Hallo, ich möchte meinen Pkw verkaufen. Er hat in der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite einen Steinschlag, der vor vier Jahren repariert wurde (verharzt, glaube ich) durch die car-glas-Firma. Meine damalige Versicherung hat das übernommen.
Seit fast 2 Jahren habe ich eine neue Kfz-Versicherung.
Der Autohändler, der meinen Wagen durch den TÜV prüfen lassen, und dieser schrieb dazu: Beschädigung Verglasung Frontscheibe Steinschlag - erneuern.
Mich wundert, dass ich mit dem reparierten Steinschlag durch den TÜV gekommen bin?!
Nun möchte der Händler, der den Wagen kaufen möchte, dass ich die Windschutzscheibe erneuern lasse, die SB von 150,-, die ich zahlen müsste, würde er dann übernehmen. Ich soll meiner Versicherung melden, dass die Scheibe ausgetauscht werden muss. Wenn ich das nicht tue, will er das Auto im November (so vereinbart) nicht.
Könnten Sie mir bei dieser Frage helfen:
Wie soll ich mich in dieser Sache meiner Versicherung gegenüber verhalten? Wenn ich sage, dass der Steinschlag ja mit der Vorgänger-Versicherung bereits repariert wurde, dann möchte die seit knapp 2 Jahren bestehende neue Versicherung doch nicht die Scheibe austauschen?! Ich habe „select“ gewählt, das heißt, die Versicherung sucht aus, welche Werkstatt im Umkreis von 15 km einen Schaden behebt.
Soll ich denn verschweigen, dass der Steinschlag alt ist und repariert wurde?
Oder soll ich geradewegs sagen, wie der Sachverhalt ist? Die Versicherung hat doch bestimmt keine Lust, mir den Wagen (10 Jahre, gut gepflegt) zu richten, damit ein bisschen Geld dafür bekomme.
Oder soll ich so argumentieren: Die Scheibe könnte bei jetzt kommendem Kaltwetter reißen und ist somit nicht verkehrssicher?
Oder ist es einfach so, dass die Empfehlung des TÜVs ausreicht, der ja behauptet, man müsste sie erneuern?
Vielen herzlichen Dank, wenn Sie sich dieser Sache annehmen. Sie wissen das bestimmt auswendig und für mich ist das, als ob ich vor einem Berg stehe.
Grüße von Anita