Hallo,
vielleicht hilft es weiter, wenn wir zunächst einmal einige grundlegende Begriffe beleuchten.
Aaaalso:
- Begriff: "Fahrerkreis"
Häufig bieten Versicherungen einen günstigen Beitrag an, wenn bestimmte Fahrerkreise (zum Beispiel „alle Fahrer unter 23 Jahre“) von der Nutzung des Fahrzeugs ausgeschlossen werden.
Verstößt der Versicherungsnehmer nun gegen diese „Auflage“ und kommt es zum Schaden dann reicht die Palette der Folgen - je nach Versicherung - von Vertragsstrafen über Regreßnahmen bis zum Versagen des Versicherungsschutzes (Letzteres aber nur bei der Kasko-Versicherung).
- Begriff: „Einzelfahrer-“ oder "Partner-Rabatt"
Hierbei wird der Fahrerkreis noch weiter - nämlich auf ganz bestimmte Personen (den VN und/oder seine(n) Partner(in) - zugunsten eines weiteren Nachlasses eingeschränkt. Es reicht also nicht mehr aus, einer bestimmten Gruppe von Nutzern anzugehören. Nein, man muss ein ganz bestimmter Nutzer sein.
Die Sanktionen im Verstoßfalle sind vom Grunde her die gleichen wie oben unter 1.).
- Begriff: "Notfahrten, etc."
In ganz bestimmtent Situationen sind die Einschränkungen aus 1.) und 2.) automatisch aufgehoben. Hierzu zählen Probe- und Einstellfahrten, sowie Fahrten in sogenannten Notsituationen. Erleidet z.B. der Versicherungsnehmer einen Herzinfarkt, darf ihn ruhig der 19-jährige Sohn in die Klinik fahren und muss keine Repressalien seitens der Versicherung fürchten.
Was bedeutet das alles nun für den konkreten Fall?
Grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass eine eindeutige und schnelle Klärung am besten mit einem direkten Kontakt zur Versicherung zu erhalten ist. Das Folgende kann daher nur als ergänzend zu verstehen sein.
Kind K (seit 19 Jahren Unfallfrei)
Diese Aussage läßt mich schon einmal vermuten, dass K deutlich über 23 oder 25 Jahre alt ist. Von daher kommt aller Wahrscheinlichkeit die Einschränkung aus 1.) schon einmal nicht zum Tragen.
nutzt diesen PKW in
dieser Zeit, u.a. um ihn zu besuchen bzw. die Mutter
entsprechend bei Einkäufen zu unterstützen. Ohne die Nutzung
des PKWs von V wäre dies nicht möglich.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Eine derartige Nutzung fällt mit Sicherheit nicht unter den Begriff der „Notfahrten“ (so notwendig diese Fahrten auch sein mögen *g*).
V meint nun, dass K nicht über seine KFZ-Versicherung
versichert wäre, wenn ein Unfall passieren würde.
Wie schon an anderer Stelle gesagt: Diese Aussage trifft mit Sicherheit nicht für die Kfz-Haftpflicht zu. Hier besteht immer Versicherungsschutz (was aber wiederum nichts über etwaige Regressnahmen durch den Versicherer aussagt. Damit auch das nicht missverstanden wird!!).
K ist ein wenig verwirrt (hatte schon früher PKW des Vaters
in Ausnahmesituationen gefahren) und fragt sich, ob V ein
wenig spinnt.
Dies entzieht sich der Beurteilung durch das Forum.
Der genaue Wortlaut der Versicherung ist nicht bekannt, K
weiß aber, dass es früher noch nie Probleme mit Versicherung
oder Bedenken von V dahingehend gab.
Das alleine sagt aber nichts über die tatsächlichen vertraglichen Gegebenheiten aus.
K kann sich auch dunkel daran erinnern, dass
Versicherungsvertreter mal sagte, dass Familienmitglieder im
Zweifelsfall (gilt jetzt nur für KFZ-Versicherung) V-Schutz
genießen, wenn V selber nicht fahren kann.
Damit könnten (!!) die Notfahrten gemeint sein. Wenn aber eine Einschränkung nach 1.) oder 2.) vorliegt, ist diese Aussage nicht als Freifahrtschein für jedwede Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer zu verstehen.
Müsste man hierfür den genauen Vertragsinhalt kennen oder
gibt es so eine Art „Grundschutz“ für Familienmitglieder in
einer solchen Situation?
Außer zur Kfz-Haftpflicht (s.o.) kann keine weiterführende Aussage getroffen werden. Hier bringt nur ein Gespräch mit der Versicherung Klarheit.
An dieser Stelle ein kleiner Hinweis: Etwaige Zusagen seitens der Versicherung oder des Vertreters sollten schriftlich festgehalten werden.
Wenn ich für jedesmal, bei dem mir Versicherungsnehmer hanebüchene Falschaussagen mit den Worten „das hat der Vertreter aber so gesagt(!!)“ präsentieren, 5 € bekommen würde, bräuchte ich keine zusätzliche Altersvorsorge mehr und könnte trotzdem auf Sylt in Rente gehen.
Von daher gilt: Wer schreibt, der bleibt!!
Viele Grüße
Loroth