KFZ-Versicherungswechsel mit vorrübergehender Vers. beider Fahrzeuge

Hallo zusammen,

mein Kind benötigte im Februar unvorhersehbar einen fahrbaren Untersatz für längere Strecken. Als ersten Behelf hatten wir einen einfachen Gebrauchten geholt. Nun kommt in den nächtsten Tagen das eigentliche Fahrzeug.

Nun frage ich mich, wie ich am besten bzgl. der Versicherung vorgehe. Der Gebrauchte soll (bis zum Verkauf) noch ein paar Wochen parallel zum Neuen angemeldet und somit versichert bleiben.

Ich bin mir hier vor allem unsicher, ob es bei fünf Monaten Versicherungszeit überhaupt einen Unterschied macht, diese auf den Neuen umschreiben zu lassen. Zudem möchte ich vermeiden, bei beiden Fahrzeugen in der vollen 1-Jahres-Laufzeit zu stecken.

Hat wer eine Idee, was da ein geschickter Weg wäre?

Hat wer eine Idee, was da ein geschickter Weg wäre?

Die Versicherung fragen. Bei uns ging das dieses Jahr problemlos, es war allerdings eine fest vorgebene Überlappungszeit (30 Tage? & Wochen), bis dahin mussten wir eden alten verkauft haben.

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Zwei Verträge parallel für Alt- und Neufahrzeug ist üblich, solange beide zugelassen sind. Der Versicherer des neuen Autos startet einen eigenen Vertrag, der alte läuft bis Abmeldung oder Verkauf weiter. Was du nicht willst, sind zwei Policen auf dasselbe Kennzeichen.

Praktisch: neues Fahrzeug mit vorläufiger Deckung anmelden, das alte erst abmelden wenn der Verkauf durch ist. SF bleibt am alten Vertrag bis zur Beendigung. Übertragung auf das neue Auto extra beantragen, nicht einfach annehmen dass sie mitwandert. Beiträge für die Überlappungstage sind normal, kein Fehler.

Wie der @Denker_a_D schon schrieb, ist das wohl nicht nötig.

Nein, schrieb ich nicht. Es handelte sich bei uns nämlich durchaus um zwei paralle Verträge, die auch beide bezahlt werden wohlte, aber eben ohne das Gedöns mit Erst- und Zweitwagen und höheren Prozenten … das wäre dann eingetreten, wenn wir länger als die 30 Tage oder so beide Autos parallel besessen hätten.

Beste Grüße,

Max

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Stimmt, parallel zwei volle Verträge braucht man oft nicht. Meistens reicht eine vorläufige Deckung fürs neue Auto und der alte Vertrag läuft bis Abmeldung. Wichtig bleibt nur: nie zwei Policen auf demselben Kennzeichen, und die SF-Übertragung extra beantragen.