KFZ Versicherung zahlt hälfte Mietauto

Morgens beim ausparken hatte ich den nebenstehendes Fahrzeug geschliffen . Nach dem ich die Polizei und den geschädigten und mein KFZ Versicherung alles ordnungsgemäß alles geregelt hatte , bekam ich Post von Anwalt des Geschädigten darin stand drin das meine Versicherung nur ein Teil der Kosten für das Mietauto bezahlt hat und ich solle den Differenz bezahlen . Meine Versicherung meinte das die Forderung überhöht sei und deswegen gekürzt wurde.Muss ich diese Kosten wirklich bezahlen ?

Der Brief ging an Frau Petra … Anstatt Herrn Peter …wie ich das gemerkt hatte hatte ich den Brief wieder einkuvertiert und zur Post mit dem Vermerk nicht zustellbar zurück geschickt
Muss der Anwald nicht korekter anrede schreiben

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo erstmal,

auch im Internet sollte man sich die Zeit nehmen zu grüßen!

Leider ist die Beantwortung konkreter Rechtsfälle in diesem Forum nicht gestattet, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Hier hilft nur die Nachfrage bei der Versicherung oder einem Anwalt.

Grundsätzlich gilt in der KFZ-Versicherung, dass sich der Geschädigte direkt an die Versicherung des Schädigers wenden kann, da er einen Direktanspruch hat. Erstattet diese den Schaden dann nicht vollständig, kann er natürlich versuchen das Geld vom Versicherungsnehmer zu bekommen. Dieser sollte auf solche Schreiben NIEMALS eingehen und stattdessen die Schreiben an die Versicherung weiterleiten. Den Rest regelt die Versicherung.

Gruß Knipser

Moin,

vorab gesagt: Da kannst hier völlig entspannt bleiben!

Alle Forderungen müssen vom Geschädigten bei der KFZ-Haftpflichtversicherung angemeldet werden.

Du hast damit eigentlich nichts mehr zu tun.

Die Haftpflichtversicherung bezahlt alles was berechtigt ist. Was nicht berechtigt ist musst Du natürlich nicht aus eigener Tasche zahlen. Dies weiß auch der gegnerische. Aber er wollte trotzdem mal sein Glück versuchen…

Falls Du nochmal Post bekommst leite die an Deine KFZ-Versicherung weiter. Die kümmern sich um den Rest. Wenn nötig vertreten die Dich sogar vor Gericht.

Wenn ich Dir helfen konnte würde ich mich über ein Sternchen freuen!

Frank

Einfach alles Ihrer Versicherung übergeben, die soll und muss das mit dem Anwalt klären. Sie dürfen auf keinen Fall eigenverantwortlich auf das Schreiben des Anwalts reagieren.

Hallo,

entweder ist der Anwalt ein wenig blöd (kommt vor, auch in dieser Berufsgruppe) oder er hofft, dass er einen Blöden auf der Gegenseite hat. NEIN, das muss nicht bezahlt werden, der Kfz-Versicherer klärt das! Alle Briefe also einfach an den eigenen Versicherer weiterleiten.

Grüße, M

Der Anwalt hat möglicherweise den Halter des unfallverursachenden Wagens angeschrieben.

Das ist an sich aber auch egal: denn, alles was du von der Gegenseite erhältst, leitest du sofort an die Haftpflichtvers. des Kfz weiter. Die prüft und wird ggf. unberechtigte Ansprüche abwehren - auch gerichtlich.
Damit hat der Halter dann nix mehr zu tun.

Es ist ganz einfach…

VG Jens
www.jens-sternberg.de