Hallo,
ein Zweitwagen wurde im Juli bei einer Kfz.-Haftpflichtversicherung angemeldet. Im August wurde ein Wechsel als Erstfahrzeug vorgenommen; ansonsten kein weiteres Fahrzeug mehr.
Die Versicherung weigert sich die Prämie anzupassen und will dies erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit tun und berufts ich dabei auf ihre AGB.
Eine Änderungskündigung wird auch nicht angenommen, weil keine Vertragsänderung vorliegt.
Ist dies rechtens?
Mir wurde geraten, das Fahrzeug abzumelden und neu bei einer anderen Versicherung anzumelden.
Ist dies machbar?
ein Zweitwagen wurde im Juli bei einer
Kfz.-Haftpflichtversicherung angemeldet. Im August wurde ein
Wechsel als Erstfahrzeug vorgenommen; ansonsten kein weiteres
Fahrzeug mehr.
Die Versicherung weigert sich die Prämie anzupassen und will
dies erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit tun und berufts ich
dabei auf ihre AGB.
Was steht da drin? Rabattübernahme vom einen zum anderen Vertrag dürfte normalerweise kein Problem darstellen.
Eine Änderungskündigung wird auch nicht angenommen, weil keine
Vertragsänderung vorliegt.
Ist dies rechtens?
s.o.
Mir wurde geraten, das Fahrzeug abzumelden und neu bei einer
anderen Versicherung anzumelden.
Ist dies machbar?
Nein, der Vertrag lebt bei der Neuanmeldung wieder auf.
Die Versicherung weigert sich die Prämie anzupassen und will
dies erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit tun und berufts ich
dabei auf ihre AGB.
Was steht da drin? Rabattübernahme vom einen zum anderen
Vertrag dürfte normalerweise kein Problem darstellen.
außer es gab einen schaden im „erstvertrag“ oder das kfz im erstvertrag gehört einer höheren fahrzeuggruppe an, ist also ein lkw o.ä.
vielleicht liegts ja daran.
es könnte auch eine sondereinstufung eine rolle spielen. zitiere doch bitte mal den absatz der akb.
Hallo,
es handelt sich um die direct line.
Sie besteht auf die vereinbarte Vertragsdauer von 1 Jahr. Eine Änderung wie geschildert wird nicht in der AGB erwähnt.
Ich meine, die Versicherung bereichert sich zu meinem Nachteil.
Bei einem Verkauf des Fahrzeugs muß sogar der Käufer in den bestehenden Vertrag einsteigen!
Freundlicher Gruß
Henrik
Bei einem Verkauf des Fahrzeugs muß sogar der Käufer in den
bestehenden Vertrag einsteigen!
das ist nix neues.
bei veräußerung geht der vertrag erstmal auf den erwerber über. ist im pflichtversicherungsgesetz so festgelegt.
aber, du antwortest nicht auf unsere fragen. so ist es ein suchen nach der nadel im heuhaufen!
Hallo,
nach J.6.1 ergibt sich eine Änderung durch die Anzahl der Fahrzeuge,
was eingetreten ist. Eine Kündigung gem. G.2.9 lehnt dirct line jedoch ab.
Freundlicher Gruß
Fed