Keine Vertragsstrafe, … (korrigiert)
Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und
von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.
Ist doch nett wenn sie wenigstens noch fragt. Gibt genügend
Versicherer, die dass nach so einem Fall auferlegen.
Ja, nett schon! Wichtig ist aber, wie man jetzt antwortet.
Also zur Klarstellung: Kein Vorsatz
VN hat einfach nicht mehr an seiner km-Begrenzung gedacht. Ist auch nicht ungewöhnlich, wenn man den Vertrag schon vor 4 Jahren abgeschlossen hat. Dementsprechend hat er auch nicht mit „Vorsatz“ gehandelt. Irgendwas im Bereich fahrlässig also.
Nur, wenn das nicht vorsätzlich war, kommt die Vertragsstrafe
[50% Jahresprämie plus …] nicht zum tragen. Die Vertragsstrafe sieht den Vorsatz eben als Voraussetzung vor.
Was passiert den jetzt, wenn man berichtet (meinethalben belegbar mit TÜV-Rechnungen), dass die zusätzlichen 40.000km im Jahr 2006 und 2007 entstanden sind???
im Jahr 2006 50.000km anstatt 15.000km, also 35.000km
im Jahr 2007 20.000km anstatt 15.000km, also 05.000km
Wie verhält sich dann die Versicherung ??? :
Verhalten1:
Die Versicherung rechnet dann den Vertrag rückwirkend für 2006 mit 50.000 km ab und für 2007 mit 20.000 km ab. Die Bedingungen geben das ja wie gesagt nicht direkt her!!!
Verhalten2:
Die Versicherung rechnet nur den Vertrag in 2007 auf 20.000 km ab.
_So, bitte bitte viele viele Reaktionen!
Sehr gerne auch eigene Erfahrungen mit anderen Versicherungen.
Wie oft verlangen die Versicherer Belege, wenn man seine km verteilt!
Gruss ein grübelnder WWW-Experte
_
Jesch, danke für die Hilfe!