Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe im Moment ein kleineres finanzielles Problem. Mein Freund und ich haben beide keinen Job. Mein Auto frisst den größeren Batzen KFZ-Versicherung und jetzt war die Überlegung ob wir mein Auto, so lange wie wir Arbeitslos sind „stillegen“. Jetzt ist die Frage muss ich das Auto dann auch beim Straßenverkehrsamt abmelden oder reicht es wenn ich es bei der Versicherung abmelde „Stillege“ und es in die Garage stelle ?
Gruß & DANKE
Nicky
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe im Moment ein kleineres
finanzielles Problem. Mein Freund und ich haben beide keinen
Job. Mein Auto frisst den größeren Batzen KFZ-Versicherung und
jetzt war die Überlegung ob wir mein Auto, so lange wie wir
Arbeitslos sind „stillegen“. Jetzt ist die Frage muss ich das
Auto dann auch beim Straßenverkehrsamt abmelden oder reicht es
wenn ich es bei der Versicherung abmelde „Stillege“ und es in
die Garage stelle ?
Dank Versicherungspflicht für KFZ abmelden.
Hallo Nicky,
das Abmelden eines KFZ kostet 5,60 Euro (in 8000 München).
Dazu muss das Kfz, vom öffentlichen Grund entfernt, in einer privaten Garage z.B. stehen, die Kennzeichen werden abmontiert und beim Abmelden entstempelt, dann kannst Du sie wieder anmontieren.
Die KFZ-Versicherung informieren über die Abmeldung und um Überweisung eines evtl. vorhandenen Restguthabens bitten kostet per Brief 0,55 € Porto.
Das Finanzamt erstattet dann noch ein evtl. vorhandenes Restguthaben der KFZ-Steuer.
Gruß
WB
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe im Moment ein kleineres
finanzielles Problem. Mein Freund und ich haben beide keinen
Job. Mein Auto frisst den größeren Batzen KFZ-Versicherung und
jetzt war die Überlegung ob wir mein Auto, so lange wie wir
Arbeitslos sind „stillegen“. Jetzt ist die Frage muss ich das
Auto dann auch beim Straßenverkehrsamt abmelden
JA
;oder reicht es
wenn ich es bei der Versicherung abmelde „Stillege“
NEIN!
und es in
die Garage stelle ?
In die Garage sollte es in jedem Fall, zumindest weg von öffentlichen Wegen, da du ansonsten einen roten Punkt an dein Auto bekommst und dann nach Ablauf einer Frist das Fzg. abgeschleppt wird.
Gruß & DANKE
Nicky
Die Zulassungsstelle veranlasst eine meldung an Deine Versicherung. Dort solltest du Anrufen und mitteilen, dass du kein neues Fzg. zulässt und um Rückzahlung des Restguthabens bittest.
Gruß
Mike
Hallo
Dort solltest du Anrufen und mitteilen, dass du
kein neues Fzg. zulässt und um Rückzahlung des Restguthabens
bittest.
genau das würde ich an deiner stelle nicht tun!
du verlierst mit dem anfruf den anspruch auf 18 monate beitragsfreier ruheversicherung in haftpflicht und kasko. laß die bisher eingezahlten beiträge drin. sie werden bei widerinkraftsetzung angerechnet.
mfg snake
Sorry, aber dann ist doch der Sinn der Anfrage verfehlt, denn es ging doch darum, das Geld für die Versicherung einzusparen, weil sie derzeit in finanziellen Schwierigkeiten ist, und was hilft es ihr dann, wenn der Versicherer das Geld hat.
Gruß
Michael
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Hallo
Sorry, aber dann ist doch der Sinn der Anfrage verfehlt, denn
es ging doch darum, das Geld für die Versicherung einzusparen,
weil sie derzeit in finanziellen Schwierigkeiten ist, und was
hilft es ihr dann, wenn der Versicherer das Geld hat.
Ich schätze mal der/die fragende wird noch mehr in finanzielle schwierigkeiten kommen wenn das kfz gestohlen wird, abfackelt oder einfach mal öl verliert und das erdreich dekontaminiert werden muß.
in den ersten beiden fällen kann das alte auto nicht mal wieder angemeldet werden, sondern es muß ein neues gekauft werden und der vn sitzt dazu noch auf dem schaden. was ist jetzt günstiger? kostenloser versicherungsschutz oder ein paar huntert euro zurückerstattet.
mfg
snake