KFZ-Versicherung - wann Recht auf Kündigung?

Hallo,

wann darf man eigentlich eine KFZ-Versicherung kündigen?

Soweit ich weiß

  • bei Ablauf ggf. vorhandener Versicherungsfristen (also z. B. jährlich)
  • bei Änderungen in den Versicherungsbedingungen, also außerordentlich
  • bei Verkauf des Fahrzeugs

Gibt es noch Gründe?

Und wie sieht es beim Verkauf des Fahrzeugs aus? Muss mann da den Wagen schon um- bzw. abgemeldet haben? Oder wie läuft das dann?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,
idealerweise sollte man vor Verkauf des Fahrzeugs das Fahrzeug abmelden, da ansonsten der Käufer mit dem Fahrzeug einen Unfall auf Kosten der eigenen Versicherung machen könnte.
Bei Abmeldung des Fahrzeugs erlischt auch automatisch die Versicherung. Sie erlangt Kenntnis durch das Straßenverkehrsamt.
Gruß
A.

[MOD) Komplettzitat entfernt

hallo,

Bei Abmeldung des Fahrzeugs erlischt auch automatisch die
Versicherung.

es gibt doch einige versicherer die bei abmeldung des kfz den vertrag in eine beitragsfreie ruheversicherung umwandeln. wünscht der vn die abrechnung muß er dem versicherer bescheid geben.

mfg
snake

Hallo snake,
wer macht das denn aktuell?
Bin für Info an mich dankbar.
Gruß
A.

Auch hallo,

ganz so, wie Du denkst, ist es nicht…

  • bei Ablauf

Ja, mit Frist von einem Monat

  • bei Änderungen in den Versicherungsbedingungen, also
    außerordentlich

theoretisch ja, praktisch kommt eine Änderung der Bedingungen eigentlich nicht vor

  • bei Verkauf des Fahrzeugs

Nein, ein Irrglaube, der Verkäufer hat KEIN außerordentliches Kündigungsrecht (nur Versicherer und Erwerber können Kdg. aussprechen). Legt der Käufer eine neue Bers.-Bestätigung vor, gilt das als Kündigung.

Gibt es noch Gründe?

Ja, Beitragserhöhung durch Tarifanpassung, u. a, auch Änderung von Typ- und/oder Regionalklassen. Und nach einem Schaden kann ebenfalls gekündigt werden.

Der Versicherer kann außerdem bei Nichtzahlung kündigen. Alles andere lasse ich jetzt mal weg, da zu tiefgehend.

Grüße, M