KFZ-Versicherungsänderung

Hallo,

Habe eine Frage zum Thema KFZ-Versicherungsänderung bei Führerscheinumschreibung. Ein Freund von mir hat im April eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Seinen Führerschein hat er in Kasachstan erworben, welches er auch beim Versicherungsabschluss angegeben hat. Eingestuft wurde er in die SF-Klasse 1/2, also zu 140%.Kurz darauf musste er feststellen dass er gar nicht mehr berechtigt war mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren, denn man darf nur 6 Monate nach Einzug in Deutschland mit dem ausländischen Führerschein fahren, heißt er hat ihn nicht rechtzeitig umschreiben lassen. Daraufhin hat er diesen abgenommen bekommen und hat sich somit also auch strafrechtlich gemacht. Nach Monaten Vergehen konnte er diesen endlich im Dezember 2011 umschreiben. Bis heute hat er noch die KFZ-Versicherung, mit Angabe im Besitz des kasachischen Führerscheins zu sein, laufen, und wurde mittlerweile in SF1 eingestuft. Folgende Frage: die Änderung des Führerscheins muss sicherlich in der Versicherung angegeben werden, also welche Folgen bringt das mit sich und was muss beachtet werden? Kennt sich da jemand aus? Danke schon mal für jegliche Ratschläge!

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo,

da muss man gar nichts machen. Für die Anmeldung eines Kfz ist nämlich gar kein Führerschein erforderlich.

Gruß Knipser

Hallo,

ja davon hab ich auch schon mal irgendwie gehört…habe jetzt nur in anderen Foren bisschen gestöbert und war bisschen verwirrt was das betrifft! Danke für die Antwort!

lg

Welche Folgen dies auf den konkreten Kf-Vers.-Vertrag hat, kann ich per Ferndiagnose nicht sagen, weil die diesbzgl. verraglichen Vereinbarungen sehr unterschiedlich sein können.

Warum fragt ihr das nicht einfach die betr. Versicherung.
Das Leben kann so einfach sein…

Hier kann ich leider nicht helfen