Moin liebe Leute,
der Betreff sagt eigentlich schon alles. Es soll das KFZ vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt werden.
Folgender Fall:
2007 hat sich A selbständig gemacht und auch ein Auto gekauft. Das hat A dann auch ins Geschäftsvermögen als Geschäftswagen eingebracht.
A ist nun nicht mehr vollzeit selbständig, sondern macht diese Tätigkeit nur noch hin und wieder. Je nach dem wie Aufträge reinkommen. A arbeitet wieder in seinem gelernten Beruf.
Da A das Auto aber fast nur noch privat nutzt, möchte A es komplett aus dem Betriebsvermögen entnehmen.
Was muss A da beachten und vor allem wie kommt A da am günstigsten davon??
Auf Tipps und Hilfe würde ich mich sehr freuen…
Danke
Keiner ein Tipp oder ne Verlinkung wo das mal besprochen wurde??
Nach § 6 (1) Nr. 4 EStG erfolgt eine solche Entnahme zum Teilwert. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
Wenn der PKW zum Betriebsvermögen gehört, bleibt er Betriebsvermögen, solange der Betrieb besteht oder bis er durch den Willen des Steuerpflichtigen in das Privatvermögen entnommen wird.
Die Entnahme wird mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Überführung in das Privatvermögen bewertet (fiktive Einnahme). Was genau dieser Teilwert im konkreten Fall ist (§ 6 EStG) weiß leider niemand so genau. Es ist der Wert, den man im Rahmen des Gesamtkaufpreises anteilig für das Wirtschaftsgut bekommen würde, wenn man den ganzen Betrieb verkauft und dieser fortgeführt wird. Das muß man mit dem Finanzamt aushandeln.
Jedenfalls entsteht in Höhe des Entnahmewerts und dem Buchwert (Restwert der regelmäßig abgeschriebenen Anschaffungskosten) ein Gewinn.
Gruß, R.