Hallo,
mir ist ein Fahrzeug ins Auto gerollt. Kein Thema, der Schadensverursacher hat seine Schuld sofort eingestanden. Seiner Versicherung habe ich einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt eingereicht (Lackierarbeiten, EUR 680,- inkl. MwSt.). Habe 3 Wochen nichts gehört und die Stoßstange mittlerweile selbst repariert. Nun will die Versicherung noch ein Foto! Kann ich angeben, dass der Schaden mittlerweile in Eigenleistung repariert wurde und auf Auszahlung des Kostenvoranschlags (abzgl. MwST.) bestehen? Oder wie verhalte ich mich am besten! Danke für Eure Hilfe! Beste Grüße!
Hallo,
ja sicher…du kannst nicht nur, du musst sogar angeben, dass der Schaden zwischenzeitl. von dir selbst behoben wurde. Denn so ist deiner Schilderung nach ja.
Die „fiktive Abrechnung“ (Auszahlung des Rep.-Betrags nach KVA) kannst du trotzdem beantragen.
Abzuwarten bleibt dann nur, ob die Haftpfl.-Vers. das auch so macht. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Ärger macht, wegen des nicht mehr (sichtbar) nachweisbaren Schadens.
VG, Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo Roboro,
der Schilderung ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Genau so würde auch ich es machen. Wenn die Versicherung sich „normal“ verhält, dann wird sie gemäß Kostenvoranschlag den Nettobetrag erstatten.
Beste Grüße aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Hallo,
hier kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß,
Micha
Hallo,
warum warten Sie 3 Wochen??? 3 Tage wäre angemessen um auf die Vers. oder den Gutachter zu warten…
da es jede Vers. mit der Regulierung anders macht kann man pauschal nichts dazu sagen was nun geht oder nicht…
es könnte sein das die Vers. ablehnt da das Auto von deren Gutachter nicht mehr angesehen werden kann…
eine Patentlösung für dieses Problem gibt es leider nicht! ich hoffe das der Schaden zu Ihrer Zufriedenheit geguliert wird! wenn nicht wenden Sie sich gerne nochmals an mich…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________
SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen
Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung
Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38
Einfach dem Versicherer mitteilen, dass der Schaden bereits repariert wurde und die Einkaufsbelege für das Material als Nachweis beilegen.
Stephan Brückner
Hallo,
der Versicherung muss das Gutachten reichen und ein Foto dürfte denen wohl nachträglich auch nichts bringen.
Reich das Gutachten ein und verweise darauf, dass du den Schaden schon repariert hast.
Viel Glück!
Vita
Hallo Jens, danke für den Tipp!
Werde ich mal so probieren!
Beste Grüße!
roboro
ja sicher…du kannst nicht nur, du musst sogar angeben, dass
der Schaden zwischenzeitl. von dir selbst behoben wurde. Denn
so ist deiner Schilderung nach ja.
Die „fiktive Abrechnung“ (Auszahlung des Rep.-Betrags nach
KVA) kannst du trotzdem beantragen.
Abzuwarten bleibt dann nur, ob die Haftpfl.-Vers. das auch so
macht. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Ärger macht,
wegen des nicht mehr (sichtbar) nachweisbaren Schadens.VG, Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo Herr Haid, danke für den Tipp!
Werde ich mal so probieren!
Beste Grüße!
roboro
Hallo Herr Wolter, danke für den Tipp!
Ich werd’s dann mal probieren wie von den Tatgebern empfohlen!
Beste Grüße!
roboro
…ich hoffe mal, dass es klappt!
Danke!
roboro
Hallo,
viel erfolg und ein schönes We
Thomas Wolter
Hallo Herr Wolter, danke für den Tipp!
Ich werd’s dann mal probieren wie von den Tatgebern empfohlen!
Beste Grüße!
roboro