KFZ:VHV: Mehr gefahren als angegeben

Hallo,
bin gerade mit Folgenden beschäftigt:

VHV Autoversicherung:
Unfall im Feb. hierbei wurde turnusmäßig der Tacho abgelesen:
Ergebnis: 40.000 km zuviel!!

Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.

Wie soll man sich da am besten verhalten:
wie soll man da die 40.000 am besten verteilen. Über 2 Monate in 2007 ist ja arg unglaubwürdig.

Wie sehen die „Vertragssrafen“ bei der VHV hierbei aus. Finde das nicht im Bedingungswerk.

Schon jetzt dankbar für jeden Hinweis.

Grüße Christian Buschermöhle

Hallo,
bin gerade mit Folgenden beschäftigt:

VHV Autoversicherung:
Unfall im Feb. hierbei wurde turnusmäßig der Tacho abgelesen:
Ergebnis: 40.000 km zuviel!!

Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und
von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.

Ist doch nett wenn sie wenigstens noch fragt. Gibt genügend Versicherer, die dass nach so einem Fall auferlegen.

Wie soll man sich da am besten verhalten:
wie soll man da die 40.000 am besten verteilen. Über 2 Monate
in 2007 ist ja arg unglaubwürdig.

40TKM ist ja schon allerhand. Einfach klarstellen warum denn tatsächlich „plötzlich“ so viel Kilometer dazugekommen sind. Allerdings riecht das ja doch nach vorsätzlich falscher Angabe oder die Frage wurde generell beim Antrag falsch verstanden!

Wie sehen die „Vertragssrafen“ bei der VHV hierbei aus. Finde
das nicht im Bedingungswerk.

Steht in den Tarifbestimmungen!! Ganz bestimmt! „Folgen Anzeigepflichtsverletzung“!

Wenn vorsätzlich gehandelt wurde dann wird ab Beginn bzw. Beginn der Versicherungsperiode der ungünstigste Beitrag gerechnet + 50% des Beitrages als Strafe!

Ob die VHV das aber wirklich durchzieht mag ich mal dahingestellt lassen! :wink:

Schon jetzt dankbar für jeden Hinweis.

Grüße Christian Buschermöhle

Hallo,
bin gerade mit Folgenden beschäftigt:

VHV Autoversicherung:
Unfall im Feb. hierbei wurde turnusmäßig der Tacho abgelesen:
Ergebnis: 40.000 km zuviel!!

Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und
von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.

Wie soll man sich da am besten verhalten:
wie soll man da die 40.000 am besten verteilen. Über 2 Monate
in 2007 ist ja arg unglaubwürdig.

Ich würds glaub ich mit einer beruflichen Veränderung (Abstellung/Versetzung)bzw. mit einem längerdauernden Lehrgang erklären, der aber nun beendet ist. Und für die Zukunft dann eben eine realistische Kilometerfahrleistung angeben.
Eine Verteilung auf 2 Monate ist dabei aber wirklich unglaubwürdig. Würds vielleicht mit 6 Monaten versuchen. Wären bei angenommenen 20 Arbeitstagen monatlich ca. 300 km täglich (150 hin & 150 km zurück, kommt doch hin :wink:).

Wie sehen die „Vertragssrafen“ bei der VHV hierbei aus. Finde
das nicht im Bedingungswerk.

Dazu kann ich leider nix sagen.

Schon jetzt dankbar für jeden Hinweis.

Grüße Christian Buschermöhle

Hm, keine Vertragsstrafe, dafür rückw. Abrechnung?

Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und
von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.

Ist doch nett wenn sie wenigstens noch fragt. Gibt genügend
Versicherer, die dass nach so einem Fall auferlegen.

Ja, nett schon! Wichtig ist aber, wie man jetzt antwortet.
Also zur Klarstellung: keine Fahrlässigkeit
VN hat einfach nicht mehr an seiner km-Begrenzung gedacht. Ist auch nicht ungewöhnlich, wenn man den Vertrag schon vor 4 Jahren abgeschlossen hat. Dementsprechend hat er auch nicht mit „Vorsatz“ gehandelt. Irgendwas im Bereich fahrlässig also.

Nur, wenn das nicht vorsätzlich war, kommt die Vertragsstrafe [50% Jahresprämie plus Differenz zw. falscher und richtiger Prämie] nicht zum tragen. = keine Fahrlässigkeit

Was passiert den jetzt, wenn man berichtet (meinethalben belegbar mit TÜV-Rechnungen), dass die zusätzlichen 40.000km im Jahr 2006 und 2007 entstanden sind ???
im Jahr 2006 50.000km anstatt 15.000km, also 35.000km
im Jahr 2007 20.000km anstatt 15.000km, also 05.000km

Wie verhält sich dann die Versicherung ??? :
Verhalten1:
Die Versicherung rechnet dann den Vertrag rückwirkend für 2006 mit 50.000 km ab und für 2007 mit 20.000 km ab. Die Bedingungen geben das ja wie gesagt nicht direkt her!!!
Verhalten2:
Die Versicherung rechnet nur den Vertrag in 2007 auf 20.000 km ab.

_So, bitte bitte viele viele Reaktionen!
Sehr gerne auch eigene Erfahrungen mit anderen Versicherungen.
Wie oft verlangen die Versicherer Belege, wenn man seine km verteilt!

Gruss ein grübelnder WWW-Experte :wink:_

Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und
von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.

Ist doch nett wenn sie wenigstens noch fragt. Gibt genügend
Versicherer, die dass nach so einem Fall auferlegen.

Ja, nett schon! Wichtig ist aber, wie man jetzt antwortet.
Also zur Klarstellung: keine Fahrlässigkeit

Ähh, wenn nicht fahrlässig, was dann? Vorsätzlich???

VN hat einfach nicht mehr an seiner km-Begrenzung gedacht. Ist
auch nicht ungewöhnlich, wenn man den Vertrag schon vor 4
Jahren abgeschlossen hat. Dementsprechend hat er auch nicht
mit „Vorsatz“ gehandelt. Irgendwas im Bereich fahrlässig also.

Ach so, jetzt doch fahrlässig??? Ich verstehs nicht!!

Nur, wenn das nicht vorsätzlich war, kommt die Vertragsstrafe
[50% Jahresprämie plus Differenz zw. falscher und richtiger
Prämie] nicht zum tragen. = keine Fahrlässigkeit

Ja, aber warum denn nicht? Er hat doch die angegebenen Kriterien nicht erfüllt und deshalb unberechtigt Nachlässe (oder keine/geringere Zuschläge) gezahlt als die versichertengemeinschaft.

Was passiert den jetzt, wenn man berichtet
(meinethalben belegbar mit TÜV-Rechnungen), dass die
zusätzlichen 40.000km im Jahr 2006 und 2007 entstanden
sind ???
im Jahr 2006 50.000km anstatt 15.000km, also 35.000km
im Jahr 2007 20.000km anstatt 15.000km, also 05.000km

Sorry, aber ein Kunde erhält mindestens einmal im Jahr eine Rechnung, und wenn die Rechnung vom VR. Darauf sind i.d.R.auch die weichen Tarifierungsmerkmale erwähnt. Spätestens da sollte man wach werden!

Wie verhält sich dann die Versicherung ??? :
Verhalten1:
Die Versicherung rechnet dann den Vertrag rückwirkend für 2006
mit 50.000 km ab und für 2007 mit 20.000 km ab. Die
Bedingungen geben das ja wie gesagt nicht direkt her!!!
Verhalten2:
Die Versicherung rechnet nur den Vertrag in 2007 auf 20.000 km
ab.

_So, bitte bitte viele viele Reaktionen!
Sehr gerne auch eigene Erfahrungen mit anderen Versicherungen.
Wie oft verlangen die Versicherer Belege, wenn man seine km
verteilt!

Gruss ein grübelnder WWW-Experte :wink:_

Gruss
Mike

Hallo,

Wie verhält sich dann die Versicherung ??? :

aus eigener kürzlicher Erfahrung mit der VHV kann ich berichten :
Pkw war zunächst mit ca.8000 km p.a. eingestuft, nach 13 Monaten waren wir bei 14tkm gelandet. Schlichte Meldung an VHV (allerdings ohne Unfall).
VHV berechnete neuen Tarif ab Datum unserer Meldung, keine Nachzahlung.
Allerdings war unsere Überschreitung halbwegs zeitnah und nicht so heftig wie bei dir.
Gruß
Karl

Sorry Mike,
habe an eins, zwei Stellen anstatt Vorsatz fahrlässigkeit geschrieben, doof.
Da schreibt man extra einen langen Artikel und dann sowas.
Danke das du dich trotzdem durch den Artikel gewühlt hast. Ich editiere den Artikel schnell.
Gruss Chris

Keine Vertragsstrafe, … (korrigiert)

Die VHV fragt nun natürlich naiv nach, wie es dazu kommt und
von welcher km-Leistung man den in Zukunft ausgehen soll.

Ist doch nett wenn sie wenigstens noch fragt. Gibt genügend
Versicherer, die dass nach so einem Fall auferlegen.

Ja, nett schon! Wichtig ist aber, wie man jetzt antwortet.
Also zur Klarstellung: Kein Vorsatz
VN hat einfach nicht mehr an seiner km-Begrenzung gedacht. Ist auch nicht ungewöhnlich, wenn man den Vertrag schon vor 4 Jahren abgeschlossen hat. Dementsprechend hat er auch nicht mit „Vorsatz“ gehandelt. Irgendwas im Bereich fahrlässig also.

Nur, wenn das nicht vorsätzlich war, kommt die Vertragsstrafe
[50% Jahresprämie plus …] nicht zum tragen. Die Vertragsstrafe sieht den Vorsatz eben als Voraussetzung vor.

Was passiert den jetzt, wenn man berichtet (meinethalben belegbar mit TÜV-Rechnungen), dass die zusätzlichen 40.000km im Jahr 2006 und 2007 entstanden sind???
im Jahr 2006 50.000km anstatt 15.000km, also 35.000km
im Jahr 2007 20.000km anstatt 15.000km, also 05.000km

Wie verhält sich dann die Versicherung ??? :
Verhalten1:
Die Versicherung rechnet dann den Vertrag rückwirkend für 2006 mit 50.000 km ab und für 2007 mit 20.000 km ab. Die Bedingungen geben das ja wie gesagt nicht direkt her!!!
Verhalten2:
Die Versicherung rechnet nur den Vertrag in 2007 auf 20.000 km ab.

_So, bitte bitte viele viele Reaktionen!
Sehr gerne auch eigene Erfahrungen mit anderen Versicherungen.
Wie oft verlangen die Versicherer Belege, wenn man seine km verteilt!

Gruss ein grübelnder WWW-Experte :wink:_

Jesch, danke für die Hilfe!

Hallo,
Ich kann dir leider nur sagen wie wir es bei der HUK machen.
man nehme die differenz zwischen alten und neuem kms.
teile das ganze durch die anzahl der tage zwischen alten und neuem kms.
das ganze mit 360 multipliziert und du hast die durchschnittliche jährliche fahrleistung. diese bekommt dann der vn rückwirkend zum 01.01. eines jahres berechnet. es sei denn es war ein kfz-wechsel dazwischen. eine vertragsstrafe gibt es nicht. die gibts nur wenn jüngere fahrer das kfz gefahren sind als angegeben.

auf irgendwelche rechenspielchen bis anno knipps lassen wir uns bei der berechnung nicht ein. ist eh schon kompliziert genug. ^^

das ganze ist eigentlich ziemliche eindeutig in den tb der vhv geregelt. guggst du mal nr. 13c (2).
bestenfalls kommt noch die vertragsstafe bei vorsätzlich unterlassener anzeige i.H. v. 50 % des beitrages hinzu.
nur eine frage: wie will der vr hier den vorsatz nachweisen? wird schwer möglich sein…

mfg snake

Auflösung
Danke für die Beschreibung!

Finde es auch beinahe unmöglich, den Nachweis für Vorsatz zu führen. (Außer Kunde drückt sich dermaßen unglücklich aus oder sowas…)

So, jetzt die Auflösung, was am Ende herauskam:
Diese wird bestimmt von einigen als nicht gerecht angesehen, aber nu:

Die 40.000 km zuviel sind nach einem Anruf wie weggeblassen:
Nur für 2007 wird jetzt von einer km-Leistung von 25.000km ausgegangen anstatt von 15.000km und gut ist es. Die 40.000 km sind also geschenkt.

[Wenn jetzt jemand sowas sagt wie „Der ehrliche ist der Dumme“, nunja, da werd ich bestimmt nicht widersprechen :wink:]

Nur! wie kulant eine Versicherung ist, weiß man immer erst hinterher und es liegt bestimmt auch an der Höhe des Unfallschadens.
Auch glaub i, dass in solchen Fällen die Rückrechnung auf die alten Vj den Unternehmen zu anstrengend ist. Siehe Snake

Hallo,
Ich kann dir leider nur sagen wie wir es bei der HUK machen.
man nehme die differenz zwischen alten und neuem kms.
teile das ganze durch die anzahl der tage zwischen alten und
neuem kms.
das ganze mit 360 multipliziert und du hast die
durchschnittliche jährliche fahrleistung. diese bekommt dann
der vn rückwirkend zum 01.01. eines jahres berechnet. es sei
denn es war ein kfz-wechsel dazwischen. eine vertragsstrafe
gibt es nicht. die gibts nur wenn jüngere fahrer das kfz
gefahren sind als angegeben.

auf irgendwelche rechenspielchen bis anno knipps lassen wir
uns bei der berechnung nicht ein. ist eh schon kompliziert
genug. ^^

das ganze ist eigentlich ziemliche eindeutig in den tb der vhv
geregelt. guggst du mal nr. 13c (2).
bestenfalls kommt noch die vertragsstafe bei vorsätzlich
unterlassener anzeige i.H. v. 50 % des beitrages hinzu.
nur eine frage: wie will der vr hier den vorsatz nachweisen?
wird schwer möglich sein…

Richtig!! 13c (2) hab i jetzt auch entdeckt, danke für die Recherche!!! SNAKE

mfg snake

Gruss Chris