Hallo Leute,
ich möchte mal etwas zum Ummelden eines Autos wissen.
Hier das Beispiel:
X wohnt in Düsseldorf und fährt ein 12 Jahre altes Auto, das im Juli 2006 zum TÜV muss. X ist arbeitslos. Seine Freundin Y hat Arbeit und wohnt in Haltern am See (Kreis Recklinghausen). Beide Städte liegen - wer es evtl. nicht weiss - in NRW.
Er möchte ihr nun das Auto schenken.
Nun die Fragen:
- Wo muss er das Auto abmelden, in Düsseldorf oder in Haltern?
- Gesetzt den Fall, er muss das Auto in Düsseldorf abmelden. Dann ist ja das Kennzeichen ungültig. Wie bekommt er dann am besten das Auto nach Haltern? Am besten wäre, er könnte irgendwo dorthin fahren, aber ohne Kennzeichen?
- Reicht es aus, wenn er ihr zur Eigentumsübertragung einfach den Kfz-Brief und den Schein (samt TÜV- und AU-Bescheinigung von 2004) sowie die Schlüssel übergibt?
- Da er kein Konto mehr hat (er wurde von seiner Bank gekündigt), reicht es für X aus, wenn er dem Finanzamt und der Versicherung einfach mitteilt, sie mögen die zu erstattenden Beträge einfach auf das Konto der Freundin Y überweisen?
Auf Eure Antworten freut sich aus Gallien
Euer Asterix
Hallo Leute,
Hallo Leut,
Versuchen wir’s einmal:
hat Arbeit und wohnt in Haltern am See (Kreis Recklinghausen).
Klar kenn ich Haltern - bin dort geboren 
- Wo muss er das Auto abmelden, in Düsseldorf oder in
Haltern?
Wieso will er das vorher abmelden??
Abmelden kann man das Auto überall in Deutschland.
Also: auf nach Haltern, zur Zulassungsstelle fahren (wo ist die eigentlich) und auf den Namen der Freundin anmelden.
Damit ist es gleichzeitig für A abgemeldet.
- Gesetzt den Fall, er muss das Auto in Düsseldorf abmelden.
Dann ist ja das Kennzeichen ungültig. Wie bekommt er dann am
besten das Auto nach Haltern? Am besten wäre, er könnte
irgendwo dorthin fahren, aber ohne Kennzeichen?
Hat sich ja durch 1. erledigt.
Auf keinen Fall mit „ohne Kennzeichen“ fahren.
- Reicht es aus, wenn er ihr zur Eigentumsübertragung einfach
den Kfz-Brief und den Schein (samt TÜV- und AU-Bescheinigung
von 2004) sowie die Schlüssel übergibt?
JEP
Allerdings ist was schriftliches nicht schlecht - insbesondere mit einer Frist, bis wann das Auto umgemeldet sein soll.
Oder halt direkt mit Auto und Freundin zu Zulassungsstelle.
- Da er kein Konto mehr hat (er wurde von seiner Bank
gekündigt), reicht es für X aus, wenn er dem Finanzamt und der
Versicherung einfach mitteilt, sie mögen die zu erstattenden
Beträge einfach auf das Konto der Freundin Y überweisen?
DA kann ich leider nichts zu sagen - dürfte aber klappen.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
Wieso will er das vorher abmelden??
Abmelden kann man das Auto überall in Deutschland.
Also: auf nach Haltern, zur Zulassungsstelle fahren (wo ist
die eigentlich) und auf den Namen der Freundin anmelden.
Damit ist es gleichzeitig für A abgemeldet.
Die Zulassungsstelle für den Kreis Recklinghausen ist das Straßenverkehrsamt in Marl (bin schon dort mit meiner Freundin gewesen).
Übrigens: Unser künftiger Weltmeister Christoph Metzelder wurde am 5.11.1980 in Haltern geboren…
Gruß aus dem gallischen (Düssel)dorf
Asterix
Ebenfalls Hallo
Hallo Leute,
Hallo Leut,
Versuchen wir’s einmal:
hat Arbeit und wohnt in Haltern am See (Kreis Recklinghausen).
Klar kenn ich Haltern - bin dort geboren 
- Wo muss er das Auto abmelden, in Düsseldorf oder in
Haltern?
Wieso will er das vorher abmelden??
Abmelden kann man das Auto überall in Deutschland.
Also: auf nach Haltern, zur Zulassungsstelle fahren (wo ist
die eigentlich) und auf den Namen der Freundin anmelden.
Damit ist es gleichzeitig für A abgemeldet.
Das mit dem abmelden ist auch eine Frage des Preisses. Ich hab dieses Jahr im Frühjahr ein Auto abgemeldet, wo der KFZ Brief weg war. In Dresden wollten sie schon mal 30€ für eine Eidesstattliche Versicherung vom Notar+ Abmeldung ca 50€. Da wo das Auto gemeldet war, war man mit normaler Versicherung und einigen anderen Nachweisen zufrieden und hat grad mal alles in allem um die 20€s gekostet.
Haltern ist auch bestimmt billiger wie Düsseldorf …
Gruß
HaWeThie
LG
Mikesch
- Reicht es aus, wenn er ihr zur Eigentumsübertragung einfach
den Kfz-Brief und den Schein (samt TÜV- und AU-Bescheinigung
von 2004) sowie die Schlüssel übergibt?
JEP
Allerdings ist was schriftliches nicht schlecht - insbesondere
ja. auch wenn du das auto nicht verkaufst, sondern verschenkst, dann setzt trotzdem eine übergebevereinbarung oder sogar einen kaufvertrag mit verkaufspreis 0,- auf. mit den üblichen daten aus dem fz-brief
hier hast du dann einen schriftlichen nachweis, dass das nciht mehr dein auto ist, falls was ist.
bei mir stand nämlich auch mal die polizei vor der tür.
ich hattte meine alte kiste einem bastler geschenkt (und mir dadurch die verschrottungskosten erspart) und der hatte das ding nicht umgemeldet und war noch mit meinen alten nummerschildern in einen unfall verwickelt.
ich hatte zum glück alles schriftlich, auch das mit der ummeldefrist.
zudem habe ich selbst auch, um meine restlcihe kohle zurückzubekommen, die übergabe beim finanzamt und meiner versicherung gemeldet.
gruß
michl
Wie ist das mit der Versicherung der Freundin?
Hallo HaWeThie,
- Wo muss er das Auto abmelden, in Düsseldorf oder in
Haltern?
Wieso will er das vorher abmelden??
Abmelden kann man das Auto überall in Deutschland.
Also: auf nach Haltern, zur Zulassungsstelle fahren (wo ist
die eigentlich) und auf den Namen der Freundin anmelden.
Damit ist es gleichzeitig für A abgemeldet.
Frage dazu: Muss die Freundin sich nicht eine Doppelkarte der Versicherung besorgen und diese bei der Anmeldung vorlegen?
Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt gehört das Auto ja noch X, und sie hat gegenüber ihrer Versicherung keinen Beweis, dass sie das Auto bei der Anmeldung bekommt. Bekommt sie da eine Blanko-Grüne-Versicherungskarte?
Antwort wäre toll!
Gruß aus dem gallischen Dorf
Asterix
Hallo Asterix,
Du bekommst eine Blanko Versicheurngskarte von der Versicherung.
Einfach da anrufen, und sagen, dass Du zur Anmeldung einer Versicherungskarte brauchst.
Hat bei mir auch so geklappt.
Gruß Anja
Hallo Asterix,
um das Auto auf ihren Namen zuzulassen, benötigt die Freundin eine VB-Karte (landläufig auch „Doppelkarte“ genannt) ihrer Versicherung. Diese kann sie dort „leer“, also nur mit ihren Personen-Daten anfordern. (Die VB-Karte ist übrigens etwas vollkommen anderes als die Internationale Versicherungskarte, auch „Grüne Karte“ genannt…)
Nach erfolgter Zulassung sollte sich die Freundin möglichst zeitnah bei ihrer Versicherung melden, um die KFZ-Daten anzugeben (Fax des KFZ-Scheines an die Versicherung reicht in fast allen Fällen aus). Die Übermittlung der KFZ-Daten durch das StVA an die Versicherungen klappt nicht immer reibungslos.
Eine Kopie der Ummelde- bzw. Abmeldebescheinigung sollte der bisherige Halter des Fahrzeugs seiner Versicherung schicken mit der Erklärung, daß kein Folgefahrzeug angemeldet werden soll und der Bitte, etwaiges Guthaben auf das Konto von Frau XYZ (Name der Freundin) zu erstatten - klappt problemlos.
Schönen Gruß vom
Sams
Danke für alle Beiträge (o.w.T.)!
Die Gebühren für das an- bzw. Abmelden sind bundeseinheitlich estgelegt.
Die der EV allerdings nicht.