Hallo,
ich brauche (leider) bald ein Auto (hatte noch nie selbst eins, da bisher immer Papas- oder Firmenwagen gefahren).
Ich frage mich nun, ob es versicherungstechnisch (Rückstufungen, …) günstiger (sprich auf DAUER billiger) ist, das Auto schon Ende Dezember anzumelden (werde ich dann im Januar schon zurückgestuft?) oder erst Anfang Januar (werde ich dann im Januar 2004 zurückgestuft, oder erst 2005?).
üblicherweise erfolgt die „Rückstufung“ im Januar und zwar immer dann, wenn die Versicherung zum 30.6. des Vorjahres schon bestand. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob Du den Wagen im Dezember oder im Januar anmeldest.
Rückstufungen erfolgen im folgejahr wenn der Vertrag 6 Monate
aktiv im Vorjahr war. Wie die 6 Monate aufgeteilt sind ist egal.
Gruß Anno
üblicherweise erfolgt die „Rückstufung“ im Januar und zwar
immer dann, wenn die Versicherung zum 30.6. des Vorjahres
schon bestand. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob Du den
Wagen im Dezember oder im Januar anmeldest.
üblicherweise erfolgt die „Rückstufung“ im Januar und zwar
immer dann, wenn die Versicherung zum 30.6. des Vorjahres
schon bestand. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob Du den
Wagen im Dezember oder im Januar anmeldest.
Heute ist mir noch eingefallen, wie stehts damit, wenn ich nächstes Jahr einen billigeren Versicherer finde? Ist es dann ein Probelm, wenn ich erst im Januar angemeldet habe? (Ich habe mal etwas von einem Jahr Mindestlaufzeit gehört)
Heute ist mir noch eingefallen, wie stehts damit, wenn ich
nächstes Jahr einen billigeren Versicherer finde? Ist es dann
ein Probelm, wenn ich erst im Januar angemeldet habe? (Ich
habe mal etwas von einem Jahr Mindestlaufzeit gehört)
War schon richtig, was Du da gehört hast. Grundsätzlich laufen Kraftfahrtversicherungen (für Privatmenschen) immer von 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Wenn Du unterjährig (also beispielsweise erst im Januar, März oder Juli) einsteigst, dann ist abweichend davon der erste Ablauf der nächste folgende 31.12. des jeweiligen Jahres. Das ist dann also der erste mögliche reguläre Kündigungstermin. Davon abweichend kannst Du nur kündigen, wenn Du entweder Dein Auto vertickst oder Du einen Schaden hattest. Sonst geht da nix.
Allerdings ist es nicht viel anders, wenn Du im Dezember einsteigst. Ein im Dezember begonner Vertrag erhält in der Regel nämlich auch das Ablaufdatum des 31.12. im nächsten Jahr. Das resultiert aus der üblichen vierwöchigen Kündigungsfrist. Die ist bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (der 31.12. des Jahres) nicht mehr einzuhalten. Daher gilt automatisch der 31.12. des nächsten Jahres.
Aus dieser Sicht spielt es also keine Rolle, ob Du nun im Januar oder schon im Dezember anfängst.
Ich hoffe, ich konnte das halbwegs erklären. Wenn nicht, frag einfach nochmal nach.