Hallo,
ich schriebe hier weil ich unterschiedliche Aussagen bekommen habe.
Meine Mutter ist gestorben und ich will demnächst ihre KFZ Prozente auf meine Versicherung (Zweitwagen) überschreiben lassen.
Jetzt wurde mir gesagt, dass dies nur 6 Monate nach dem Tode machbar ist. Eine 2. Persohn sagte, dass ist falsch, das kann man bis zu 1 Jahr machen.
Was ist nun richtig?
mfg
Bert
Jetzt wurde mir gesagt, dass dies nur 6 Monate nach dem Tode
machbar ist. Eine 2. Persohn sagte, dass ist falsch, das kann
man bis zu 1 Jahr machen.
Was ist nun richtig?
Das hängt von Deiner Versicherung ab. Nicht alle Gesellschaften verhalten sich hier gleich.
Hallo,
ich verstehe das also so, dass meine Versicherung sagen kann wir geben dir jetzt zB 30% weil der Wagen bei deiner Mutter ja auch 30% hatte.
Es hat also nichts mit der Versicherung meiner Mutter zu tun.
EIn Recht darauf habe ich also nicht oder doch wenn auf meine Versicherung ankommt?
mfg
Bert
Hallo,
ich verstehe das also so, dass meine Versicherung sagen kann
wir geben dir jetzt zB 30% weil der Wagen bei deiner Mutter ja
auch 30% hatte.
Es hat also nichts mit der Versicherung meiner Mutter zu tun.
Doch, doch, Du kannst die schandensfreien Jahre deiner Mutter übernehmen, wenn diese bestätigt, dass Du während der ganzen Zeit das Auto gefahren hast (sollte sie verstorben sein, entfällt natürlich die Bestätigung). Allerdings kanst Du nicht mehr schadenfreie Jahre von der Mutter übernehmen, als Du Führerschein hast (Mutter hatte SF 25, Du hast seit 10 Jahren einen Fürherschein, bekommst Du SF10).
EIn Recht darauf habe ich also nicht oder doch wenn auf meine
Versicherung ankommt?
Ich meinte, dass es bei der Frist, innerhalb derer Du das benatragen mußt, auf die Versicherung ankommt. Da kann es durchaus sein, das verschiedene Gesellschaften unterschiedliche Fristen haben. Innerhalb der Frist sollte die SFR-Übertragung problemlos laufen.
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hallo
sollte sie verstorben sein,
entfällt natürlich die Bestätigung.
nicht ganz. eine sterbeurkunde muß i.d.r. mit eingereicht werden und eventuelle weitere erben müssen normalerweise auf den sf verzichten.
Allerdings kanst Du nicht
mehr schadenfreie Jahre von der Mutter übernehmen, als Du
Führerschein hast (Mutter hatte SF 25, Du hast seit 10 Jahren
einen Fürherschein, bekommst Du SF10).
wenn nicht unterbrechungen oder schäden dagegen sprechen.
Innerhalb der Frist sollte die
SFR-Übertragung problemlos laufen.
da hast du natürlich recht.
leider klappt das nicht immer.
schäden und unterbrechungen müssen mit berücksichtigt werden und werden bei angebotserstellung gern vergessen, da die daten oftmals nicht vorliegen und erst mit der versicherungswechselbescheinigung dem neuen vr vorliegen.
gruß
snake
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nicht ganz. eine sterbeurkunde muß i.d.r. mit eingereicht
werden und eventuelle weitere erben müssen normalerweise auf
den sf verzichten.
So kompliziert läufts bei uns nicht.