Hallo,
hallo,
Hallo,
den Schadensfreiheitsrabatt Ihres Vaters, können sie innerhalb
max. eines Jahres übernehmen.
Das kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.
Mit Sondergenehmigung des Unternehmens ist alles möglich.
Allerdings müssen Sie auch schriftlich bestätigen, dass Sie
dieses Auto auch regelmäßig gefahren sind, was natürlich kein
Problem darstellt.
Was soll denn hierfür der Grund sein ? es geht doch lediglich
um die selbst gefahrenen Jahre ( Datum
Führerscheinerwerb)Versichern kann ich doch jedes Auto, ohne
es selbst zu fahren.
Man sollte aber die allgemeinen Versicherungsbedingungen kennen und auch die Übernahmeerklärung des SF-Rabattes einmal richtig lesen.
Wenn jedoch im Versicherungsschein, Ihr Vater als einziger
Fahrer eingetragen ist, sollten Sie einen anderen Versicherer
wählen.
Diese Aussage halte ich für Unfug… ich lasse mich aber gerne
belehren, wenn auch dies von Versicherer zu Versicherer anders
gehandhabt wird.Bei uns wäre das kein Kriterium.
Man sollte über die Texte die man schreibt manchmal nachdenken.
Wie will denn der Übernehmende bestätigen können,
dass er das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat, wenn in dem Vertrag
steht, dass nur der VN als Fahrer zugelassen war.
Gruß
Gaby
Viele Grüße aus der Pfalz in die Saar!
Merger