Zu deinem Versicherungsvertrag hast Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekommen (AGB). Lese diese zuerst durch als erste Informationsquelle.
Üblicherweise kann man zu der gesetzlichen Haftpflichtversicherung alle zusätzlich abgeschlossenen Verträge wie TK, VK etc. getrennt kündigen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Ebenso kann man natürlich auch zusätzliche Versicherungen zum bestehenden Haftpflichtvertrag nachträglich abschliessen.
Kfz-Haftpflichtversicherung und Fahrzeugversicherungen (TK / VK) sind rechtlich voneinander unabhängige Verträge. Demzufolge bleibt bei einer Kündigung der TK die KHP bestehen.