KFZ-Versicherung zahlt Schaden nicht

BITTE UM HILFE!!!
Hallo,
ich habe mein KFZ bei der HUK versichert. Alle Beiträge regelmäßig gezahlt und nie Probleme gehabt. Nun habe ich bei einer Hinterhoffirma (ABA-Cars) meinen Glasschaden (Front- und Heckscheibe) reparieren lassen. Bei Carglas erhielt ich nur Termine, welche ich aus beruflichen Gründen nicht annehmen konnte. Als Fernfahrer bin ich nur ca. 3 Tage im Monat zu Hause. Die Hinterhoffirma (ABA-Cars) hat meinen PKW von zu Hause abgeholt und ihn repariert. Ich konnte den PKW dann am Wochenende bequem abholen. Die Rechnung habe ich gleich bezahlt. Super Service!!! Schnelle Reparatur!!!
Diese Rechnung habe ich dann bei der HUK eingereicht. Da auf dieser Rechnung die Steuernummer der Firma ABA-Cars nicht vermerkt war, weigert sich nun die HUK zu zahlen. Leider hat ABA-Cars anscheinend den Betrieb eingestellt und ist „Pleite gegangen“! Eine Besichtigung des Wagen durch die HUK ist nicht mehr möglich, da ich diesen bereits an einen Exporthändler unter der Hand, sprich Geld gegen Brief verkauft habe.
Jetzt unterstellt mir die Versicherung wohl Betrug.
Ich konnte der Versicherung eine Visitenkarte der Firma ABA-Cars, deren Rechnung, einen Kostenvoranschlag von der Firma Carglas und sogar noch Fotos der defekten Scheiben einreichen. Ich habe sogar (dummerweise) angeboten laut Gutachten der Firtma Carglass abzurechnen. Nichts zu machen, die HUK unterstellt mir Betrug und verlangt eine neue Rechnung mit Steuernummer. Klar, wo soll ich die den her kriegen???
Ist es nun wirklich meine Schuld, dass auf der Rechnung/Quittung der Reparaturfirma ABA-Cars die Steuernummer fehlt und die HUK daher den Schaden nicht zahlen muß???
Da es sich um einen BMW 750iL handelte war die Rechnung auch nicht gerade gering. Das ich den BMW verkaufte lag einfach nur an dem guten Angebot des Käufers.

Ich bitte um Hilfe oder/und jegliche Information.
Vielen Dank liebe Leute…

mail: [email protected]

Hallo quarco!

Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, darf ich Ihnen „versichern“, dass Sie Glück im Unglück hatten. Ein größerer Schaden bei gleichem negierenden Verhalten des Versicherers und Sie sind für eine längere Zeit inliquide.

Damit ich mir ein Bild von der Situation machen kann, hätte ich folgende Fragen an Sie:

  1. Wie hoch wäre die Rechnung von Carglass gewesen und haben Sie den Kostenvoranschlag von Carglass noch vorliegen?
  2. Wie hoch war die Reparaturrechnung der Firma ABA-Cars?

Zuerst sollen Sie in Erfahrung bringen, ob die Fa. ABA-Cars tatsächlich ihr Gewerbe aufgelöst hat (evtl. bei der Gemeinde/Stadt nachfragen, Handelsregister) oder mittlerweile unter einer anderen Firmierung weiterhin tätig ist. Als nächstes sollten Sie die HUK um folgende Information bitten:

Bei Glasschäden im Bereich Teilkasko - Gibt es für die Reparatur Vertragspartner (z. B. Carglass) und ist es Obliegenheit des Vers.-nehmers bzw. Halters, entsprechende Vertragspartner der HUK mit Reparaturarbeiten zu beauftragen.

Ich kann gegenwärtig - trotz der fehlenden Steuernummer - keine Leistungsbefreiung des Versicherers sehen. Wenn die Beschaffung der geforderten Unterlagen nicht mehr möglich ist und Sie dafür keine Verantwortung tragen (schließlich haben Sie die ABA-Cars nicht in den Ruin getrieben), nennt man das Pech. Hier kann keinem Beteiligten die Schuld zugeschoben werden. Der Betrugsvorwurf ist verständlich, aber keineswegs bewiesen. Und die Beweislast trägt in diesem Fall die HUK. Somit ist auch hier keine Leistungsfreiheit seitens des Versicherers bewirkt. Ein bloßer Betrugsvorwurf soll Sie nur mundtot machen; lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Wenn Sie die oben stehenden Informationen zusammen getragen haben und erneut posten (evtl. eine Email an mich senden), ließe sich ein Schreiben aufsetzen, um an den goodwill des Versicherers zu appelieren. Auf keinen Fall zu Beginn dieser Situation den Dampfhammer rausholen. Der bringt (noch) nichts.

Noch kann weder ich noch ein Anwalt Ihnen sagen, ob der Schaden regulierungspflichtig ist oder nicht. Dazu bedarf es einiger Informationen!

Weitere Fragen können Sie selbstverständlich gerne posten!

Beste Grüße

Stephan

Hallo Stephan,
erst ein mal sage ich „vielen Dank“ :smile: Ich habe neuen Mut gefaßt.

Zu Ihren Fragen:
Die Rechnung von Carglass und die von ABA-Cars lagen keine 50,-Euro auseinander. Und das trotz der Abholung meines Wagens von zu Hause (30Km).

Ich werde die nächsten Tage Urlaub nutzen um mich im Rathaus über ABA-Cars zu informieren.
Ich habe durch Zufall bei EBAY gesehen, dass ABA-Cars auch dort nicht mehr existent ist. Aber das ist ja egal.

Auf jeden Fall melde ich mich noch mal mit den neuesten Informationen. Notfalls gehe ich wirklich mit allen Kopien zum Rechtsanwalt.

Nochmals 1000 Dank für Ihre Antwort :smile:))

Mit freundlichen Grüßen aus Kiel

Marco

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