Hallo man nehme mal an, dass jemand in Berlin wohnt und es Dort auch einen Firmenstandort gibt. Der Hauptstandort ist jedoch in München. Hier hat der MA auch seinen Arbeitsvertrag und arbeitet zwei Tage die Woche auch in München. Die restlichen drei Tage arbeitet er in Berlin.
Wenn er beide Standorte als regelmäßgige Arbeitsorte hat, dann wüsste der MA ja sowohl die fahrten von Berlin nach München versteuern als Geldwertenvorteil, es sein denn der MA hat in seinem Arbeitsvertrag stehen dass die regelmäßige Arbeitsstätte Berlin ist oder?