Kfz-Versicherung Steinschlag

Hallo, ich möchte meinen Pkw verkaufen. Er hat in der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite einen Steinschlag, der vor vier Jahren repariert wurde (verharzt, glaube ich) durch die car-glas-Firma. Meine damalige Versicherung hat das übernommen.

Seit fast 2 Jahren habe ich eine neue Kfz-Versicherung.
Der Autohändler, der meinen Wagen durch den TÜV prüfen lassen, und dieser schrieb dazu: Beschädigung Verglasung Frontscheibe Steinschlag - erneuern.

Mich wundert, dass ich mit dem reparierten Steinschlag durch den TÜV gekommen bin?!

Nun möchte der Händler, der den Wagen kaufen möchte, dass ich die Windschutzscheibe erneuern lasse, die SB von 150,-, die ich zahlen müsste, würde er dann übernehmen. Ich soll meiner Versicherung melden, dass die Scheibe ausgetauscht werden muss. Wenn ich das nicht tue, will er das Auto im November (so vereinbart) nicht.

Könnten Sie mir bei dieser Frage helfen:

Wie soll ich mich in dieser Sache meiner Versicherung gegenüber verhalten? Wenn ich sage, dass der Steinschlag ja mit der Vorgänger-Versicherung bereits repariert wurde, dann möchte die seit knapp 2 Jahren bestehende neue Versicherung doch nicht die Scheibe austauschen?! Ich habe „select“ gewählt, das heißt, die Versicherung sucht aus, welche Werkstatt im Umkreis von 15 km einen Schaden behebt.

Soll ich denn verschweigen, dass der Steinschlag alt ist und repariert wurde?

Oder soll ich geradewegs sagen, wie der Sachverhalt ist? Die Versicherung hat doch bestimmt keine Lust, mir den Wagen (10 Jahre, gut gepflegt) zu richten, damit ein bisschen Geld dafür bekomme.

Oder soll ich so argumentieren: Die Scheibe könnte bei jetzt kommendem Kaltwetter reißen und ist somit nicht verkehrssicher?

Oder ist es einfach so, dass die Empfehlung des TÜVs ausreicht, der ja behauptet, man müsste sie erneuern?

Vielen herzlichen Dank, wenn Sie sich dieser Sache annehmen. Sie wissen das bestimmt auswendig und für mich ist das, als ob ich vor einem Berg stehe.

Grüße von Anita

Hallo,

soweit mir bekannt, gibt carglas auf ihre Reparaturen 30 Jahre Garantie. Ich würde folgendes machen: mit dem TÜV-Bericht auf dem steht dass die Scheibe ausgetauscht werden muss dort hinfahren und nachfragen. Ich will nichts unterstellen, aber oftmals arbeiten Autohändler eng mit bestimmten TÜV-Prüfern zusammen… Ausserdem glaube ich nicht, dass die Versicherung den Austausch zahlen würde, da die ausgesuchte Werkstatt bestimmt angeben würde, dass da ein reparierter Schaden vorhanden ist.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Gruß,
Micha

Wenn es sich eindeutig um den damaligen Schaden handelt und nicht um einen Neuen, dann gibts da keinen erneuten Anspruch.

Sollte der Steinschlag jedoch als neu anzusehen sein, melden Sie den der jetzigen Versicherung.

Angeben müssen Sie stets alles wahrheitsgemäß.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

Irgendwie klingt das schon ziemlich komisch. Der Händler, der dein Auto kaufen will, stellt Dank eines Tüvers fest, das deine Scheibe getauscht werden muss. Er würde auch großzügigerweise die SB für dich übernehmen. Ganz ehrlich sieht das etwas nach Betrug aus und liest sich auch so. Wieso will er denn ansonsten vom Kauf zurücktreten?

Aber durch deine Werkstattbindung, die du abgeschlossen hast, muss das durch eine Werkstatt der Versicherung durchgeführt werden und diese sucht die Versicherung aus. Dabei wird auch geprüft, ob wirklich ein Schäden vorliegt, wobei die komplette Scheibe getauscht werden muss. Liegt nämlich der Steinschlag nicht im Sichtbereich, der Bereich der beiden Scheibenwischer, dann wird eh nur eine Reparatur vorgenommen, bei der keine SB anfällt.

Melde dies auf jedenfall deiner Versicherung und lass den Schaden nicht ohne deren Zustimmung reparieren, da ansonsten eventuell eine Strafzahlung auf dich zukommen kann. Den Vorschaden musst du dabei erwähnen. Es spielt für eine Versicherung keine Rolle, ob die Scheibe schon vorab mal repariert wurde, da in der heutigen Zeit oftmals mehrere Steinschläge bei einer Scheibe repariert werden.

Die Sache mit dem TÜV IST ganz einfach, solange der Schadn nicht im Sichtbereich ist, besteht weiterhin verkehrstauglichkeit für das Fahrzeug. Erst wenn der Schäden im Sichtbereich ist, erlischt die Betriebserlaubnis und dann muss die gesamte Scheibe getaucht werden. In solchen Fall kann auch die Polizei bei einer Verkehrskontrolle die Betriebserlaubnis entziehen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

LG

Hallo Micha, danke für Deine schnelle Antwort. Es ist nun so, dass nach der ersten Reparatur ja noch einige kleine Stellen (Sichtfeld und Randnähe) und Kratzer dazugekommen sind, sodass das Autofahren vor allem nachts bei Gegenverkehrlicht doch unsicher geworden ist - nun sagte die Versicherung selber, dass das ausgetauscht gehört und das werde ich nächste Woche auch machen.
Nochmals danke, und freundliche Grüße

Hallo Jens, danke für Deine schnelle Antwort. Es ist nun so, dass nach der ersten Reparatur ja noch einige kleine Stellen (Sichtfeld und Randnähe) und Kratzer dazugekommen sind, sodass das Autofahren vor allem nachts bei Gegenverkehrlicht doch unsicher geworden ist - nun sagte die Versicherung selber, dass das ausgetauscht gehört und das werde ich nächste Woche auch machen.
Nochmals danke, und freundliche Grüße und Danke für den Tipp - ich schau bald mal.

Hallo Kaikubi, danke für Deine Antwort. Es ist nun so, dass nach der ersten Reparatur ja noch einige kleine Stellen (Sichtfeld und Randnähe) und Kratzer dazugekommen sind, sodass das Autofahren vor allem nachts bei Gegenverkehrlicht doch unsicher geworden ist - nun sagte die Versicherung selber, dass das ausgetauscht gehört und das werde ich nächste Woche auch machen.
Nochmals danke, und freundliche Grüße

Hallo,

Auch ich danke für die Antwort.

Wie du siehst, ist es immer besser vorher mit der Versicherung Rücksprache zu halten. Und bei dir hat es auch einen positiven Effekt.

LG

wenn der schaden bereits vor jahren reguliert wurde dann ist die sache erledigt und es wäre betrug diesen schaden nochmals zu melden und die scheibe nochmals ersetzen zu lassen…!!!

wenn man den schaden meldet und die vers. fragt nicht danach dann könnte es klappen…

Danke für die Antwort. Ich habe das der Versicherung gesagt - es sind halt Kratzer dazugekommen, das lässt sich nicht leugnen. Bei Gegenverkehr im Dunkeln (ich muss oft nachts zur Arbeit fahren) bin ich schon sehr geblendet. Ich dachte, ich sehe nicht gut, aber das liegt wohl an der Scheibe. Der Schaden wird angesehen und dann sieht man weiter. - Meinen Wagen verkauf ich jetzt sowieso privat; meine Nichte braucht ihn! Die gibt mir sogar etwas mehr als der Händler. Und falls die Scheibe noch gut genug ist, ist sie auch damit zufrieden.

Viele Grüße und einen schönen Tag,
Anita

…,

Hallo Anita,

Sorry, dass ich erst heute antworte, ich habe die Anfrage schlichtweg übersehen.
Was der Autohändler vorschlägt (dass er die SB 150€ übernimmt) ist zwar häufig in der Branche anzutreffen, jedoch glatter Versicherungsbetrug.
Bei einem Select-Vertrag sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihren Versicherer wenden und die von ihm vorgeschriebene Werkstatt fahren.
Grundsätzlich ist Glasbruch über die Teilkasko versichert und wenn der TÜV das beanstandet ( bitte schriftlich geben lassen ) dann zahlt die Versicherung das auch ohne Probleme.
In Ihrem Fall sieht man wieder, wie unterschiedlich auch die TÜV-Prüfer arbeiten. Dass der Autohändler am liebsten eine neue Scheibe will, ist nachvollziehbar, weil der nächste Käufer ja auch ein unbeschädigtes Auto möchte.
Wenn der Autohändler das Auto teuerer einkauft, weil die Scheibe erneuert ist und er Ihnen die SB nicht einfach als Nachlass gewährt, dann ist es rechtlich auch kein Versicherungsbetrug und würde Ihnen die Kosten ersparen.
Reden Sie einfach darüber mit ihm und teilen Sie ihm auch mit, dass sie einen Select-Vertrag haben.
Ich hoffe, dass ich ( wenn auch spät ) helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Niedermeier

Ja, es hat sich alles erledigt. Ich kaufe dort keinen neuen Wagen. Trotzdem danke für die späte Antwort.