KfZ-Versicherung über Eltern 70 % SF

Mein sohn meint, alle seine Kumpels hätten ihr KfZ über ihre Väter versichert und zwar mit 70 % SF-Klasse und sie können dann nach ca. 5 Jahren den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Stimmt das und wo und wie geht das? Danke :smile:

Mein sohn meint, alle seine Kumpels hätten ihr KfZ über ihre
Väter versichert und zwar mit 70 % SF-Klasse und sie können
dann nach ca. 5 Jahren den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.
Stimmt das und wo und wie geht das? Danke :smile:

Bis auf den Prozentsatz kann ich alle Angaben bestätigen. Ob es wirklich 70 % sind, hängt von der Gesellschaft ab. Bei uns wären es mehr.

Hallo

Mein Sohn meint, alle seine Kumpels hätten ihr KfZ über ihre
Väter versichert und zwar mit 70 % SF-Klasse und sie können

Das mag sein, ist aber je nach Gesellschaft unterschiedlich.

dann nach ca. 5 Jahren den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.
Stimmt das und wo und wie geht das? Danke :smile:

Den Rabatt übernehmen geht sicherlich. Da die Einstufung auf einer Sonderregelung beruht ist die Frage welchen Rabatt die Versicherung bei einem Versichererwechsel weitergibt.

Viele Grüße

zahao

Den Rabatt übernehmen geht sicherlich. Da die Einstufung auf
einer Sonderregelung beruht ist die Frage welchen Rabatt die
Versicherung bei einem Versichererwechsel weitergibt.

Hi,
vom Versichererwechsel habe ich nichts gelesen. Der Versicherer wird in diesem Fall das Rabattgrundjahr weitergeben.
Die Sondereinstufung kann bei Wechsel des Versicherungsnehmers (innerhalb der Familie) ggf. übernommen werden.

Gruß Keki

hallo,

Die Sondereinstufung kann bei Wechsel des Versicherungsnehmers
(innerhalb der Familie) ggf. übernommen werden.

das würd ich nicht ohne weiteres unterschreiben.
richtig ist eher: … Sondereinstufung kann möglicherweise übernommen werden. Kommt auf den Versicherer drauf an …

snake

hallo,

Die Sondereinstufung kann bei Wechsel des Versicherungsnehmers
(innerhalb der Familie) ggf. übernommen werden.

das würd ich nicht ohne weiteres unterschreiben.
richtig ist eher: … Sondereinstufung kann möglicherweise
übernommen werden. Kommt auf den Versicherer drauf an …

Hi,
das habe ich mit ggf. gemeint…

Gruß Keki