Kfz versicherung SF-Klassen abarbeiten

Guten Tag,

ein Freund hat seit 1991 eine Pkw-Fahrerlaubnis und auf Grund eines Unfalls im Jahre 1995 nie wieder einen Pkw auf sich versichert.
Kann er seine Prozente (ich denke mal SF-Klasse 1/2) auch mittels Motorradversicherung abarbeiten, obwohl keinen entsprechenden Führerschein hat?
Oder kann er gleich mit einer geringeren SF-Klasse einsteigen. Er fährt seit 1991 ununterbrochen; jahrelang auch dienstlich (Küchenmonteur) Klein-LKWs.

Danke
korsberg

Hallo,

wer länger als 3 Jahre einen FS besitzt fängt automatisch bei 140% an oder wenn ein Partner vorhanden ist bei 85%.

man kann auch die %e von Krad übernehmen aber das unterliegt einigen Kriterien…

MfG www.thomas-wolter.eu

Hallo,

erlich gesagt verstehe ich deine Fragestellung nicht genau. Dein Freund hat einen Führerschein für PKW, will aber jetzt ein Motorrad anmelden und dafür hat er keinen Führerschein, oder wie?
Also ich erklär mal einfach vielleicht war das ja die Frage.
Dein Freund kann ein Motorrad versichern und auch dort sich % erarbeiten, auch wenn er selber das Motorrad gar nicht fährt (da ja kein Führerschein vorhanden ist). Wenn er dann nach ein paar Jahren ein PKW auf sich anmeldet und die % übernimmt, dann werden diese angerechnet. Eigentlich sollte es so nicht sein, aber diese Variante geht.
Hoffe ich habe die Frage richtig interpretiert, ansonsten einfach nochmal fragen.

Sie haben die Frage richtig verstanden. Danke.
Denn es ist doch so, ein kleines Motorrad ist wesentlich billiger in der Haftpflicht als ein Auto. Und im Freundeskreis haben wir genug Motorräder; er aber als einziger nicht.
Ich selber habe zwei, werde dies aber, aller Wahrscheinlichkeit nach, auf meine beiden Kinder anwenden.

korsberg

Hallo,

ein PKW-SFR ist auch auf einem Motorrad verwendbar.
Ansonsten zählen grundsätzlich nur SF-Jahre, die im Versicherungsvertrag angefallen sind.
Gefahrene Jahre in Firmenfzg. etc. sind bei den meisten Vers. uninteressant.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

soweit ich weiß sollte das mit der Anmeldung eines Kraftrads auch funktionieren (man fängt mit Klasse 0 an, bei Motorrad ist das meiner Meinung nach 100%).

Gruß,
Micha

Hallo Korsberg!

Wahrscheinlich ist auf Grund der Verjährung von der Versicherungszeit bis 1995 nichts mehr anrechenbar. Einen Versuch wäre es allerdings wert.

Bei der Versicherung eines Motorrads wird gewöhnlich nicht geprüft, ob der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Führerschein hat. Es gibt also die Möglichkeit, wenn der Freund ein entsprechendes Motorrad zur Verfügung hat.

Wenn sein Arbeitgeber auf die Versicherungszeit zu Gunsten des Freundes verzichtet, könnte er auch diese Versicherungszeit übernehmen (sofern das Fahrzeug nicht über einen Pool-Vertrag versichert ist). Dann wäre allerdings die Versicherungszeit nicht mehr für den Arbeitgeber vorhanden. Weiterhin bieten verschiedene Versicherungen auch sog. Dienstwagenregelungen an. Die Konditionen sind hier jedoch recht unterschiedlich. Am besten mal direkt bei bevorzugten Unternehmen nachfragen.

Schönen Gruß

Bernd