Hallo,
Habe eine Frage zum Thema KFZ-Versicherungsänderung bei Führerscheinumschreibung. Ein Freund von mir hat im April eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Seinen Führerschein hat er in Kasachstan erworben, welches er auch beim Versicherungsabschluss angegeben hat. Eingestuft wurde er in die SF-Klasse 1/2, also zu 140%.Kurz darauf musste er feststellen dass er gar nicht mehr berechtigt war mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren, denn man darf nur 6 Monate nach Einzug in Deutschland mit dem ausländischen Führerschein fahren, heißt er hat ihn nicht rechtzeitig umschreiben lassen. Daraufhin hat er diesen abgenommen bekommen und hat sich somit also auch strafrechtlich gemacht. Nach Monaten Vergehen konnte er diesen endlich im Dezember 2011 umschreiben. Bis heute hat er noch die KFZ-Versicherung, mit Angabe im Besitz des kasachischen Führerscheins zu sein, laufen, und wurde mittlerweile in SF1 eingestuft. Folgende Frage: die Änderung des Führerscheins muss sicherlich in der Versicherung angegeben werden, also welche Folgen bringt das mit sich und was muss beachtet werden? Kennt sich da jemand aus? Danke schon mal für jegliche Ratschläge!