Kfz-Versicherung übernehmen

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage!
Ich möchte mir ein Auto kaufen. Mein Mann hat bereits ein Auto auf sich
angemeldet. Da meine Mutter einen Vertrag mit geringen Prozenten
„rumliegen“ hat, war unsere Überlegung, dass ich ihren Vertrag nehme.
Jetzt hat man uns gesagt, dass das nicht so einfach wäre… stimmt es,
dass der Brief auf meine Mutter laufen muss? Das Auto soll geschäftlich
von mir genutzt werden und wird daher wahrscheinlich geleast werden…

Ich hab seit 11 Jahren meinen Führerschein, selbst aber noch nie ein
Fahrzeug auf mich angemeldet!

Vielen Dank an alle Helfenden!
Gruß
Tanja

Hallo,

Du und Deine Mutter, Ihr müsst nur unterschreiben, dass Du das Auto die letzten 11 Jahre gefahren bist!

Natürlich sollte auch ein Auto angemeldet gewesen sein.

Sonst kannst Du nur die Prozente übernehmen, die sich seit 11 jahren bei angemeldeten Auto gebildet haben könnten!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

es geht um ein „neues“ gebrauchtes Auto. Der Vertrag liegt, es ist
momentan kein Auto angemeldet auf diesen Vertrag. Ich kaufe, lease
ein Auto u will nur den Vertrag übernehmen. Geht das ohne Probleme?!
Uns wurde gesagt, dass meine Mutter als Eigentümerin im Brief stehen
muss, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Es genügt doch, wenn
sie Versicherungsnehmer ist, oder?! Das Auto aber mir gehört und auch
von mir gezahlt wird… wie auch immer!

Gruß
Tanja

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Uns wurde gesagt, dass meine Mutter als Eigentümerin im Brief
stehen

Das ist nicht nötig. Du meldest das Fahrzeug auf deinen Namen an, und machst auch einen Versicherungsvertrag. Dann läßt Du Dir den Schadenfreiheitsrabatt von Deiner Mutter übertragen. Da Du seit 11 Jahren einen Führerschein hast, kannst Du maximal SF 11 bekommen (auch wenn Deine Mutter SF 25 hatte).

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Hallo,

Genau. Allerdings gibt es hier auch die Möglichkeit (solltest du dir mal durchrechnen lassen), dass deine Mutter als Versicherungsnehmer eingetragen wird, obwohl das Auto auf dich zugelassen ist. Ist ja auch kein Problem. Ansonsten hat Nordlicht 100% Recht.

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Hallo Tanja,

als Ergänzung zu den vorliegenden Antworten noch folgendes:

Sollte der Vorvertrag deiner Mutter bereits längere Zeit ruhen, so wird der Rabatt nicht ohne weiteres auf dich übertragen werden können, weil die Gesellschaft es nicht will, bzw. weil die Tarifbestimmungen dagegen sprechen.
In diesem Falle sollte deine Mutter Versicherungsnehmerin werden und du nur Halter. Das geht auf jeden Fall. Dabei solltet ihr auch unbedingt die Versicherungsgesellschaft wechseln, damit dir bei einer späteren Rabattübertragung der höchstmögliche Schadenfreiheitsrabatt(nach deiner Führerscheindauer) angerechnet wird.

Viele Grüße

Ralf

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Hallo Ralf,

Hallo Tanja,

als Ergänzung zu den vorliegenden Antworten noch folgendes:

Sollte der Vorvertrag deiner Mutter bereits längere Zeit
ruhen, so wird der Rabatt nicht ohne weiteres auf dich
übertragen werden können, weil die Gesellschaft es nicht will,
bzw. weil die Tarifbestimmungen dagegen sprechen.

Danke, dass es mal jemand sagt: das ist nämlich auch mein Kenntnisstand, wobei m.E. eine Übertragung bzw. Nicht-Übertragung von den Tarifbestimmungen abhängt (nicht vom etwaigen „Unwillen“ der Gesellschaft).
Ich versuche noch zu recherchieren, auf welcher Grundlage dies in einem Fall wie dem vorliegenden geschehen kann.
Ehe ich dazu nichts Weiteres herausgefunden habe, halte ich es mit Dieter Nuhr.

In diesem Falle sollte deine Mutter Versicherungsnehmerin
werden und du nur Halter. Das geht auf jeden Fall. Dabei
solltet ihr auch unbedingt die Versicherungsgesellschaft
wechseln, damit dir bei einer späteren Rabattübertragung der
höchstmögliche Schadenfreiheitsrabatt(nach deiner
Führerscheindauer) angerechnet wird.

Wäre nach dieser Argumentation nicht ein Versichererwechsel erst ab Beginn der Übertragung nötig?
Übrigens: es ist ja nicht ganz ausgeschlossen, dass hier zwei unterschiedliche Gesichtspunkte in einen Topf geworfen wurden:
1.) Annahme: Aufgrund des längeren Ruhens des Vertrages ist eine Rabattübertragung i.d.T. nicht ohne weiteres möglich. (wie gesagt: ich versuch´s noch zu prüfen)
2.) Dann wäre der Rat, dass die Mutter VN UND Halterin wird, durchaus nachvollziehbar, weil viele Gesellschaften „weiche“ Rabatte (Garage, Wenigfahrer, etc.) nur vergeben, wenn Halter und VN identisch sind.

Viele Grüße

Ralf

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Vielen Dank euch erstmal…
…nachdem ich jetzt etwas Hintergrundwissen hab, werd ich die Tage mal
bei meiner Versicherung nachfragen.
Merci!!!

Gruß aus Bayern
Tanja