KFZ: Versicherungsnehmer immer Halter?

Hallo,

kann bei einer KFZ-Versicherung (Haftpflicht und Teilkasko) der Versicherungsnehmer (der, der im Versicherungsschein steht) ein anderer sein als der Halter (der, der im KFZ-Brief steht)?
Und wenn ja, nach wem wird die Versicherung die Prozente berechnen: nach dem Versicherungsnehmer oder nach dem Halter?

Grüße von
Tinchen

kann bei einer KFZ-Versicherung (Haftpflicht und Teilkasko)
der Versicherungsnehmer (der, der im Versicherungsschein
steht) ein anderer sein als der Halter (der, der im KFZ-Brief steht)?

Einige Gesellschaften machen das, andere nicht. Wenn sie es machen, ist das oft mit einem spürbaren Beitragszuschlag verbunden.

Und wenn ja, nach wem wird die Versicherung die Prozente berechnen: nach dem Versicherungsnehmer oder nach dem Halter?

Nach dem SFR-Berechtigten und das kann der Halter oder der Versicherungsnehmer sein.

Hallo Nordlicht,

danke für deine schnelle Auskunft!
Dann wird wohl erst mal der Papa in den Papieren von Sohnemanns Auto stehen. :smile:

Grüße von
Tinchen

kann bei einer KFZ-Versicherung (Haftpflicht und Teilkasko)
der Versicherungsnehmer (der, der im Versicherungsschein
steht) ein anderer sein als der Halter (der, der im KFZ-Brief steht)?

Einige Gesellschaften machen das, andere nicht. Wenn sie es
machen, ist das oft mit einem spürbaren Beitragszuschlag
verbunden.

ich habe noch nie was von einem Beitragszuschlag bei abweichendem Halter gehört.

Und wenn ja, nach wem wird die Versicherung die Prozente berechnen: nach dem Versicherungsnehmer oder nach dem Halter?

Nach dem SFR-Berechtigten und das kann der Halter oder der
Versicherungsnehmer sein.

Der Schadensfreiheitsrabatt-Berechtigte ist immer der Versicherungsnehmer…würde anders überhaupt keinen Sinn machen.

Gruß
Gaby

hallo

ich habe noch nie was von einem Beitragszuschlag bei
abweichendem Halter gehört.

den gibt es recht häufig, hängt immer von dem versicherer ab, ob und wie hoch ein beitragszuschlag ausfällt. oft gibts ehegatten oder lebenspartner ohne beitragszuschlag. für andere personen darf man aber mehr zahlen.

Der Schadensfreiheitsrabatt-Berechtigte ist immer der
Versicherungsnehmer…würde anders überhaupt keinen Sinn
machen.

das ist leider nicht korrekt.
bei firmenverträgen passiert es sogar relativ häufig, dass es eine abweichende bezugsberechtigte person gibt. google mal nach „versicherungsnehmergemeinschaft“. einige versicherer bieten sowas auch für privatpersonen an.

snake