Kfz-Versichung übertragen - Spezialfall

Hi there!

Übertragung von engen Familienangehörigen geht ja.

Nach dem Tod ihres Mannes möchte sich Frau A. die Kfz-Vers. (Herr A. fuhr auf 25 %) übertragen lassen.
Aber: es sind dafür nur noch vier Wochen Zeit, weil Herr A. schon fast 1 Jahr tot ist.
Da sich Frau A. aber erst im Juni nächsten Jahres ein Auto kauft, sucht sie nach Möglichkeiten, sich den Vertrag trotzdem überschreiben zu lassen.

Braucht man dafür eigentlich ein Auto? Ich habe mal gehört, daß man ein Schein-Mofa, weil billig, anmelden kann. Stimmt das?

Wer kann mir bitte sagen, wie hier vorzugehen ist? Oder kann man den Sachverhalt einfach so der Versicherung erklären?

Danke für eure Hinweise!
Gruß Marlene

Hallo Marlene,

sie sollte vielleicht einfach beim Versicherer anrufen. Normalerweise kann dieser Vertrag auch ohne Vertrag übertragen werden. Einfach eine Kopie des Führerscheins einsenden und um Änderung des Versicherungsnehmers aufgrund Todesfall (Urkunde beifügen) bitten. Der SFR bleibt dann eigentlich 7 Jahre stehen.

Gruß
Marco

Hallo Marlene,

Übertragung von engen Familienangehörigen geht ja.

Nach dem Tod ihres Mannes möchte sich Frau A. die Kfz-Vers.
(Herr A. fuhr auf 25 %) übertragen lassen.
Aber: es sind dafür nur noch vier Wochen Zeit, weil Herr A.
schon fast 1 Jahr tot ist.
Da sich Frau A. aber erst im Juni nächsten Jahres ein Auto
kauft, sucht sie nach Möglichkeiten, sich den Vertrag trotzdem
überschreiben zu lassen.

Braucht man dafür eigentlich ein Auto? Ich habe mal gehört,
daß man ein Schein-Mofa, weil billig, anmelden kann. Stimmt
das?

Wer kann mir bitte sagen, wie hier vorzugehen ist? Oder kann
man den Sachverhalt einfach so der Versicherung erklären?

Danke für eure Hinweise!

die Rabattübertragung von einem verstorbenen Ehepartner ist nur innerhalb eines halben Jahres möglich. Danach ist der Rabatt futsch.

Tut mir leid, Dir keine bessere Nachricht geben zu können.

Viele Grüße
Michael

Hallo Marco,

bist Du sicher, daß Du Dich hier nicht irrst? Falls Du als VN längere Zeit kein Kfz. mehr versichert hast, kannst Du bis maximal 7 Jahre auf Deinen alten SFR zurückgreifen. Aber nur Du selber! Die Rabattübertragung von einem verstorbenen Ehepartner auf den anderen ist nur im Zeitraum von 6 Monaten möglich.

Viele Grüße
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,
da gesagt wurde, dass die Versicherung es bis zu einem Jahr ermöglicht, bin ich auch die auch mir nur bekannten 6 Monate nicht weiter eingegangen… ich meinte eben, dass ich der Ansicht, dass nach der Umschreibung die sieben Jahre gelten müssten. :smile:

Gruß
Marco

binnen ein Jahr in diesem Fall!
Hallo Michael,

die Übertragung funktioniert bei dieser Versicherung innerhalb eines Jahres, das ist nicht das Problem, sie haben auch schon zugesagt, bei einer Anmeldung würden sie 35 % (statt der 25% vom Ehemann bekommen).

Was mich nach wie vor interessiert, ist ganz einfach, ob es denn ein Auto/Krad sein muß, das man anmeldet, oder ob der SFR auch für ein Mofa gilt.

Weiß hier jemand Bescheid?

Danke aber für eure bisherigen Antworten,
Viel Grüße
Marlene

Hallo MArlene,

es muss ein Fahrzeug sein, welches SFR berechtigt ist. Ein Mofa dürfte daher nicht reichen. Aber dann würde auch meine Theorie wieder greifen. 7 Jahre bleibt der Schutz stehen. Sie soll einfach nachfragen.

Gruß
Marco