KFZ Versicherung zum 01.01. wechseln

Hallo Leute!

Nehmen wir mal an, Herr Meier kündigt zum Jahresende seine bestehende KFZ-Versicherung bei der XY Versicherung, da er bei der YZ Versicherung zu gleicher Versicherungssumme erheblich günstiger fährt.
Reicht die Kündigung und Neuabschluss aus, oder muss Herr Meier auch eine Doppelkarte der neuen Versicherung beim Straßenverkehrsamt abgeben?

Ich meine schon, mein Freund meint nein. ;o)

Reicht die Kündigung und Neuabschluss aus, oder muss Herr
Meier auch eine Doppelkarte der neuen Versicherung beim
Straßenverkehrsamt abgeben?

Das Amt muß eine Deckungskarte des neuen Versicherers bekommen. Wenn die Gesellschaft sie nicht schickt, muß (!!) der Versicherte sich darum kümmern. KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und es ist Aufgabe des Fahrzeugshalters diese nachzuweisen.