Hallo,
idealerweise sollte man vor Verkauf des Fahrzeugs das Fahrzeug abmelden, da ansonsten der Käufer mit dem Fahrzeug einen Unfall auf Kosten der eigenen Versicherung machen könnte.
Bei Abmeldung des Fahrzeugs erlischt auch automatisch die Versicherung. Sie erlangt Kenntnis durch das Straßenverkehrsamt.
Gruß
A.
Bei Abmeldung des Fahrzeugs erlischt auch automatisch die
Versicherung.
es gibt doch einige versicherer die bei abmeldung des kfz den vertrag in eine beitragsfreie ruheversicherung umwandeln. wünscht der vn die abrechnung muß er dem versicherer bescheid geben.
bei Änderungen in den Versicherungsbedingungen, also
außerordentlich
theoretisch ja, praktisch kommt eine Änderung der Bedingungen eigentlich nicht vor
bei Verkauf des Fahrzeugs
Nein, ein Irrglaube, der Verkäufer hat KEIN außerordentliches Kündigungsrecht (nur Versicherer und Erwerber können Kdg. aussprechen). Legt der Käufer eine neue Bers.-Bestätigung vor, gilt das als Kündigung.
Gibt es noch Gründe?
Ja, Beitragserhöhung durch Tarifanpassung, u. a, auch Änderung von Typ- und/oder Regionalklassen. Und nach einem Schaden kann ebenfalls gekündigt werden.
Der Versicherer kann außerdem bei Nichtzahlung kündigen. Alles andere lasse ich jetzt mal weg, da zu tiefgehend.