Huhu!
Wenn jemand unverschuldet in einem Unfall verwickelt war und ein Totalschaden vorliegt, bekommt er von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, soweit klar.
Aber was für Kosten kann man sonst noch von der gegnerischen Versicherung verlangen?
Ich mein es soll ja nicht dreist sein, aber wenn Ab- & Anmeldegebühren übernommen werden, müssten doch auch andere anfallende Kosten (Feinstaubplakette, Fahrt zum Straßenverkehrsamt für An- & Abmeldung, Portogebühren) übernommen werden, oder?
Ich mein sonst ist ein Geschädigter ja immer der Blöde. Ich weiß, gute Erkenntnis
.
Schließlich hat man schon genug Ausgaben für das Rumfahren um einen neuen Wagen zu suchen. Ob man da wohl auch eine Pauschale ansetzen kann
?
Danke schon mal im Voraus.
Aber was für Kosten kann man sonst noch von der gegnerischen
Versicherung verlangen?
Als geschädigter hast Du Anspruch auf Schandens ersatz. Dazu muß es aber einen „Schaden“ geben und den mußt Du belegen können.
aber wenn Ab- &
Anmeldegebühren übernommen werden, müssten doch auch andere
anfallende Kosten (Feinstaubplakette, Fahrt zum
Straßenverkehrsamt für An- & Abmeldung, Portogebühren)
übernommen werden, oder?
Alle Kosten, die Du belegen kannst (und die im Zusammenhang mit dem Schaden stehen), werden Dir erstattet.
Hallo!
Als geschädigter hast Du Anspruch auf Schandens ersatz.
Ach, das sehe ich nicht so. Ein Autounfall ist doch keine Schande, und selbst wenn man das so empfindet - die kann keiner kompensieren.
Dazu muß es aber einen „Schaden“ geben und den mußt Du belegen
können.
Richtig. Übrigens: Rechtsanwaltskosten werden auch erstattet, im Gegensatz zu der Lauferei, die man hat, wenn man die Sache selbst in die Hand nimmt.