Kfz-Versicherung SFR-Übertragung

Guten Tag,
liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ein Großvater ist vor einem halben Jahr gestorben. Er war in HP auf SF25 eingestuft.

Sein Sohn hat zwei Fahrzeuge mit SF25 und SF17.

Seine Enkelin hat selbst noch keinen PKW, aber seit drei Jahren den Führerschein. Derzeit braucht sie noch kein Auto, aber vielleicht in 3 - 4 Jahren.

Besteht die Möglichkeit, dass der Sohn den Rabatt von seinem Vater übernimmt (für das SF17-Auto) und seiner Tochter, die auch tatsächlich mit seinem Wagen unterwegs ist, den SF17 (teilweise) „konserviert“?
Wie ginge das und wie lange darf es maximal dauern, bis sie selbst ein Auto anmeldet?

Jetzt schon danke für eure Antwort

james

Besteht die Möglichkeit, dass der Sohn den Rabatt von seinem Vater übernimmt (für das SF17-Auto)

Ja.

und seiner Tochter, die auch tatsächlich mit seinem
Wagen unterwegs ist, den SF17 (teilweise) „konserviert“?

Ja.

Wie ginge das

Wenn sie selber einen Wagen anmeldet wird sie einige schadenfreie Jahre verlieren, da sie erst seit Kurzem einen Führerschein hat.

und wie lange darf es maximal dauern, bis sie selbst ein Auto anmeldet?

Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, ich kenne einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren.

Hallo,


Besteht die Möglichkeit, dass der Sohn den Rabatt von seinem
Vater übernimmt (für das SF17-Auto)

Ja, das ist möglich.

und seiner Tochter, die
auch tatsächlich mit seinem Wagen unterwegs ist, den SF17
(teilweise) „konserviert“?

Für die Tochter „konservieren“ dauert 14 Jahre! Es werden der Tochter nur so viel schadenfreie Jahre übertragen, wie sie mit ihrem eigenen Führerschein theoretisch hätte „erfahren“ können.

Besser ist, den Wagen für die Tochter irgendwann auf den Vater zuzulassen.
Der Rabatt verfällt bei vielen Versicherern nach 7 Jahren. Aber auch da gibt es Ausnahmen :smile:

Grüße Keki

hallo

Besser ist, den Wagen für die Tochter irgendwann auf den Vater
zuzulassen.
Der Rabatt verfällt bei vielen Versicherern nach 7 Jahren.
Aber auch da gibt es Ausnahmen :smile:

7 jahre bei weiterversicherung auf den gleichen vn
1 jahr bei sf-übertragung auf einen anderen vn

unterbrechungszeiten werden nicht übertragen. manche versicherer ziehen unterbrechungszeiten vom sf ab. ob dann zum schluß noch ein übertragenswerter sf da ist, ist zumindest fraglich.

snake

Besser ist, den Wagen für die Tochter irgendwann auf den Vater
zuzulassen.
Der Rabatt verfällt bei vielen Versicherern nach 7 Jahren.
Aber auch da gibt es Ausnahmen :smile:

Hallo,
kurze Verständnisfrage:
angenommen Elternteil A übertragt SF 15 auf Kind B SF 0.
Im 5. und 6. Jahr danach macht B jeweils einen Unfall.
Heißt das, nach 7 Jahren verfällt der übertragene Rabatt und B muss wieder bei SF 0 anfangen?

angenommen Elternteil A übertragt SF 15 auf Kind B SF 0.
Im 5. und 6. Jahr danach macht B jeweils einen Unfall.
Heißt das, nach 7 Jahren verfällt der übertragene Rabatt und B
muss wieder bei SF 0 anfangen?

komplettes Mißverständnis.

B hat drei Jahre Führerschein. A überträgt SF 15 auf B. Bei B kommen nur SF 3 an. 12 schadenfreie Jahre gehen verloren. Wenn B dann einen Unfgall baut, wird er von SF3 hochgestuft.

Besser: A läßt Auto von B weiter auf seinen Namen laufen, dann kommt B in den Genuß der SF 15.

Hallo Nordlicht, danke schonmal.
Was ich nicht verstanden hatte war folgender Satz:

„Der Rabatt verfällt bei vielen Versicherern nach 7 Jahren.“

Was genau ist denn damit gemeint?

Gruß

„Der Rabatt verfällt bei vielen Versicherern nach 7 Jahren.“

Was genau ist denn damit gemeint?

… dass wenn Du ein Auto, das einen SFR hat (egal welchen), abmeldest und erst nach mehr als 7 Jahren wieder ein neues Auto anmeldest, Du keinen SFR mehr hast, sondern wieder von vorn anfängst.

Ach so danke jetzt habe ichs (endlich) verstanden, war etwas langsam. :wink: