hallo
ich habe noch nie was von einem Beitragszuschlag bei
abweichendem Halter gehört.
den gibt es recht häufig, hängt immer von dem versicherer ab, ob und wie hoch ein beitragszuschlag ausfällt. oft gibts ehegatten oder lebenspartner ohne beitragszuschlag. für andere personen darf man aber mehr zahlen.
Der Schadensfreiheitsrabatt-Berechtigte ist immer der
Versicherungsnehmer…würde anders überhaupt keinen Sinn
machen.
das ist leider nicht korrekt.
bei firmenverträgen passiert es sogar relativ häufig, dass es eine abweichende bezugsberechtigte person gibt. google mal nach „versicherungsnehmergemeinschaft“. einige versicherer bieten sowas auch für privatpersonen an.
snake