KFZ % vom verstorbenen Vater übernehmen

Hallo zusammen.

Ich fahre mein Auto mit 55%, Versichernug und Auto stehen auf mich.
Mein Vater ist leider kürzlich verstorben und er hatte 25/30%, die Versicherung und sein Auto gehen noch auf ihn.
Das Auto wird nun aber verkauft und anschließend natürlich abgemeldet.
Kann ich diese geringeren Prozente einfach so von ihm übernehmen?

Hallo,

Ja. Auf Antrag kann die SF Klasse innerhalb eines halben Jahres übernommen werden. Jedoch nur so viele Schadenfreie Jahre, wie man selbst den Führerschein besitzt.

Gruß Gaby

Hallo,

den Schadensfreiheitsrabatt Ihres Vaters, können sie innerhalb max. eines Jahres übernehmen.

Allerdings müssen Sie auch schriftlich bestätigen, dass Sie dieses Auto auch regelmäßig gefahren sind, was natürlich kein Problem darstellt.
Wenn jedoch im Versicherungsschein, Ihr Vater als einziger Fahrer eingetragen ist, sollten Sie einen anderen Versicherer wählen.

Gruß Merger

hallo,

Hallo,

den Schadensfreiheitsrabatt Ihres Vaters, können sie innerhalb
max. eines Jahres übernehmen.

Das kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

Allerdings müssen Sie auch schriftlich bestätigen, dass Sie
dieses Auto auch regelmäßig gefahren sind, was natürlich kein
Problem darstellt.

Was soll denn hierfür der Grund sein ? es geht doch lediglich um die selbst gefahrenen Jahre ( Datum Führerscheinerwerb)Versichern kann ich doch jedes Auto, ohne es selbst zu fahren.

Wenn jedoch im Versicherungsschein, Ihr Vater als einziger
Fahrer eingetragen ist, sollten Sie einen anderen Versicherer
wählen.

Diese Aussage halte ich für Unfug… ich lasse mich aber gerne belehren, wenn auch dies von Versicherer zu Versicherer anders gehandhabt wird.Bei uns wäre das kein Kriterium.

Gruß
Gaby

1 Like

Hallo Gaby,

ich bin verwirrt.

Das kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

Stimmt, kann (muss) man aber zu jeder Antwort einschränkend hinzufügen.

Was soll denn hierfür der Grund sein ? es geht doch lediglich
um die selbst gefahrenen Jahre ( Datum
Führerscheinerwerb)Versichern kann ich doch jedes Auto, ohne
es selbst zu fahren.
Diese Aussage halte ich für Unfug… ich lasse mich aber gerne
belehren, wenn auch dies von Versicherer zu Versicherer anders
gehandhabt wird.Bei uns wäre das kein Kriterium.

Einerseits antworten Sie als Expertin, andererseits kennen Sie anscheinend die Basics nicht? Und dann noch mit dem Hinweis, dass jemand anderes angeblich Unfug schreibt. Das zeugt von Selbstvertrauen.

Grüße, M

Hallo,

ich bin verwirrt.

Das kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

Stimmt, kann (muss) man aber zu jeder Antwort einschränkend
hinzufügen.

Das sagte ich ja auch .

Was soll denn hierfür der Grund sein ? es geht doch lediglich
um die selbst gefahrenen Jahre ( Datum
Führerscheinerwerb)Versichern kann ich doch jedes Auto, ohne
es selbst zu fahren.
Diese Aussage halte ich für Unfug… ich lasse mich aber gerne
belehren, wenn auch dies von Versicherer zu Versicherer anders
gehandhabt wird.Bei uns wäre das kein Kriterium.

Einerseits antworten Sie als Expertin, andererseits kennen Sie
anscheinend die Basics nicht? Und dann noch mit dem Hinweis,
dass jemand anderes angeblich Unfug schreibt. Das zeugt von
Selbstvertrauen.

Sorry, wenn ich als Expertin nochmals nach den hier gemeinten Basics frage. Wo steht, dass ich das Auto, dessen Prozente ich übernehmen möchte, selbst gefahren haben muss? Unter Verwandten war das noch nie ein Problem, und wurde immer so durchgeführt.Eine andere Erfahrung habe ich da nicht.

Grüße, M

Gruß
Gaby

Hallo!

Sorry, wenn ich als Expertin nochmals nach den hier gemeinten
Basics frage. Wo steht, dass ich das Auto, dessen Prozente ich
übernehmen möchte, selbst gefahren haben muss?

In den AKB!!
Sinngemäß steht dort:
Der Verlauf einer anderen Person wird übernommen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die neue Person überwiegend mit dem Fahrzeug gefahren ist. Dafür die TB 28!!
Solltest als Expertin doch wirklich wissen, oder?
Ich hab mit KFZ bspw. nix am Hut und weiß es :wink:

Unter
Verwandten war das noch nie ein Problem, und wurde immer so
durchgeführt.Eine andere Erfahrung habe ich da nicht.

Die kommen schon noch!

Apropos:
Erlaubt sei noch der Hinweis, dass man sich bei einer möglichen Übertragung des Rabattes, Rückstufungen in dem zu übertragenen Zeitraum ebenfalls anrechnen lassen muß!

Grüße, M

Gruß
Gaby

Gruß
BerndP

Hallo,

hallo,

Hallo,

den Schadensfreiheitsrabatt Ihres Vaters, können sie innerhalb
max. eines Jahres übernehmen.

Das kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

Mit Sondergenehmigung des Unternehmens ist alles möglich.

Allerdings müssen Sie auch schriftlich bestätigen, dass Sie
dieses Auto auch regelmäßig gefahren sind, was natürlich kein
Problem darstellt.

Was soll denn hierfür der Grund sein ? es geht doch lediglich
um die selbst gefahrenen Jahre ( Datum
Führerscheinerwerb)Versichern kann ich doch jedes Auto, ohne
es selbst zu fahren.

Man sollte aber die allgemeinen Versicherungsbedingungen kennen und auch die Übernahmeerklärung des SF-Rabattes einmal richtig lesen.

Wenn jedoch im Versicherungsschein, Ihr Vater als einziger
Fahrer eingetragen ist, sollten Sie einen anderen Versicherer
wählen.

Diese Aussage halte ich für Unfug… ich lasse mich aber gerne
belehren, wenn auch dies von Versicherer zu Versicherer anders
gehandhabt wird.Bei uns wäre das kein Kriterium.

Man sollte über die Texte die man schreibt manchmal nachdenken.
Wie will denn der Übernehmende bestätigen können,
dass er das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat, wenn in dem Vertrag
steht, dass nur der VN als Fahrer zugelassen war.

Gruß
Gaby

Viele Grüße aus der Pfalz in die Saar!
Merger

Du brauchst wahrscheinlich eine Unterschrift, was bedauerlicherweise jetzt nichtmehr so möglich sein wird. Jedoch kannst du auch nicht alle Prozente übernehmen. Du könntest immer nur soviele SF Klassen übernehmen wie du selbst mit deinem Alter hättest erreichen können.
zum Nachlesen