Kfz versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe bitte um Hilfe in einer gleich dargelegten Situation,

Mir, Besitzerin von Auto BJ 1986, ist eine Dame in mein parkendes Auto gefahren.
Geschätzte Reparaturdauer der Werkstatt ca. 3 Tage.
Auto kam in die Werkstatt, leider dauerte die Reparatur 18 Tage weil Farbe für die Lackierung eine Sonderfarbe war die schwer zu identifizieren war. Ich habe Farbe besorgt und mit Händler wo Auto gekauft wurde telefoniert und der Lackierer die Möglichkeit gegeben die richtige Farbe an mischen zu lassen.
Auto ist nicht 100% perfekt aber man kann damit leben.
Nun zahlt die gegnerische Versicherung nur 7 Tage á ca. 28 €…
Ist das so okay? Denn der Wagen war insgesamt über 2 mal 18 Tage weg. Auf Rechnung von Werkstatt steht 14 Tage…

Bitte um schnelle Antwort da ich Montag Versicherung anrufen will

Vielen Dank im Vorraus

Hallo,
wenn der Werkstadt die Reparaturdauer auf 14 Tagen ansetzt und der Gutachter 7 wird normaleweise von Werkstadt akzeptiert. dh. die Gesellschaft muss die Kosten der Fehlzeiten Zahlen.
Gruss
Daniel

Guten Morgen,

immer im Verhältnis zur Sache… Das Problem das Ihr Auto nicht direkt Repariert werden konnte (weil die Farbe nicht da ist), können Sie nicht als Rep-Dauer dem Versicherer anlasten. Das Sie das Fzg in der Werkstatt belassen ist Ihre Sache, es war sicherlich noch Fahrbereit. Wenn die Ihnen 10 Tage Rep-Dauer bezahlen ist das mehr als in Ordnung.
Nette Grüsse

Recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Eine konkrete Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben, da ich die Bedingungen der Kfz Haftpflichtversicherung nicht kenne. Allerdings gibt es eine Begrenzung für die Nutzungsdauer eines Leihwagens. Je nach Versicherung ist diese auf 10 bis 14 tagen begrenzt.

MfG

Stephan Brückner

7 Tage Ausfall ist schon gut bemessen, im Allgemeinen
wird das im Gutachten festgelegt !
Auskunft bitte beim RA für Verkehrsrecht !
Versicherungsmakler
K-H Luckner aus Bremerhaven
0471 27972