Kfz-Vollkaskoversicherung - Schadenregulierung

Wie verhält es sich mit der Reparatur bzw. der Schadenregierung bei einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage noch ungeklärt ist?

Was ist, wenn man das Fahrzeug reparieren lässt, die Vollkasko die Reparaturrechnung übernimmt, also der Versicherungsnehmer letztlich auch hochgestuft wird, und sich dann aber herausstellt, dass der Versicherungsnehmer gar nicht (oder zumindest nicht allein) schuldig an dem Unfall war.

Wird dann die Hochstufung nachträglich wieder zurück genommen? Oder soll besser mit der Reparatur gewartet werden, bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist (das kann ja u.U. ewig dauern, oder?)

Danke für Eure Hilfe!

Hallo und auch Dir einen schönen guten Abend (eshandelt sich hierbei um eine Begrüßung, die wird gerne gesehen hier)

Wie verhält es sich mit der Reparatur bzw. der
Schadenregierung bei einem Verkehrsunfall, bei dem die
Schuldfrage noch ungeklärt ist?

Was ist, wenn man das Fahrzeug reparieren lässt, die Vollkasko
die Reparaturrechnung übernimmt, also der Versicherungsnehmer
letztlich auch hochgestuft wird, und sich dann aber
herausstellt, dass der Versicherungsnehmer gar nicht (oder
zumindest nicht allein) schuldig an dem Unfall war.

Bei den meisten Gesellschaften ist es zwischenzeitlich möglich, auch einen Vollkaskoschaden zurück zu kaufen.

Wird dann die Hochstufung nachträglich wieder zurück genommen?
Oder soll besser mit der Reparatur gewartet werden, bis die
Schuldfrage endgültig geklärt ist (das kann ja u.U. ewig
dauern, oder?)

Danke für Eure Hilfe!

Gerne
Mike