Kfz-Versicherung und Schadensfreiheitsklassen

Liebe Experten,

ich muss mich zunächst für die dumme Frage entschuldigen, aber von Versicherungswesen habe ich wirklich gar keine Ahnung.

Bis vor einigen Wochen hatte ich ein Auto angemeldet und - natürlich - (haftpflicht-)versichert. Genau genommen war mein Auto über meinen Vater versichert (so dass ich, wenn ich das richtig verstanden habe, von Anfang an in einer geringeren Schadensklasse war).

Leider hat eine Freundin von mir mit diesem Auto am Steuer sitzend einen Unfall gebaut. Für den einem Dritten entstandenen Schaden i.H.v. ca. 800,00 Euro ist meine Versicherung aufgekommen. Wenn ich mein Auto nicht vor kurzem abgemeldet hätte, wäre der monatliche Versicherungsbeitrag von ca. 50 Euro auf rund 90 Euro angestiegen (was mir sehr viel vorkommt).

Ich habe noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu begleichen und die monatliche Versicherungslast damit wieder zu reduzieren. Das macht insofern keinen Sinn, als dass ich für ca. ein Jahr das Auto eh nicht mehr anmelden werde. Die Frage ist, ob es vielleicht aber TROTZDEM Sinn machen könnte. Zum Beispiel weil ich das Auto ja vielleicht eines Tages wieder anmelden möchte (vielleicht dann direkt, also nicht über meinen Vater) oder ein anderes Auto… Die Frage ist also: In welchen Fällen macht es Sinn? Wenn ich z.B. in Zukunft eine andere Versicherung wählen würde, würde es eh keine Rolle spielen, oder? Wenn ich dieselbe Versicherung nehmen würde, wäre es vermutlich unerheblich, ob ich dasselbe Auto oder ein anderes anmelde bzw. ob ich mich selbst versichere oder die Versicherung über meinen Vater abschließe…?

Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, ob es sich wohl lohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

Levay

Kein Problem!
Hallo,
es gibt keine dummen Fragen…
Bei einem Anstieg von 50 auf 90 Euro gings wohl direkt ab in die schlechteste Schadensklasse! Und das Auto war noch nicht lange auf Ihren Vater angemeldet.
Macht aber nichts - das selbe Auto können Sie z.B. auf Ihre Mutter anmelden - ohne die schlechten % wegen des Unfalls übernehmen zu müssen.
Jedes andere Fahrzeug können Sie auf Ihren Vater anmelden.
ABER: Immer über eine andere Versicherung!
Dann können Sie sich auch die 800 Euro sparen!
Wenn Sie auf Ihren Namen anmelden, kommt es auf Ihr Alter und das Ihres Führerscheins an, welchen Beitrag die Versicherung verlangt.
Meine eMail-Adresse ist immer noch down, wenn Sie gerne einen Link
hätten, wo Sie alle möglichen Varianten online durchrechnen können,
dann schicken Sie eine Nachricht an [email protected]
Gruß
Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

es gibt keine dummen Fragen…

nur dumme antworten. und dazu noch falsche !

Macht aber nichts - das selbe Auto können Sie z.B. auf Ihre
Mutter anmelden - ohne die schlechten % wegen des Unfalls
übernehmen zu müssen.

das ist noch richtig. dann gehts bestenfalls in die sf 1/2 sofern mutter oder vater noch einen vertrag mit sf 1/2 oder besser haben.

Jedes andere Fahrzeug können Sie auf Ihren Vater anmelden.

richtig aber der wird wohl in die teuer s-klasse kommen.

ABER: Immer über eine andere Versicherung!

und dann? vorversicherungen müssen im rahmen der vorvertraglichen anzeigepflicht angezeit werden. außerdem ist der vertrag in der malusdatei, d.h. schließt der vater nochmal einen vertrag mit ersteinstufung bei irgendeiner anderen versicherung ab, bekommt diese eine mitteilung aus der malusdatei und stuft ebenfalls in die s-klasse ein. so leicht lassen sich die vr nicht austricksen ^^

Wenn Sie auf Ihren Namen anmelden, kommt es auf Ihr Alter und
das Ihres Führerscheins an, welchen Beitrag die Versicherung
verlangt.

naja so einfach ist es nun auch nicht. mit tarifbuch hab ich schon seit jahren keinen vermittler mehr rechnen sehen.
man brauch schon ein paar daten mehr.

Ich habe noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu
begleichen und die monatliche Versicherungslast damit wieder
zu reduzieren. Das macht insofern keinen Sinn, als dass ich
für ca. ein Jahr das Auto eh nicht mehr anmelden werde. Die
Frage ist, ob es vielleicht aber TROTZDEM Sinn machen könnte.

es macht u.u. sinn wenn du nochmal ein auto zulassen willst und die sf-klasse in die du nach schadenrückzahlung kommen würdest, besser als 1/2 ist.

Wenn ich z.B. in
Zukunft eine andere Versicherung wählen würde, würde es eh
keine Rolle spielen, oder?

doch wie oben erwähnt

Wenn ich dieselbe Versicherung
nehmen würde, wäre es vermutlich unerheblich, ob ich dasselbe
Auto oder ein anderes anmelde bzw. ob ich mich selbst
versichere oder die Versicherung über meinen Vater
abschließe…?

versteh ich zwar nicht ganz, aber alles was dich bei antragstellung gefragt wird, hat direkt etwas mit dem preis zu tun. dazu gehören angaben über den vn, das kfz und alles mögliche andere.

Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, ob es sich
wohl lohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

der einzige tipp wäre: ruf die versicherung an! die können das für dich durchrechnen.

snake

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Hallo,

ich finde es recht dreist, hier Anbahnungen zu versuchen - dieses mit fachlicher Inkompetenz. (Deutlich aber ehrlich formuliert)

Halte Dich doch bitte zurück, wenn Du (wie ich) nicht DER Experte für den KFZ-Bereich bist.

Detlev

es gibt keine dummen Fragen…
Bei einem Anstieg von 50 auf 90 Euro gings wohl direkt ab in
die schlechteste Schadensklasse! Und das Auto war noch nicht
lange auf Ihren Vater angemeldet.
Macht aber nichts - das selbe Auto können Sie z.B. auf Ihre
Mutter anmelden - ohne die schlechten % wegen des Unfalls
übernehmen zu müssen.
Jedes andere Fahrzeug können Sie auf Ihren Vater anmelden.
ABER: Immer über eine andere Versicherung!
Dann können Sie sich auch die 800 Euro sparen!
Wenn Sie auf Ihren Namen anmelden, kommt es auf Ihr Alter und
das Ihres Führerscheins an, welchen Beitrag die Versicherung
verlangt.
Meine eMail-Adresse ist immer noch down, wenn Sie gerne einen
Link
hätten, wo Sie alle möglichen Varianten online durchrechnen
können,
dann schicken Sie eine Nachricht an [email protected]
Gruß
Ruth

Liebe Experten,

ich muss mich zunächst für die dumme Frage entschuldigen, aber
von Versicherungswesen habe ich wirklich gar keine Ahnung.

Bis vor einigen Wochen hatte ich ein Auto angemeldet und -
natürlich - (haftpflicht-)versichert. Genau genommen war mein
Auto über meinen Vater versichert (so dass ich, wenn ich das
richtig verstanden habe, von Anfang an in einer geringeren
Schadensklasse war).

Leider hat eine Freundin von mir mit diesem Auto am Steuer
sitzend einen Unfall gebaut. Für den einem Dritten
entstandenen Schaden i.H.v. ca. 800,00 Euro ist meine
Versicherung aufgekommen. Wenn ich mein Auto nicht vor kurzem
abgemeldet hätte, wäre der monatliche Versicherungsbeitrag von
ca. 50 Euro auf rund 90 Euro angestiegen (was mir sehr viel
vorkommt).

Ich habe noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu
begleichen und die monatliche Versicherungslast damit wieder
zu reduzieren. Das macht insofern keinen Sinn, als dass ich
für ca. ein Jahr das Auto eh nicht mehr anmelden werde. Die
Frage ist, ob es vielleicht aber TROTZDEM Sinn machen könnte.
Zum Beispiel weil ich das Auto ja vielleicht eines Tages
wieder anmelden möchte (vielleicht dann direkt, also nicht
über meinen Vater) oder ein anderes Auto… Die Frage ist
also: In welchen Fällen macht es Sinn? Wenn ich z.B. in
Zukunft eine andere Versicherung wählen würde, würde es eh
keine Rolle spielen, oder? Wenn ich dieselbe Versicherung
nehmen würde, wäre es vermutlich unerheblich, ob ich dasselbe
Auto oder ein anderes anmelde bzw. ob ich mich selbst
versichere oder die Versicherung über meinen Vater
abschließe…?

Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, ob es sich
wohl lohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

Levay

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Es geht DOCH!

Hallo

es gibt keine dummen Fragen…

nur dumme antworten. und dazu noch falsche !

Nee, nee - Praktikerlösung für mich als Kundin! Geht natürlich nicht umbedingt, wenn man auf einen Vertreter hört, der nur eine einzige Gesellschaft vertreten muss.

Macht aber nichts - das selbe Auto können Sie z.B. auf Ihre
Mutter anmelden - ohne die schlechten % wegen des Unfalls
übernehmen zu müssen.

das ist noch richtig. dann gehts bestenfalls in die sf 1/2
sofern mutter oder vater noch einen vertrag mit sf 1/2 oder
besser haben.

Wenn jemand 3 Jahre oder länger den Führerschein hat, bekommt er auf jeden Fall die sog. SF 1/2, dazu braucht´s keinen ersten Vertrag!

Jedes andere Fahrzeug können Sie auf Ihren Vater anmelden.

richtig aber der wird wohl in die teuer s-klasse kommen.

ABER: Immer über eine andere Versicherung!

und dann? vorversicherungen müssen im rahmen der
vorvertraglichen anzeigepflicht angezeit werden. außerdem ist
der vertrag in der malusdatei, d.h. schließt der vater nochmal
einen vertrag mit ersteinstufung bei irgendeiner anderen
versicherung ab, bekommt diese eine mitteilung aus der
malusdatei und stuft ebenfalls in die s-klasse ein. so leicht
lassen sich die vr nicht austricksen ^^

Wenn der Vater ein anderes Fahrzeug bei einer ANDEREN Versicherung mit SF 1/2 auf sich zulässt wird nur geprüft ob er 3 Jahre den FS hat (Kopie wird gefordert)!

Wenn Sie auf Ihren Namen anmelden, kommt es auf Ihr Alter und
das Ihres Führerscheins an, welchen Beitrag die Versicherung
verlangt.

naja so einfach ist es nun auch nicht. mit tarifbuch hab ich
schon seit jahren keinen vermittler mehr rechnen sehen.
man brauch schon ein paar daten mehr.

Sicher, aber Alter und Führerscheindatum sind neben den Fahrzeugdaten die wichtgsten.

Ich habe noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu
begleichen und die monatliche Versicherungslast damit wieder
zu reduzieren. Das macht insofern keinen Sinn, als dass ich
für ca. ein Jahr das Auto eh nicht mehr anmelden werde. Die
Frage ist, ob es vielleicht aber TROTZDEM Sinn machen könnte.

es macht u.u. sinn wenn du nochmal ein auto zulassen willst
und die sf-klasse in die du nach schadenrückzahlung kommen
würdest, besser als 1/2 ist.

Wenn ich z.B. in
Zukunft eine andere Versicherung wählen würde, würde es eh
keine Rolle spielen, oder?

doch wie oben erwähnt

Wenn ich dieselbe Versicherung
nehmen würde, wäre es vermutlich unerheblich, ob ich dasselbe
Auto oder ein anderes anmelde bzw. ob ich mich selbst
versichere oder die Versicherung über meinen Vater
abschließe…?

versteh ich zwar nicht ganz, aber alles was dich bei
antragstellung gefragt wird, hat direkt etwas mit dem preis zu
tun. dazu gehören angaben über den vn, das kfz und alles
mögliche andere.

Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, ob es sich
wohl lohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

der einzige tipp wäre: ruf die versicherung an! die können das
für dich durchrechnen.

snake

SIEHE: Es geht DOCH!
Hallo,
ich bin nicht der Experte bei Kfz, aber es gibt Lösungen, die man eben von Einfirmenvertretern nie bekommt - siehe unten bei meinem Eintrag Es Geht Doch
UND: wenn ich hier einen LInk poste, bei dem man seine Kfz-Versicherung selbst ohne Verpflichtung und Adresseingabe online
rechnen kann, dann heißts ja wieder WERBUNG…

Und das was du als Inkompetenz bezeichnest, ist eine Lösung aus der Praxis, die schon durchgeführt wurde - ohne Probleme!
Gruß
Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es geht DOCH! nicht
Hallo

es gibt keine dummen Fragen…

nur dumme antworten. und dazu noch falsche !

Nee, nee - Praktikerlösung für mich als Kundin! Geht natürlich
nicht umbedingt, wenn man auf einen Vertreter hört, der nur
eine einzige Gesellschaft vertreten muss.

dummerweise macht der vertreter/makler nicht die bedingungen der gesellschaften die er vertreibt.

Macht aber nichts - das selbe Auto können Sie z.B. auf Ihre
Mutter anmelden - ohne die schlechten % wegen des Unfalls
übernehmen zu müssen.

das ist noch richtig. dann gehts bestenfalls in die sf 1/2
sofern mutter oder vater noch einen vertrag mit sf 1/2 oder
besser haben.

Wenn jemand 3 Jahre oder länger den Führerschein hat, bekommt
er auf jeden Fall die sog. SF 1/2, dazu braucht´s keinen
ersten Vertrag!

ich meinte hier die eltern-kind-regelung und nicht die fs-einstufung.

Wenn der Vater ein anderes Fahrzeug bei einer ANDEREN
Versicherung mit SF 1/2 auf sich zulässt wird nur geprüft ob
er 3 Jahre den FS hat (Kopie wird gefordert)!

und dann geht bei policierung eine anfrage an die malusdatei. klingt komisch is aber so. da genau solche gaunereien nicht zum tragen kommen sollen.

Sicher, aber Alter und Führerscheindatum sind neben den
Fahrzeugdaten die wichtgsten.

mittlerweile besteht ein kfz-tarif aus ca. 1500 verknüpfungen. da weis eigentlich nur noch der/die mathematiker, der sich das werk ausgedacht hat, was genau preisrelevant ist und welche änderung was bewirkt.
snake

Hallo,
wenn „das Kind“ selbst Kunde wird gehts ja wohl nur mit 200+x% .
Deshalb ist es ja die Praxis, dass das Auto auf Vater, Mutter, Onkel, Tante, Oma… angemeldet wird.
Wenn die/derjenige einen gültigen Führerschein hat, der älter als 3 Jahre ist, gibts die SF 1/2.
Natürlich muss dann noch angegeben werden, dass der jüngste Fahrer z.B. 18 Jahre jung ist - und genau dies treibt den Beitrag nach oben!

ich meinte hier die eltern-kind-regelung und nicht die
fs-einstufung.

Gruß
Ruth

PS: Die sog. Malusdatei ist nicht sooo einfach abzufragen, da muss schon eine Versicherungsnummer vorliegen (und die gibt es nun mal bei einem NEUEN Vertrag bei einer NEUEN Versicherung NICHT!) - Beispiel: Ich wollte bei einem Versicherugnswechsel den Rabatt meines Mannes von einer anderen Versicherung übertragen lassen und dann hat die eigenen Versicherung trotz exakter Adressangabe + Versicherungsnummer (hier war nur ein Strich falsch…)den eigenen Kunden nicht gefunden.

Ausserdem träfe dies nur zu, wenn man tatsächlich das Auto wieder auf den Vater anmelden wollte - aber wie gesagt, man hat ja noch Mutter, Onkel, Tante, Oma…
Und einen Versicherungsmenschen, der auf der Seite seiner Kunden ist!

Was soll das?
Hallo

wenn „das Kind“ selbst Kunde wird gehts ja wohl nur mit 200+x%

falsch! wie gesagt gibt es die eltern-kind-regelung (ich weis haben nicht alle vr aber 60-70% auf alle fälle).

Deshalb ist es ja die Praxis, dass das Auto auf Vater, Mutter,
Onkel, Tante, Oma… angemeldet wird.

und dann u.u. den sf nicht übertragen bekommen. selber schuld.

Wenn die/derjenige einen gültigen Führerschein hat, der älter
als 3 Jahre ist, gibts die SF 1/2.

möglich. ich verweise nun zum 3. mal auch auf eltern-kind-regelung.

Natürlich muss dann noch angegeben werden, dass der jüngste
Fahrer z.B. 18 Jahre jung ist - und genau dies treibt den
Beitrag nach oben!

das ist dann aber bei allen konstellationen relevant.

PS: Die sog. Malusdatei ist nicht sooo einfach abzufragen

doch ist es. ich policiere z.b. einen vertrag mit führerscheinregelung und per computer geht automatisch eine anfrage an den gdv raus. da geht dann nur noch bei der antwort ein sachbearbeiter drüber.

da
muss schon eine Versicherungsnummer vorliegen (und die gibt es
nun mal bei einem NEUEN Vertrag bei einer NEUEN Versicherung
NICHT!)

wo hast du diesen quatsch her. sobald du mit einer versicherung kummunizierst und einen antrag einreichst wird eine versichgerungsscheinnummer angelegt. ansonsten kannst du das papier, was du beschrieben hast gleich in den müll werfen. kein mensch würde nach deiner logik irgend etwas wiederfinden. ergo: bei antragstellung gibt es IMMER eine versicherungsscheinnummer.

  • Beispiel: Ich wollte bei einem Versicherugnswechsel
    den Rabatt meines Mannes von einer anderen Versicherung
    übertragen lassen und dann hat die eigenen Versicherung trotz
    exakter Adressangabe + Versicherungsnummer (hier war nur ein
    Strich falsch…)den eigenen Kunden nicht gefunden.

Frage: was hat eine rabattübertragung mit einer neueinstufung zu tun?
NICHTS also unrelevant. und nur um dich zu beruhigen rabattübertragungen werden von menschen eingegeben und die können fehler machen.

Ausserdem träfe dies nur zu, wenn man tatsächlich das Auto
wieder auf den Vater anmelden wollte - aber wie gesagt, man
hat ja noch Mutter, Onkel, Tante, Oma…

richtig. und kann sich wie o.g. nicht immer den sf übertragen lassen.

Und einen Versicherungsmenschen, der auf der Seite seiner
Kunden ist!

ein versicherungsmensch der die bedingungen für sich auslegt, wird dir im ernstfall nicht viel nützen. da nicht er die bedinungen macht, sondern die gesellschaft, für die er arbeitet. er macht dir die tollsten angebote. hoffentlich sind sie in 2-3 jahren noch was wert^^
snake

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