenfreien Jahre bestätigen lassen oder den letzten Versicherungsschein mit der Versicherungsnummer und dem dokumentierten Schadenfreiheitsrabatt als Nachweis aufbewahren.
Beim Wechsel von "Leasing" auf Kauf wird Ihrem Versicherer auf dessen Anfrage die Leasing-Gesamtlaufzeit sowie ggf. angefallene Schäden mit der Versicherungswechselanfrage bestätigt.
Bin davon ausgegangen das dann die Folgeversicherung die Laufzeit anhand der Bestätigung anerkennt und das war es dann…