Angenommen nach einem Auffahrunfall wurde von einem Sachverständiger
ein Gutachten mit folgenden Angaben erstellt.
Wert vor Unfall 10000€, Schaden 8000€, Restwert 2000€.
Die Versicherung macht über einen Autohändler ein Angebot für das defekte KFZ von 5000€ und zahlt nur 5000€. Muss die Versicherung nicht
den Schaden von 8000€ zahlen???
Danke
Stefan
Muss die
Versicherung nicht
den Schaden von 8000€ zahlen???
Wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt: nein.
Der Geschädigte hat im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht das Fahrzeug zu verkaufen und hat dann ja seine 10.000 €, der Schaden ist also voll ersetzt. Ansonsten würde er ja Gewinn machen und 13.000 € haben (VR zahlt 8.000 €, Verkauf für 5.000 €).