KFZ Vertrag erstellen, aber wie ohne Risiko für Verkäufer

Guten Tag,
ich möchte meinen Wagen veräußern, bin kein Fachmann, habe mir schon einen ADAC Kaufvertrag für Privatleute beim ADAC abgeholt.
Vor Jahren hatte ich mal Ärger mit dem Verkauf eines Wagens, entschied mich damals zur Rücknahme, um Stress zu vermeiden.
(Ich vertauschte in der Verkaufsbeschreibung einen technischen Fachbegriff.)

Was muss man im Vertrag notieren, um jedwede Garantie etc. sicher auszuschließen?
Der Wagen ist 11 Jahre alt und hat sicher eine Historie, die ich aber nicht allumpfänglich kenne.
Was muss ich überhaupt für Informationen weitergeben?

Schöne Grüße.

Bei den technischen Details der Fahrzeugbeschreibung hilft dir jemand, der die üblichen Bezeichnungen kennt.
Eine - freiwillige - Garantie musst du sowieso nicht geben.
Die gesetzliche Haftung für Sachmängel (das ist das, was der Volksmund gerne mal falsch als „Garantie“ oder „Gewährleistung“ bezeichnet) ist durch den Kaufvertragsvordruck „Verkauf von Privat an Privat“ sicher genug ausgeschlossen.

Welche Informationen du weitergeben musst?
Alle, die du kennst und alle, die du hättest kennen müssen.

Relativ sicher vor bösen Überraschungen bist du, wenn du ein Gebrauchtwagengutachten machen lässt.
Das kostet ca. 100€ und wenn der Profi-Prüfer einen Mangel nicht erkannt hat, sehen die Chancen doch sehr viel besser aus, dass man sagen wird, dass du dann als Laie den Mangel erst recht nicht erkennen konntest.

Wäre zudem eine echte Verkaufshilfe, da der Kaufinteressent sieht, dass man seriös ist und dass der genannte Preis gerechtfertigt ist.

Indem man im Kaufvertrag notiert, dass man beim verkauften Teil überhaupt keine Eigenschaften zusichert, d. h. den Wagen als Schrott verkauft.
Aber das willst du ja bestimmt nicht, das würde ja etwas den Preis drücken.

Oder man kann auch nur das zusichern, was man genau weiß, und wovon man genau weiß, wie man es bezeichnet.

Kommt drauf an, wie du das Teil beschreibst. Wenn du es als Fahrzeug beschreibst, und es fährt nicht. müsstest du das wohl erwähnen.

Eigentlich musst du nichts Besonderes erwähnen, nur würde ich als Käufer erwarten, dass der Verkäufer in den Vertrag schreibt, dass ihm keine Mängel bekannt sind, und dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Wenn er das nicht täte, würde ich das Fahrzeug wahrscheinlich nicht kaufen.

Es muss halt alles stimmen, was drin steht. Manche Dinge verstehen sich allerdings von selbst, z. B. erwartet man von einem Fahrzeug, dass es fährt und dass man es lenken und bremsen kann (und vielleicht auch noch einiges mehr), auch ohne dass es gesondert erwähnt wird.

Das stimmt nicht!

So hilft das niemandem weiter. Es fehlt ein Nebensatz, der z.B. mit „, weil…“ beginnen könnte.

Gruß,

Kannitverstan

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Doch, das stimmt. Du hast vermutlich (wie ich beim ersten Lesen auch) übersehen, dass es um den Vordruck vom ADAC geht - bei dem ist die Sachängelhaftung ausgeschlossen.

Es würde natürlich nicht immer stimmen, wenn es um einen beliebigen Vordruck ginge.

Ach so, das war eine Aussage, die nur dann gilt! Gut, ich gebe es zu.

Ich weiß, ich hatte keine Zeit mehr. Außerdem stimmte es in diesem Fall ja anscheinend doch (was ich natürlich zu dem Zeitpunkt des Schreibens nicht wusste), weil die Aussage sich speziell auf den ADAC-Vordruck bezog.

Ich hab immer reingeschrieben: wie gesehen und probegefahren!
Als Privatmann musst du auch keine Garantie geben. Am besten auch schreiben: jegliche Garantie ausgeschlossen.
Mit der Unterschrift des Käufers hat er dies dann auch akzeptiert.

Mit welchem Vertragswerk ist denn idealerweise ein Verkauf durchzuführen?

Welches Muster bietet dem Verkäufer die beste Ausgangsposition?

Es muss ja nicht vom ADAC sein.

Mit welchem Vertragswerk ist denn idealerweise ein Verkauf durchzuführen?

Welches Muster bietet dem Verkäufer die beste Ausgangsposition?

Es muss ja nicht vom ADAC sein.