Hallo, ich kann noch bis genau nächsten Freitag meine bestehende KFZ Versicherung wechseln, da ich eine Günstigere entdeckt habe. Ich will von Direct Line zu Huk 24 oder evtl. DA Direct wechseln, entscheide ich morgen nach einigen Telefonaten. Aber wie kündige ich bei meiner jetzigen Versicherung, schriftlich per Einschreiben Rückschein und brauche ich das dann erst zur Vorlage bei der neuen Versicherung oder wie geht das alles ? Ich weiß nur dass ich eine neue Doppelkarte zur Zulassungsstelle bringen muß. Aber sonst ???
Dankeschön für eine Aufklärung
Nina
Hallo Nina,
Ich bin kein Versicherungsprofi, hatte aber schon so manch schlechtes Erlebnis mit meiner damaligen KFZ-Versicherung (Neckura). Als ich damals mitten im Jahr kündigen wollte, teilten die mir mit, ein Wechsel sei nur zum 31/12 möglich.
Sollte dies weiterhin der Fall sein (bei mir ist’s schon 5 Jahre her), hilft dir nur, die Versicherung nicht zu bezahlen und auf deinen Rauswurf warten. Allerdings bezahlt die Vers. dann auch nicht, wenn du einen Unfall baust und der Beitrag noch aussteht, bzw holt sich das Geld von dir wieder. Außerdem kostet die Benachrichtigung der Zulassungsstelle, daß dein Auto nicht versichert ist und du es entstempeln bzw. eine neue Doppelkarte vorlegen mußt, so um die 25€.
Was deine Prozente angeht, so holt sich deine neue Vers. die von der alten Vers.
Also nur wechseln, wenn du dir sicher bist, daß deine alte Vers. dich so schnell aus dem Vertrag entläßt.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
nein, das ich jetzt gerade (zur Fälligkeit der Rechnung) kündigen kann ist 100%ig, ich habe schon mit denen telefoniert, mir geht es nur um die Formalitäten.
Trotzdem danke für Deine Mail.
Vielleicht weiß ja noch jemand, wie es richtig geht 
Gruß
Nina
Schriftlich kündigen und Kündigung bestätigen lassen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann kannst Du notfalls beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig da war.
Ich schicke meine Kündigungen vorab per FAX und schicke sie dann per Post hinterher. Das ist zwar nicht so sicher wie per Einschreiben mit Rückschein aber deutlich billiger. Bisher wurde mir noch keine Kündigung wegen Fristverletzung verweigert.
Hallo Nina,
wenn ich mal davon absehe, daß ein Kündigungsfrist bis 28.04. sehr ungewöhnlich ist, da Kfz-Versicherungen i.d.R. zum 01.01. jeden Jahres die Fälligkeit haben (also bitte nochmal das Datum prüfen, ob Du das Ende des Versicherungsjahres eventuell mit der Fälligkeit der Prämie verwechselt hast), ist ein Wechsel einfach möglich:
Schließe eine neue Versicherung bei der Gesellschaft deiner Wahl ab. Im Antrag wird die Vorversicherung angebenen. Du erhälst eine neue Deckungskarte zur Weiterleitung an die Zulassungsstelle.
Parallel zum Neuabschluß wird die alte Versicherung gekündigt. Ein formloser Zweizeiler reicht. Die Kündigung muß allerdings rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen. Also bitte die Postlaufzeit berücksichtigen.
Einfacher geht es per Fax. Dann hast Du per Sendeprotokoll gleich die Eingangsbestätigung.
Vor dem Termin zu dem Du gekündigt hast, muß die neue Deckungskarte bei der Zulassungsstelle sein, also nicht vor der Kündigung.
Die neue Gesellschaft sendet Dir eine vorläufige Police aufgrund der Daten im Antrag zu und fragt parallel dazu bei der alten Gesellschaft z.B. hinsichtlich Vorschäden und Schadenfreiheitsklassen nach.
Nachdem die alte Gesellschaft die Daten an die neue Gesellschaft übermittelt hat, könnte es also sein, daß Du eine neue Police bekommst.
Je nachdem, ob Abweichungen zwischen Versicherungsdaten und Antragsdaten vorhanden sind oder nicht.
Voila, das wars.
Bei der neuen Versicherung sollte die Fälligkeit dann auf den 01.01. des Jahres gelegt werden. Dann wirst Du in 2007 bereits ab Januar in die nächste SFK eingestuft.
Haftpflichtdeckungssumme 100 Mio Euro.
Sinnvoll wäre es zusätzlich einen Makler zu fragen.
Diese haben häufig Maklertarife, die auch von Direktversicherungen nicht geschlagen werden.
Hier bekommst Du auch Hinweise zu den Bedingungswerken, die nicht einheitlich sind. Viele Gesellschaften bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Preisen und Inhalten an.
Punkte sind z.B.:
- wie lange Neupreiserstattung
- Erstattung bei Zusammenstoß nur mit Haarwild oder auch bei anderen Tieren
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Absicherung von Folgeschäden bei Marderbiß
- gibt es Rabattretter
- SFK-Übertragung an wen möglich
Gruß
Jürgen
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Hallo Nordlicht,
spar dir doch die Post.
Ich habe im letzten Jahr viele Verträge von Kunden und mir selber per Fax gekündigt ohne das Original hinterherzusenden. Alle Kündigungen haben geklappt.
Der Vorteil ist, daß Du über das Sendeprotokoll einen Eingangsnachweis hast. Das ist bei normaler Post nie der Fall und selbst ein Einschreiben mit Rückschein sagt nur aus, daß der Umschlag angekommen ist, aber leider nichts über den Inhalt.
Bei Versicherungen kenne ich zwar noch keinen Fall, aber bei Zeitschriftenabos gab es mehrere Fälle, bei denen angeblich leere Umschläge angekommen sein sollen und die Kündigung deshalb nicht wirksam war. Abhilfe bei solchen Kameraden: Postkarte mit Rückschein schreiben.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen,
das Datum ist in der Tat ungewöhnlich, aber die Direct Line (früher Alstate Direct) ist eine der wenigen Versicherungen, die ihre Kunden NICHT zum Jahreswechsel rauslässt sondern nur zum Verscherungsjahr oder wie das heisst, eben wenn der Beitrag fällig ist, und das ist bei mir zum 29.05. daher die Eile. Ich will zur HUK wechseln, die haben ja wohl auch einen guten Ruf, werde aber die Tips von Dir berücksichtigen.
Vielen Dank
Nina
Hallo Sticky,
die Prämienzahlung einzustellen und auf die Kündigung der Gesellschaft zu warten ist ein recht gefährlicher Vorschlag.
Zum einen ist im Neuantrag anzugeben, wer den Altvertrag gekündigt hat, also VN oder VG. Hier VG anzugeben ist bei den Annahmerichtlinien vieler Gesellschaften ein Ablehnungsgrund in der Kasko. Und die Haftpflicht ist dann häufig nur mit Mindestdeckung möglich.
Zum zweiten wird die Kündigung in das Zentralregister eingetragen, einer Art Schufa der Versicherungen. Bei Neuanträgen schauen die Gesellschaften dort rein und ein solch negativer Eintrag hat häufig die Ablehnung des Antrages zur Folge. Dies ist dann übrigends nicht nur bei Kfz-Anträgen so, sondern auch bei Anträgen in anderen Sparten.
Schade, wenn man dann seine teure Privathaftpflicht oder Wohngebäudeversicherung behalten muß, weil andere Gesellschaften einen nicht mehr haben wollen.
Gruß
Jürgen
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Hallo Nina,
eine Kündigung von Versicherungsverträgen (egal welche Sparte) ist regulär immer nur zum Ende des Versicherungsjahres (und nach Ablauf der Laufzeit) möglich.
Bei Kfz-Verträgen haben sich Jahresverträge mit Fälligkeit 01.01. engebürgert. Das dies gleichzeitig der Jahreswechsel ist, ist Zufall. Hängt aber damit zusammen, daß die Kfz-Tarife immer im Oktober/November neu überarbeitet werden.
Also noch der Zusatzhinweis:
Im November einen neuen Vergleich anstellen, da ein Vertrag der in 2006 günstig ist, in 2007 teuer sein kann.
Auch dabei hilft ein Makler.
Eine Fälligkeit mitten im Jahr würde ich sogar als negativ werten.
Denn alle anderen werden bereits per 01.01. in die nächste günstigere SFK eingestuft, Du muß bis 29.05. den alten höheren Beitrag zahlen.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen
ehrlich gesagt, so richtig habe ich die letzte Mail jetzt nicht verstanden. Ich kann definitiv bei der Direct Line nur zum Mai aus dem Vertrag und nicht zum 01.01. Mache ich was falsch, wenn ich jetzt zu einer günstigeren Versicherung wechsele ?
Soll ich lieber morgen erstmal einen Makler anrufen ?
Danke nochmals
Nina
hi nina,
ich denk mal, daß das mit dem komischen ablauf bei dir in ordnung geht. die direct line macht noch pkw-verträge mit abläufen unter dem jahr. dies machen zwar 99% der versicherer anders, aber ist für den versicherungssutz im grunde wurst.
wenn du wechseln willst, mach das.
du machst definitiv nichts falsch. hast nur keinen standart-vertrag.
wenn du zu einem makler willst, warum nicht?
huk24 und andere online-anbieter hat der i.d.r. nicht im programm. aber ich glaub bei dir ist ein bissl beratung nötig. insofern würde ich an deiner stelle zum makler gehen.
vergiß nicht rechtzeitig zu kündigen und einen neuen antrag bei einer anderen gesellschaft zu stellen. sag denen unbedingt, daß die neue gesellschaft die versicherungsbesteätigungkarte zu zulassungsstelle schicken muß. vermerke das mit auf dem antrag! weils halt recht ungewöhnlich ist, wird das gern vergessen *ggg* und dann das kfz 8 wochen später stillgelegt.
gruß snake
Hallo Jügen
Der Vorteil ist, daß Du über das Sendeprotokoll einen
Eingangsnachweis hast. Das ist bei normaler Post nie der Fall
und selbst ein Einschreiben mit Rückschein sagt nur aus, daß
der Umschlag angekommen ist, aber leider nichts über den
Inhalt.
ein fax-bericht ist nach bgh-urteilen kein nachweis für den versand einer willenserklärung. außerdem mußt zu im zweifelsfall nicht den versand sondern die ankunft beim empfänger nachweisen. ist bei einem fax schwer. außerdem kann man auch eine leere seite faxen ^^
gruß snake
Hi,
formal hast Du natürlich Recht, aber in der Praxis gab es noch nie Probleme. Zumal auf meinem Faxprotokoll auch das übertragene Fax mit abgebildet ist, leere Seite ist also nicht.
Zwecks echtem Nachweis des Einganges also eine Postkarte mit Einschreiben und Rückschein 
Gruß
Jürgen
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Hallo Nina,
du machst nichts falsch, wenn das Versicherungsjahr zum 29.05. endet.
Deine Mail hörte sich aber so an, als wenn Du es für besonders positiv hälst, daß Deine Gesellschaft auch mitten im Jahr die Kündigung zuläßt, während alle anderen nur zum Jahresende eine Kündigung akzeptieren.
Hier zäumst Du das Pferd von hinten auf.
Die Kündigung zum 29.05. ist möglich, weil dann das Ende des Versicherungsjahres ist. Eine Kündigung zum 01.01. ist dann nicht möglich.
Das Ende des Kalenderjahres hat absolut gar nichts mit einem Kündigungstermin irgendeiner Versicherung zu tun.
In der Regel wird das Ende des Kfz-Versicherungsjahres auf den 01.01. gelegt. Deshalb (und nicht aus Kulanz oder ähnlichen Gründen) ist dann eine Kündigung im Laufe des Jahres nicht möglich, sondern nur zum 01.01.
Die Situation ist also bei allen Gesellschaften identisch, nur das der Termin bei Dir ungewöhnlich anders liegt. Was davon zu halten ist, hatte ich ja schon gesagt.
Gruß
Jürgen
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