KfZ-Versicherung: Zweitwagen auf Frau anmelden?

Hallo in die Runde,
mein Problem: ich muss einen Zweitwagen versichern, will aber auf Dauer nicht den teuren „Zweitwagentarif“ zahlen. Macht es Sinn, das zweite Auto auf meine Frau anzumelden? Die fährt zwar schon seit über 20 Jahren Auto, aber auf ihren Namen war noch nie ein Fahrzeug angemeldet. Wie halten es die KfZ-Versicherer in so einem Fall mit der Einstufung in die Schadensfreiklassen? Wird sie wie ein Fahranfänger behandelt oder gibt’s da Rabatte? Bei welchem Prozentsatz steigt sie ein und vor allem: Wie schnell sinkt die SF auf ein erträgliches Maß - sagen wir mal 50 Prozent?

Hallo in die Runde,

Hallo calmeasa,

mein Problem: ich muss einen Zweitwagen versichern, will aber
auf Dauer nicht den teuren „Zweitwagentarif“ zahlen. Macht es
Sinn, das zweite Auto auf meine Frau anzumelden? Die fährt
zwar schon seit über 20 Jahren Auto, aber auf ihren Namen war
noch nie ein Fahrzeug angemeldet. Wie halten es die
KfZ-Versicherer in so einem Fall mit der Einstufung in die
Schadensfreiklassen? Wird sie wie ein Fahranfänger behandelt
oder gibt’s da Rabatte? Bei welchem Prozentsatz steigt sie ein

Bei den meisten VR mit SF 1/2. Wenn der Zweitwagen beim gleichem VR wie dem Erstwagen versichert wird, kann es sein, dass mit SF Klasse 2 eingestiegen werden kann. Voraussetzung ist meistens, dass der Erstwagen bereits eine bestimmte SF Klasse besitzt und vielleicht weitere Bedingungen. Sollte in ein paar Jahren aber ein Wechsel zu einem anderen VR erfolgen, werden die „geschenkten SF Klassen“ i.d.Regel nicht weitergegeben, sondern nur die tatsächlich erreichten „selbst erfahrenen“ SF Klassen.

und vor allem: Wie schnell sinkt die SF auf ein erträgliches
Maß - sagen wir mal 50 Prozent?

Die Prozentzuordnung zu den SF Klasen können von VR zu VR etwas abweichen. Somit ist ein genauer Zeitpunkt schlecht zu beantworten. Auf jedenfall erreicht man die 50% eher, wenn man keinen Unfall erleidet, der die SF Klasse beeinflusst. (Selbstverschuldeter Unfall oder anteilige Schuld an einem Unfall.)

Aber als ungefähre Hilfestellung erreicht man die 50% bei etwa SF 7. Diese Aussage ist nicht rechtsverbindlich.

Gruß
Winni

Ich war ein Vollzitat!

Klasse, vielen Dank. Das hilft mir schon mal weiter. Welche Variante ist prinzipiell ratsam: 1. Zweitwagen auf sich selbst anzumelden oder 2. auf Partner/in? Was ist günstiger?


Vollzitat entfernt
CM

Ich war ein Vollzitat!

Klasse, vielen Dank. Das hilft mir schon mal weiter. Welche
Variante ist prinzipiell ratsam: 1. Zweitwagen auf sich selbst
anzumelden oder 2. auf Partner/in? Was ist günstiger?

Kann man so pauschal nicht beantworten. Sinnvoll ist es, wenn der Zweitwagen auf die Partnerin läuft. Dann fährt die Partnerin selbst ihre SF Klassen herunter. Meistens erhalten die Frauen noch zusätzliche Rabatte wegen Lady-Rabatt, Wenigfahrer etc. Bei etwaigen möglichen Trennungen (Scheidung, Tod) ist es für den jeweiligen Partner mit weniger Streitigkeiten verbunden.

Wenn die Anschaffung des Zweitwagens aber aus Steuergründen erfolgt, kann es u. U. besser sein, ihn auf sich selbst zuzulassen. Dieses kann aber ein Steuerberater besser erläutern. (Anderes Brett, FAQ 1129)


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CM

Gruß
Winni

Variante ist prinzipiell ratsam: 1. Zweitwagen auf sich selbst
anzumelden oder 2. auf Partner/in? Was ist günstiger?

Entscheide selbst:

  1. 3 jahre 85 %, dann Runterstufung auf 70 %

    1. Jahr 140 %, 2. Jahr 100 %, 3 .Jahr 85 %, 4. Jahr 70 %

hallo,

  1. 3 jahre 85 %, dann Runterstufung auf 70 %

kann man aber so pauschal nicht sagen.
es gibt genügend versicherer die im folgejahr schon in sf 3 usw. einstufen.
kommt immer auf die tarifbestimmungen des versicherers an…
snake