KFZ Versicherung wechseln

Hallo zusammen.

Eine Person hat alle Versicherungen bei ein und der selben Gesellschaft , also Hausrat , Privathaftpflicht uvm , sowie 2 PKW’s wobei der eine ein Saisonkennzeichen hat 3 - 10 .
also im moment abgemeldet ist .

mit der Versicherung gibt es in letzter zeit sehr viel Trouble , erhöht den Versicherungsbetrag des normalen Kfz um fast 100% ohne irgendwelche Mitteilungen ( von 33,- euro monatlich auf 59,- euro ) Sie vergisst abzubuchen , und schreibt Drohungen , das man das Fahrzeug zwangsabmeldet und will 50,- Euro Bearbeitungsgebühr dafür haben , der Versicherungsvertreter ist nicht erreichbar , da läuft nur der AB und an der Hotline bekommt man fast Beleidigungen als Antwort.

In Klartext , der VN hatt die Faxen dicke mit denen.

jetzt die Frage , der Zweitwagen der zur Zeit wegen Saisonkennzeichen abgemeldet ist , kann der noch vor Saisonbeginn im März , in eine andere Versicherung wechseln , oder gilt da auch die Jahres-Kündigung , das es nur im November gekündigt werden kann ?

gruss

Toni

Hallo,

dies steht in der Police. Denn nach ner Änderung diesbezüglich, kann es jedes Datum sein.
Ist es ein „älterer“ Vertrag, gilt meist das Jahr. Also keine Kündigung mehr möglich. Es sei denn, die Beitragsrechnung ist erst jetzt gekommen und es gibt eine Änderung des Beitrages.

VG René

jetzt die Frage , der Zweitwagen der zur Zeit wegen
Saisonkennzeichen abgemeldet ist , kann der noch vor Saisonbeginn im März ,

Selbst wenn es gehen würde, müßte die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden und die ist am vergangenen Montag verstrichen.

Die Versicherungspolice ist von 2004 und da hies diese Versicherung noch anderst , der Vertrag ist stillschweigend immer weitergeführt worden.

von dem anderen PKW , der also für die tagtägliche Nutzung gedacht ist , hätte normalerweise im Oktober/Novermber eine neue Beitragsrechnung kommen müssen , dem war aber nicht so.
Erst auf dem Schreiben , das man dem VN droht , das man den Wagen zwangsabmeldet , stand die Beitragserhöhung von 33 auf 59,- Euro ( mntl Zahlungsweise ) vermerkt . eine richtige Rechnung gibt es nicht.

Also weder von dem Hauptfahrzeug , noch von dem Zweitwagen gibt es Schriftverkehr .
Ein Grund von vielen , warum der Kunde die Schnauze voll hat .

gruss

Toni

Hallo,

die Sonderkündigungsfrist wegen einer Beitragserhöhung beträgt 4 Wochen und beginnt ab dem Zugang des Schreibens beim Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss „beweisen“, dass das Schreiben dem VN zugegangen ist, kann er das nicht (ich kenne keinen Versicherer, der seine Rechnungen per Einschreiben versendet), läuft auch keine Frist. Das bedeutet:

Beim Versicherer anrufen, Rechnung anfordern, wenn die Rechnung angekommen ist vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und in der Kündigung erwähnen, dass vorher keine Rechnung eingegangen ist.

Grüße

Lars Grimm