ich hab in flensburg ein paar punkte angesammelt und es leider vergessen ( nein im ernst jetzt!!!) meiner versicherung zu melden. ( war vor einem halben jahr als ich gerade mein abi schrieb und alles ein wenig drunter und drüber ging) mein vater hat damals die überweisung etc. für mich übernommen und ich hab das schreiben grob überflogen ohne drauf zu achten was drunter steht
jetzt hab ich meine vertrag geändert und habe gesehen, dass ich da immer noch mit 0 punkten laufe
kann jetzt meine versicherung nachzahlungen einfordern oder mich wg. versicherungsbetrugs etc. rankriegen ??
Ihre Frage läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei beantworten, da wichtige, elementare Angaben fehlen.
So ist mir z.Z. nur ein Versicherer bekannt, der diesen „Null-Punkte-in-Flensburg-Rabatt“ vergibt. Möglicherweise meinen Sie aber einen anderen. Und da das jeweils zugrunde liegende Bedingungswerk für die Beantwortung Ihrer Frage von entscheidender Bedeutung ist, hiermit mein Bitte doch Ross und Reiter zu nennen.
also ich hab da ein problem…
ich hab in flensburg ein paar punkte angesammelt und es leider
vergessen ( nein im ernst jetzt!!!) meiner versicherung zu
melden. ( war vor einem halben jahr als ich gerade mein abi
schrieb und alles ein wenig drunter und drüber ging) mein
vater hat damals die überweisung etc. für mich übernommen und
ich hab das schreiben grob überflogen ohne drauf zu achten was
drunter steht
Frage: Seit wann sind Sie beim Versicherer versichert?
Frage: Sie zahlen halbjährlich und haben Mitte des Jahres die entsprechende Rechnung bekommen? Ist das so richtig?
Frage: Auf dieser Rechnung steht die Aufforderung, eventuelle Punkte zu melden?
Frage: Seit wann haben Sie die ersten Punkte? Bereits vor Beginn der Kfz-Versicherung oder während der Laufzeit?
jetzt hab ich meine vertrag geändert und habe gesehen, dass
ich da immer noch mit 0 punkten laufe
kann jetzt meine versicherung nachzahlungen einfordern oder
mich wg. versicherungsbetrugs etc. rankriegen ??
Holla, Versicherungsbetrug ist ein zu großes Wort. Aber so wie Sie es hier schildern, haben Sie sich maximal einer Obliegenheitsverletzung „schuldig“ gemacht. Die führt i.a.R. zu einer Nachberechnung (möglicherweise rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres) und/oder einer Vertragsstrafe.
Um Näheres sagen zu können, siehe oben: Angabe des Versicherers.
ich mch mir grad voll den kopf drüer und hab ein riesen schlechtes gewissen.
sollte ich bis morgen warten oder heute dort noch anrufen bei der hotline und alles beichten ??