KFZ - Versicherungsnehmer und Halter unterschie

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sinnigkeit von Halter/Versicherungsnehmer-Konstellation.

Person A möchte sich im Januar einen zweiten Wagen anschaffen. Da Person A noch keinen Zweitwagen hatte, würde dieser in der günstigen Variante in SF2 eingestuft werden.
Person A hat aber auch einen Bruder. Dieser Bruder hat eine KFZ-Versicherung brach liegen, da er nun einen Dienstwagen hat. Der Bruder würde sich auch bereit erklären, den Wagen zu versichern.
Ist es dann günstiger, den Wagen auch auf den Bruder anzumelden? Macht das Kostentechnisch was aus, wenn Halter und Versicherungsnehmer sich unterscheiden?
Prinzipiell würde Person A den Wagen lieber selbst anmelden, schon allein um den netten Bruder nicht auch noch mit Behördengängen zu nerven!

Dann noch eine schnelle Frage: Muss das Fahrzeug zunächst bei der alten Versicherung des Bruders versichert werden? Oder kann man frei wählen und die alte Versicherung bestätigt nur die SF?

Ich hoffe ihr könnt hier ein paar Tipps geben,

vielen Dank und sonnige Grüße,
Tina

Hi

es gibt Versicherer die den Zweitwagen je nach Fahrerkreis in die gleiche SF-Klasse eingruppieren wie den Erstwagen.

Da die Prämien des Anbieters relativ günstig sind sollte A mal darüber nachdenken.

Wer soll denn das auto fahren dürfen?

greetz

Zahao

PS: Bevor einer fragt… im Schadenfall wird nur der Vertrag belastet der auch betroffen ist.

Hi, danke schon einmal für die Antwort! Bei welchen Versicherungen wäre das denn der Fall? Also Zweitwagen wie erster Wagen eingestuft?

Aktuell, in dem fiktiven Fall, ist die Schwester bei Da Diekt und der Bruder war angenommenerweise bei der HUK.

Die Schwester und deren Ehemann wollen das Fahrzeug fahren. Der Bruder von ihr aus auch! :o)

Gruß,
Tina

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sinnigkeit von
Halter/Versicherungsnehmer-Konstellation.

Person A möchte sich im Januar einen zweiten Wagen anschaffen.
Da Person A noch keinen Zweitwagen hatte, würde dieser in der
günstigen Variante in SF2 eingestuft werden.

Gibt es bei dem Versicherer keine bessere Einstufung ?
Bei anderen Versicherer (wenn der Fahrer mindestens 23 ist) gibt es bessere Einstufungen.

Person A hat aber auch einen Bruder. Dieser Bruder hat eine
KFZ-Versicherung brach liegen, da er nun einen Dienstwagen
hat. Der Bruder würde sich auch bereit erklären, den Wagen zu
versichern.
Ist es dann günstiger, den Wagen auch auf den Bruder
anzumelden?

Dies wird nicht anders möglich sein, denn ansonsten müsste der Bruder den Rabatt an Person A übertragen. Eine Rückübertragung ist allerdings dann nicht mehr möglich, da der SF-Rabatt für eine Rückübertragung neu anfängt zu zählen.

Macht das Kostentechnisch was aus, wenn Halter und
Versicherungsnehmer sich unterscheiden?

kommt auf den Versicherer an!

Prinzipiell würde Person A den Wagen lieber selbst anmelden,
schon allein um den netten Bruder nicht auch noch mit
Behördengängen zu nerven!

Der Bruder muss doch das Fahrzeug nicht anmelden.
Dies kann Person A machen, mit den Fahrzeugpapieren, einer Vollmacht des Bruders und dessen Personalausweis.

Dann noch eine schnelle Frage: Muss das Fahrzeug zunächst bei
der alten Versicherung des Bruders versichert werden?

nein- es handelt sich ja um einen neuen Vertrag.
Allerdings benötigt Person A für den Versicherungsantrag eine Kopie des Versicherungsscheins der alten Versicherung.

Oder
kann man frei wählen und die alte Versicherung bestätigt nur
die SF?

Ich hoffe ihr könnt hier ein paar Tipps geben,

vielen Dank und sonnige Grüße,
Tina

Gruß Merger

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sinnigkeit von
Halter/Versicherungsnehmer-Konstellation.

Person A möchte sich im Januar einen zweiten Wagen anschaffen.
Da Person A noch keinen Zweitwagen hatte, würde dieser in der
günstigen Variante in SF2 eingestuft werden.

Gibt es bei dem Versicherer keine bessere Einstufung ?
Bei anderen Versicherer (wenn der Fahrer mindestens 23 ist)
gibt es bessere Einstufungen.

Lt. Versicherungsrechner ist es schon was ganz tolles, dass der in SF 2 eingestuft werden kann. Person A muss wohl mal beim Makler anrufen.

Person A hat aber auch einen Bruder. Dieser Bruder hat eine
KFZ-Versicherung brach liegen, da er nun einen Dienstwagen
hat. Der Bruder würde sich auch bereit erklären, den Wagen zu
versichern.
Ist es dann günstiger, den Wagen auch auf den Bruder
anzumelden?

Dies wird nicht anders möglich sein, denn ansonsten müsste der
Bruder den Rabatt an Person A übertragen. Eine Rückübertragung
ist allerdings dann nicht mehr möglich, da der SF-Rabatt für
eine Rückübertragung neu anfängt zu zählen.

Aber man kann doch einen Wagen versichern, der nicht auf einen zugelassen ist, oder? Oder kann man nur ein Fahrzeug versichern, dass auch auf einen zugelassen ist?

Stellen wir uns vor der Bruder überschreibt die SF an die Person A, dann kann Person A die später nicht zurück überschreiben und selbst dann in SF 2 anfangen?
Später wäre es für Person A nicht mehr so ein Drama in SF 2 einzusteigen, sie kann es sich nur jetzt nicht leisten…

Macht das Kostentechnisch was aus, wenn Halter und
Versicherungsnehmer sich unterscheiden?

kommt auf den Versicherer an!

Prinzipiell würde Person A den Wagen lieber selbst anmelden,
schon allein um den netten Bruder nicht auch noch mit
Behördengängen zu nerven!

Der Bruder muss doch das Fahrzeug nicht anmelden.
Dies kann Person A machen, mit den Fahrzeugpapieren, einer
Vollmacht des Bruders und dessen Personalausweis.

Ja, klar, aber selbst sowas nervt den Bruder schon sehr! ;o)
Außerdem ist es Person A einfach lieber den Wagen auf sich selbst zuzulassen um klare Besitzverhältnisse zu schaffen.

Dann noch eine schnelle Frage: Muss das Fahrzeug zunächst bei
der alten Versicherung des Bruders versichert werden?

nein- es handelt sich ja um einen neuen Vertrag.
Allerdings benötigt Person A für den Versicherungsantrag eine
Kopie des Versicherungsscheins der alten Versicherung.

Das lässt sich machen. Der Bruder hatte sich wohl nach Abmelden des damaligen Fahrzeug eine Bestätigung über die SF geben lassen!

Oder
kann man frei wählen und die alte Versicherung bestätigt nur
die SF?

Ich hoffe ihr könnt hier ein paar Tipps geben,

vielen Dank und sonnige Grüße,
Tina

Gruß Merger

Danke dir!

Hallo,

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sinnigkeit von
Halter/Versicherungsnehmer-Konstellation.

Person A möchte sich im Januar einen zweiten Wagen anschaffen.
Da Person A noch keinen Zweitwagen hatte, würde dieser in der
günstigen Variante in SF2 eingestuft werden.

Gibt es bei dem Versicherer keine bessere Einstufung ?
Bei anderen Versicherer (wenn der Fahrer mindestens 23 ist)
gibt es bessere Einstufungen.

Lt. Versicherungsrechner ist es schon was ganz tolles, dass
der in SF 2 eingestuft werden kann.

ach so, man versucht es übers Internet und dann vermutlich über einen Direkt-Versicherer. Dann wundert mich diese Aussage nicht!

Person A muss wohl mal
beim Makler anrufen.

Person A hat aber auch einen Bruder. Dieser Bruder hat eine
KFZ-Versicherung brach liegen, da er nun einen Dienstwagen
hat. Der Bruder würde sich auch bereit erklären, den Wagen zu
versichern.
Ist es dann günstiger, den Wagen auch auf den Bruder
anzumelden?

Dies wird nicht anders möglich sein, denn ansonsten müsste der
Bruder den Rabatt an Person A übertragen. Eine Rückübertragung
ist allerdings dann nicht mehr möglich, da der SF-Rabatt für
eine Rückübertragung neu anfängt zu zählen.

Aber man kann doch einen Wagen versichern, der nicht auf einen
zugelassen ist, oder? Oder kann man nur ein Fahrzeug
versichern, dass auch auf einen zugelassen ist?

Stellen wir uns vor der Bruder überschreibt die SF an die
Person A, dann kann Person A die später nicht zurück
überschreiben und selbst dann in SF 2 anfangen?
Später wäre es für Person A nicht mehr so ein Drama in SF 2
einzusteigen, sie kann es sich nur jetzt nicht leisten…

Aha und deshalb will man dem Bruder den SF-Rabatt abluchsen,
damit dieser dann später wenn er den Rabatt benötigt in SF2 anfangen muss. Sowas nennt man wohl Bruder-Liebe.

Macht das Kostentechnisch was aus, wenn Halter und
Versicherungsnehmer sich unterscheiden?

kommt auf den Versicherer an!

Prinzipiell würde Person A den Wagen lieber selbst anmelden,
schon allein um den netten Bruder nicht auch noch mit
Behördengängen zu nerven!

Der Bruder muss doch das Fahrzeug nicht anmelden.
Dies kann Person A machen, mit den Fahrzeugpapieren, einer
Vollmacht des Bruders und dessen Personalausweis.

Ja, klar, aber selbst sowas nervt den Bruder schon sehr! ;o)
Außerdem ist es Person A einfach lieber den Wagen auf sich
selbst zuzulassen um klare Besitzverhältnisse zu schaffen.

wenn man kein Geld für eine Versicherung hat, sollte man auch keinen Zweitwagen kaufen.

Dann noch eine schnelle Frage: Muss das Fahrzeug zunächst bei
der alten Versicherung des Bruders versichert werden?

nein- es handelt sich ja um einen neuen Vertrag.
Allerdings benötigt Person A für den Versicherungsantrag eine
Kopie des Versicherungsscheins der alten Versicherung.

Das lässt sich machen. Der Bruder hatte sich wohl nach
Abmelden des damaligen Fahrzeug eine Bestätigung über die SF
geben lassen!

vor wievielen Jahren wurde das letzte Fahrzeug abgemeldet.
Wenn 7 Jahre rum sind - gibt es nur noch SFR 0

Oder
kann man frei wählen und die alte Versicherung bestätigt nur
die SF?

Ich hoffe ihr könnt hier ein paar Tipps geben,

vielen Dank und sonnige Grüße,
Tina

Gruß Merger

Danke dir!

Gruß

Hi, ne sorry, hier gibt es einige Missverstädnisse:

Hallo,

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sinnigkeit von
Halter/Versicherungsnehmer-Konstellation.

Person A möchte sich im Januar einen zweiten Wagen anschaffen.
Da Person A noch keinen Zweitwagen hatte, würde dieser in der
günstigen Variante in SF2 eingestuft werden.

Gibt es bei dem Versicherer keine bessere Einstufung ?
Bei anderen Versicherer (wenn der Fahrer mindestens 23 ist)
gibt es bessere Einstufungen.

Lt. Versicherungsrechner ist es schon was ganz tolles, dass
der in SF 2 eingestuft werden kann.

ach so, man versucht es übers Internet und dann vermutlich
über einen Direkt-Versicherer. Dann wundert mich diese Aussage
nicht!

Man hat es bei der Gruppenversicherung geschaut, wo schon das Erstfahrzeug versichert ist, und ja, kurz online, weil man sich halt nur einmal informieren wollte. Ist ja noch nichts ernstes, das ganze wird frühstens im Januar akut und bis dahin wird auch dem Gruppenversicherer telefoniert.

Person A muss wohl mal
beim Makler anrufen.

Person A hat aber auch einen Bruder. Dieser Bruder hat eine
KFZ-Versicherung brach liegen, da er nun einen Dienstwagen
hat. Der Bruder würde sich auch bereit erklären, den Wagen zu
versichern.
Ist es dann günstiger, den Wagen auch auf den Bruder
anzumelden?

Dies wird nicht anders möglich sein, denn ansonsten müsste der
Bruder den Rabatt an Person A übertragen. Eine Rückübertragung
ist allerdings dann nicht mehr möglich, da der SF-Rabatt für
eine Rückübertragung neu anfängt zu zählen.

Aber man kann doch einen Wagen versichern, der nicht auf einen
zugelassen ist, oder? Oder kann man nur ein Fahrzeug
versichern, dass auch auf einen zugelassen ist?

Stellen wir uns vor der Bruder überschreibt die SF an die
Person A, dann kann Person A die später nicht zurück
überschreiben und selbst dann in SF 2 anfangen?
Später wäre es für Person A nicht mehr so ein Drama in SF 2
einzusteigen, sie kann es sich nur jetzt nicht leisten…

Aha und deshalb will man dem Bruder den SF-Rabatt abluchsen,
damit dieser dann später wenn er den Rabatt benötigt in SF2
anfangen muss. Sowas nennt man wohl Bruder-Liebe.

Ne, ebend nicht. Sowas will die Person auf keinen Fall. Wenn sie die Versicherung übernehmen würde, würde sie diese gerne bei Bedarf zurück geben. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es für die Person A kein Problem mehr bei SF2 oder so anzufangen.

Macht das Kostentechnisch was aus, wenn Halter und
Versicherungsnehmer sich unterscheiden?

kommt auf den Versicherer an!

Prinzipiell würde Person A den Wagen lieber selbst anmelden,
schon allein um den netten Bruder nicht auch noch mit
Behördengängen zu nerven!

Der Bruder muss doch das Fahrzeug nicht anmelden.
Dies kann Person A machen, mit den Fahrzeugpapieren, einer
Vollmacht des Bruders und dessen Personalausweis.

Ja, klar, aber selbst sowas nervt den Bruder schon sehr! ;o)
Außerdem ist es Person A einfach lieber den Wagen auf sich
selbst zuzulassen um klare Besitzverhältnisse zu schaffen.

wenn man kein Geld für eine Versicherung hat, sollte man auch
keinen Zweitwagen kaufen.

Man hat Geld, man hätte auch Geld eine Versicherung mit SF 2 zu bezahlen, wenn es sein müsste. Nur es ist halt ein kleines Unterschied ob man 1100 Euro pro Jahr oder 600 zahlt, oder nicht?
Und Person A hat halt gerne noch Geld übrig, falls etwas unvorhergesehenes passiert…

Dann noch eine schnelle Frage: Muss das Fahrzeug zunächst bei
der alten Versicherung des Bruders versichert werden?

nein- es handelt sich ja um einen neuen Vertrag.
Allerdings benötigt Person A für den Versicherungsantrag eine
Kopie des Versicherungsscheins der alten Versicherung.

Das lässt sich machen. Der Bruder hatte sich wohl nach
Abmelden des damaligen Fahrzeug eine Bestätigung über die SF
geben lassen!

vor wievielen Jahren wurde das letzte Fahrzeug abgemeldet.
Wenn 7 Jahre rum sind - gibt es nur noch SFR 0

Oder
kann man frei wählen und die alte Versicherung bestätigt nur
die SF?

Ich hoffe ihr könnt hier ein paar Tipps geben,

vielen Dank und sonnige Grüße,
Tina

Gruß Merger

Danke dir!

Gruß

Viele Grüße

Aha und deshalb will man dem Bruder den SF-Rabatt abluchsen,
damit dieser dann später wenn er den Rabatt benötigt in SF2
anfangen muss. Sowas nennt man wohl Bruder-Liebe.

Ne, ebend nicht. Sowas will die Person auf keinen Fall. Wenn
sie die Versicherung übernehmen würde, würde sie diese gerne
bei Bedarf zurück geben. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es
für die Person A kein Problem mehr bei SF2 oder so anzufangen.

Wie bereits geschrieben, eine Rückübertragung ist nicht möglich.
Beispiel: Person A übernimmt vom Bruder einen SF 15 Rabatt in 2012.
Eine Rückübertragung in 2014 wäre mit SF1 möglich
in 2015 SF2
in 2016 SF3
usw.

Macht das Kostentechnisch was aus, wenn Halter und
Versicherungsnehmer sich unterscheiden?

kommt auf den Versicherer an!

Prinzipiell würde Person A den Wagen lieber selbst anmelden,
schon allein um den netten Bruder nicht auch noch mit
Behördengängen zu nerven!

Der Bruder muss doch das Fahrzeug nicht anmelden.
Dies kann Person A machen, mit den Fahrzeugpapieren, einer
Vollmacht des Bruders und dessen Personalausweis.

Ja, klar, aber selbst sowas nervt den Bruder schon sehr! ;o)
Außerdem ist es Person A einfach lieber den Wagen auf sich
selbst zuzulassen um klare Besitzverhältnisse zu schaffen.

wenn man kein Geld für eine Versicherung hat, sollte man auch
keinen Zweitwagen kaufen.

Man hat Geld, man hätte auch Geld eine Versicherung mit SF 2
zu bezahlen, wenn es sein müsste. Nur es ist halt ein kleines
Unterschied ob man 1100 Euro pro Jahr oder 600 zahlt, oder
nicht?

Evt. sollte man sich einen anderen Versicherer suchen,
der die Einstufung des 2-Wagens in einer höheren SF-Stufe vornimmt.

Und Person A hat halt gerne noch Geld übrig, falls etwas
unvorhergesehenes passiert…

so wie geschrieben, zu lasten des Bruders!

Gruß Merger

Lt. Versicherungsrechner ist es schon was ganz tolles, dass
der in SF 2 eingestuft werden kann. Person A muss wohl mal
beim Makler anrufen.

Hallo,

wenn Ihr einen Makler an der Hand habt, warum dann die Fragen hier im Forum und der Weg über einen „Versicherungsrechner“?

Grüße, M