Bin zur zeit bei 85% hatte vor kurzem jedoch einen Unfall und werde demnächst auf 140% hochgestuft. Die Schadensregulierung ist jedoch nicht nicht abgeschlossen und mir liegt kein Ergebnis vor. Soll ich bei der neuen Versicherung 85% oder 140% angeben? Vielen dank im voraus.
Mann muß den Tatsächliche Rabatteinstufung angeben
Die neue Versicherung fragt bei der alten Versicherung an und lässt sich den Schadensfreiheitsrabatt abtreten und Sie Teilt dann auch Den Schadensverlauf mit
Hallo,
geben Sie vorsichtshalber 140% an. Die „neue“ Versicherung wird an die jetzige Versicherung eine „SFR-Anfrage“ senden.
Sollte die jetzige Versicherung doch 85% bestätigen, dann wird der Vertrag korrigiert und Sie bekommen einen Teil des Beitrages rückerstattet bzw. verrechnet.
Gruß
140% angeben
Hallo,
angeben kann man für 2012 die aktuelle SF-Klasse und 1 Schaden, so wird es die jetzige Versicherung auch der neuen dann melden, denn es könnte ja sein, dass die neue Versicherung anders zurückstuft als die jetzige. Hinweis: Die Prozente sind nicht relevant, das kann jede Versicherung handhaben wie sie möchte, da gibt es keine einheitliche Regelung, nur die SF-Klasse (Schadenfreien Jahre) ist ausschlaggebend.
Gruß,
Micha
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Solange der Schaden nicht geschlossen ist, wird eine Hochstufung durchgesetzt. Sollte der Schaden im nachhinnein ohne Zahlung geschlossen werden, wird der neue Versicherer darüber informiert und Sie werden wieder runter gestuft.
MfG
Stephan Brückner
Wenn „die neue Vers.“ ein Wechsel zur Hauptfälligkeit (meist 01.01.) ist, sind die Schadenfreien Jahre (nicht Prozente) anzugeben, die fürs neue Vers.-Jahr gelten. Also inkl Schaden-Belastung.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de