KFZ-Vollkasko: Mit Fahrraddachträger in Tiefgarage

Hallo Versicherungsspezialisten,

hier mal was zu lachen: Nachdem ich mich nach Jahrzehnten endlich zu einem Fitnessprogramm (Fahrradfahren) entschieden habe, bin ich gleich nach der ersten Fahrt mit meinem Wagen samt Dachträger und Fahrrad in eine mir unbekannte öff. Tiefgarage hereingefahren, die sich dann -man ahnt es schon- als etwas zu niedrig erwiesen hatte. Dachträger und Dach sind beschädigt und das Fahrrad wurde geköpft.

Nun ahne ich ja noch schlimmeres, wenn ich über die Frage der Vollkaskodeckung nachdenke. Also, jetzt könnt Ihr mich ganz niedermachen mit Eurer sicherlich negativer Einschätzung zu meinen Fragen

  1. Lohnen sich Briefpapier und Marke überhaupt oder würde die Deckung wegen totaller Blödheit bzw. grober Fahrlässigkeit versagt?
  2. Welcher Schaden wäre gedeckt? Nur das Dach oder auch das Zubehörteil Dachträger (separates, demontables Kaufhausteil) oder auch das Radl?

Vielen Dank im voraus für Eure niederschmetternden Antworten…
Norbert

Hi,

versuchen würde ich es auf jeden Fall. Es gibt wohl den Begriff „Augenblicksversagen“ für so etwas. Heißt, man war wegen der Parkplatzsuche im Stress und hat daher die Räder vergessen. Mehr als ablehnen kann die Versicherung ja nicht. Dachträger und Dach sollten Vollkaskoversichert sein, die Räder könntest Du, falls die Vollkasko da nicht ran will, eventuell auch über die Hausrat bekommen, sofern dort nicht nur Diebstahl versichert ist.

Gruß,
Micha

Hallo Norbert,
zum Lachen ist das nun nicht unbedingt. Das sind eben die Fälle, wo man denkt „das passiert mir niiieeee“ und die dann trotzdem irgendwann vorkommen.
Den Schaden am Autodach und Gepäckträger (als fest mit dem Auto verbundener Bestandteil) zahlt normalerweise die Vollkasko. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch bei sog. „grober Fahrlässigkeit“. Im konkreten Fall kommt es sicher auf die Details des Unfallherganges an. Wenn Du schon oft mit Dachgepäck gefahren bist und das Höhenwarnschild am Parkhaus wissentlich ignoriert hast, wird sich die Versicherung sicher sträuben. Wenn es jedoch die erste Fahrt (oder eine der ersten) mit dem Fahrrad auf dem Dach war, Du die Höhenwarnung der Einfahrt gesehen und Dich dabei nur verschätzt hast (bei vorsichtiger Langsamfahrt) oder wenn Du die Einfahrt gut passiert hast, es jedoch drinnen irgendwo niedriger war, dürfte die Chance einer Schadenregulierung höher sein. Bitte beachten: Ggf. Selbstbeteiligung im Vertrag; Höherstufung im nächsten Jahr. Wieviel Mehrbeitrag die Versicherung nach 1 Schaden kosten würde, kannst Du bei der Gesellschaft telefonisch unverbindlich erfragen und dann entscheiden, ob sich eine Schadenmeldung rechnet.
Der Schaden am Fahrrad ist über die Hausratversicherung i.d.R. nicht abgedeckt, da es keine der lt. Police versicherten Gefahren ist. (kein Feuer, kein Einbruchdiebstahl …usw.). Lediglich einige wenige Versicherer haben eine sog. All-Risk-Deckung.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Uwe

danke für die hilfreichen Infos (und den Trost). DIe Sachlage erscheint mir so ähnlich wie die nicht abgeschlossene Türe bei der HAusratversicherung, die normalerweise grob fahrlässig ist, es sei denn man schließt ausnahmsweise aus Augenblicksversagen mal nicht ab, weil ein wichtiger Grund vorliegt.

Da könnte mir nur helfen, daß es meine erste Fahrt war. Übrigens: LAngsam bin ich gar nicht reingefahrn, sondern zum GLÜCK sehr forsch. Dadurch ist das Fahrrad mit solcher Wucht aus Träger und Bändern gerissen worden, daß es auf den Boden flog, ohne Heckscheibe oder Kofferraum zu berühren. Daher nur Dachschaden…

Vielen Dank für Deinen zusätzlichen Service hinsichtlich der Kostenberechnung wegen Höherstufung. Das hatte ich schon berücksichtigt mit dem Ergebnis, daß mich die Höherstufung nicht stört, da geschäftlicher Zweitwagen, dessen Vertrag in ein paar Monaten ohne Chance auf Fortsetzung beendet wird.

Schönen Gruß, Norbert