Kfz-Versicherung - SF und Fristen?

Angenommener Fall:

Bei Versicherung A ueber die Jahre einen Schadenfreiheitsrabatt von 30% erreicht, betrifft Erstwagen. Zweitwagen bei 55%

Wechsel zur Versicherung B, beide Fahrzeuge.

Vers.B uebernimmt die SF-Klassen von Vers.A … soweit so gut.

Nach einigen Jahren erfolgt Fahrzeugwechsel beim Zweitwagen, dabei auch die wieder zu Vers.A …

Und jetzt kommt’s: Bei Vers.A liegen die 30% brach, wurde bei damaligen Vers.-Wechsel nicht geloescht. Bei Vers.B laufen aber die 30% f. den Erstwagen bereits seit einigen Jahren. Vers.-Agentur (Vers.A) im Wohnort schlaegt vor, einfach mal einen Versuch zu starten, ob das bei der Vers.A mit den 30% durchgeht.

So, nun gibt es von Rechtswegen sicherlich irgendwelche Fristen:
Innerhalb welchen Zeitraums kann der Fehler bei dem ersten Versicherungswechsel von A zu B korrigiert werden, sprich bei Vers.A der Schadenfreiheitsrabatt von 30% auf die eigentlich korrekten 55% raufgesetzt werden?

Und welcher Tag ist fuer den Fristbeginn ausschlaggebend:
Der Tag, der damaligen Rabattuebertragung, die irgendwie fehlgeschlagen ist, sprich bei Vers.-Wechsel von A nach B?
ODER
Der Tag, an dem jetzt der Zweitwagen wieder zugelassen und somit wieder bei Vers.B laeuft?

Weiss da jemand in diesem recht ungewoehnlichen Fall Rat?

Danke schon einmal und viele Gruesse!

Hi,

grundsätzlich ist es so, dass ein einmal gesammelter Schadenfreiheitsrabatt, solange der Führerschein ununterbrochen bestand, erst nach sieben Jahren verfällt,in diesem Fall ab dem Zeitpunkt, wo Du die Rabattübertragung vorgenommen hast.

Eigentlich ist es kurios, dass bei der alten Versicherung der Rabatt noch besteht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du mit beiden Kfz damals mit entsprechendem Rabatt gewechselt, und trotzdem „steht“ einer noch bei der alten Versicherung(?)

Normalerweise ist es so, dass zwischen den Versicherern ein regelrechter Austausch stattfindet. D.h., dass neue Unternehmen muss den Rabatt beim alten erst abfragen und bestätigt bekommen. Geschieht dies nicht, dass heißt, erhalten die keine Bestätigung, wird man automatisch hochgestuft.

Wenn die sieben Jahre noch nicht rum sind, würde ich es an Deiner Stelle auch probieren. Schaden kann’s nix und wenn die zu doof sind …

Grüße, Brewster

Danke!

…Eigentlich ist es kurios, dass bei der alten Versicherung der
Rabatt noch besteht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe,
bist Du mit beiden Kfz damals mit entsprechendem Rabatt
gewechselt, und trotzdem „steht“ einer noch bei der alten
Versicherung(?)

JA! Nur komischerweise nur vom Erstwagen, der vom Zweitwagen ist ordentlich uebergeben worden.

… Wenn die sieben Jahre noch nicht rum sind, würde ich es an
Deiner Stelle auch probieren. Schaden kann’s nix und wenn die
zu doof sind …

Die 7 Jahre sind noch nicht rum. Aber die 7 Jahre beziehen sich ja auf den Verfall, aber nicht auf etwaige Fristen hinsichtlich Fehlerkorrektur oder Nachforderung. Wie sieht’s denn da aus?