KFZ von Betriebsvermögen in Privatvermögen

Hallo,

wer kennt sich damit aus:
Wenn ich irgendwann das KFZ aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen übernehmen will, wie wird das (vom Finanzamt) verrechnet ? Was muss ich berücksichtigen ?

Danke im voraus
Gruß
Z.Kiss

Hallo,

A) Ertragssteuern: Entnahmegewinn = Gemeiner Wert (soviel wie Verkehrswert, das ist, was ein Fremder Dritter für das Auto bezahlen würde) abzüglich Buchwert.
B) Umsatzsteuer: Umsatz aus Entnahme = Gemeiner Wert.

Vorsicht! Willkürlich niedrig angesetzter Gemeiner Wert muß bewiesen werden (Schwackeliste, vereidigter Gutachter etc.). Eine noch glaubhafte, aber nicht extrem niedriger Bewertung kann von jedem kommen, der mit der Materie zu tun hat (Händler, Mechaniker etc.) und erspart im Zweifelsfall den Kampf mit der Behörde.

Schöne Grüße

MM

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