Hallo Wissende!
Vor einigen Wochen ist mein Vater gestorben. Nun haben mir Verwandte mitgeteilt, dass ich die Prozente aus der KFZ-Versicherung meines Vaters „erben“ könnte (SF > 25, 30%). Meine Versicherung teilte mir mit, dass dies nicht möglich ist. Ich selber fahre SF6, kann also laut meiner Versicherung nicht auf 30% kommen (erben). Wer kennt sich damit aus und kann mir einen Tipp geben?
Da ich mit der Versicherung auch nicht wirklich zufrieden bin (Versicherungsvertreter 14 Tage nicht erreichbar, obwohl eine der größeren Versicherungen Deutschlands), würde ich gerne wechseln. Welche Versicherung ist für KFZ die günstigste und empfehlenswerteste?
Gruß
Mike
Hallo,
ich kenn das auch mit dem vererben. aber genaues weiss ich auch nicht.für öffentlichen dienst ist die huk interessant.
grüße
matthias
Hallo Mike,
du kannst nur die Prozente übernehmen, die du anhand deines Führerscheindatums, auch hättest selber erfahren können. Du hast also 6 volle Jahren den Führerschein, somit kannst du 6 SCHADENFREIE JAHRE übernehmen (SF6 = 55%), der Rest verfällt (Regelung nach den bedingungen der TB 28). Vom Grundsatz her sollte derjenige die Prozente übernehmen, der am längsten den Führerschein hat und du fährst dann auf dem Vertrag (abweichende Halter). Nachteil ist hier, das keine Partnernachlässe, Familiennachlässe, etc. gewährt werden können. Inwieweit nach der ersten Übertragung eine weitere stattfinden könnte solltest du mit deinem Versicherungsonkel klären.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Martin
Hallo Mike,
erst mal mein und ich denke unser Mitgefühl zu deinem Verlust.
Zu der Frage ist noch zu ergänzen, dass du nachweispflichtig bist, du mußt der Versicherung glaubhaft versichern, dass du das Fahrzeug auch tatsächlich gefahren bist. Rückfragen ergeben sich, wenn beispielsweise dein Wohnort und der deines Vaters weit auseinanderliegen.
Gruß
Andreas