KFZ-Werkstatt Abzocke

Durchführung nicht in Auftrag gegebener unnötiger Arbeiten…

Hallo Leute,

Ich war vor ca. 3Monaten mit meinem Fahrzeug in der Werkstatt. Händler-Werkstatt.
Das Problem war, das bei meinem Fahrzeug ab ca. 120-130 km\h immer die Öllampe aufleuchtet.

Werkstatttermin eins …dort wurde mir gesagt, das mit dem Ölstand alles in Ordnung ist, es wurde dennoch ein wenig Öl nach gekippt und der „Ölschalter“ ausgetauscht, was wohl meist den Fehler verursacht mit der Anzeige.

Ok dachte ich mir Fehler behoben. Rechnung bekommen 108,33 € bezahlt.

Schließlich ein paar Tage später wieder auf der Autobahn gewesen, bei ca. 120-130 km\h wieder Öllampe leuchtet auf… wieder zur Werkstatt gefahren und berichtet das der Fehler nicht behoben wurde.

Werkstatttermin zwei …. es wurde der Ölfilter und ein O-Ring ausgetauscht, hat nichts gebracht und am ende kam man darauf, das dass Öl was im Fahrzeug war wohl nicht die richtige Dicke hatte und somit wurde ein Ölwechsel von 4,3 L 5W-30 Longlife Öl durchgeführt.

Rechnung bekommen 146,45 €

Nun meine Fragen:

  1. Alle Arbeiten wurden ohne mich vorher zu Fragen einfach ausgeführt und Teile ausgewechselt, erneuert. Ich wurde dann im Nachhinein immer nur darüber Informiert was gemacht wurde, ist das so rechtens?
  2. Sämtliche Arbeiten bis auf den Ölwechsel sind ja unnötig gewesen wieso soll ich die also bezahlen, nur weil die Werkstatt einfach mal ausprobiert alles zu erneuern um den Fehler zu finden?

Es sind doch Durchführungen nicht in Auftrag gegebener unnötiger Arbeiten oder nicht?
Jetzt soll ich insgesamt 254,78 € dafür zahlen, das ein Ölwechsel durchgeführt wurde.

vielen Dank schon einmal
mfg

Hallo,

  1. Alle Arbeiten wurden ohne mich vorher zu Fragen einfach
    ausgeführt und Teile ausgewechselt, erneuert. Ich wurde dann
    im Nachhinein immer nur darüber Informiert was gemacht wurde,
    ist das so rechtens?

was war denn ausgemacht? Normalerweise einigt man sich vorher auf einen Betrag, ab dem man informiert wird. Normalerweise liegt dieser deutlich höher als 108 Euro. Insofern ist kein rechtswidriges Verhalten der Werkstatt zu erkennen.

  1. Sämtliche Arbeiten bis auf den Ölwechsel sind ja unnötig
    gewesen wieso soll ich die also bezahlen, nur weil die
    Werkstatt einfach mal ausprobiert alles zu erneuern um den
    Fehler zu finden?

Wieso alles? Wir reden von einem Schalter und einer Dichtung.

Es gibt übrigens ein Urteil des OLG Köln, das besagt, daß der Kunde die Fehlersuche sehr wohl zu bezahlen hat, sofern sie nach den anerkannten Regeln des Handwerks vorgeht und alle möglichen Mängelursachen untersucht. OLG Köln, Az. 2 U 25/76

In Deinem Fall ist die Werkstatt völlig korrekt vorgegangen und hat als erstes die billigere und nach eigenen Angaben häufigste Variante (Schalter) ausprobiert. Meckern könnte man, wenn die als erstes den Motor ausgetauscht hätte, um dann zu merken, daß es nur am Ölfilter liegt.

Es sind doch Durchführungen nicht in Auftrag gegebener
unnötiger Arbeiten oder nicht?
Jetzt soll ich insgesamt 254,78 € dafür zahlen, das ein
Ölwechsel durchgeführt wurde.

Nein, Du bezahlst für die Fehlersuche und -behebung.

Gruß
Christian

Hallo ind3x,

du mußt immer Schreiben,was du für ein Auto hast,nur so kann dir geholfen werden.

Gruß
Mücke HH

Hallo zusammen,

generell sehe ich das auch so. Dass in so einem Fall mehr auf Verdacht der Öldruckschalter erneuert wird, ist üblich, da das eigentlich günstiger ist, als ewig nach einem Fehler zu suchen.

Einzig die beiden Preise kommen mir recht hoch vor. Da würde ich empfehlen, alle Positionen der beiden Rechnungen noch mal ganz genau anzusehen bzw. von der Werkstatt erklären zu lassen.
Klar muss der Kunde die Fehlersuche auch mit bezahlen, aber wurde hier überhaupt groß gesucht?

Beste Grüße
Guido

Anscheinend hat hier jemand in absoluter Unkenntnis untaugliches Öl eingefüllt.

Schade.

Dass die Werkstatt zuerst den Öldruckschalter wechselte, kann ich nachvollziehen.

Dass dann erst der Fehler „Jemand hat falsches Öl eingefüllt!“ gefunden wurde, ist Pech.

Man sollte mal schauen, was in Auftrag gegeben wurde.
ICH gebe z.B. in Auftrag:
„Fehler beheben bis max. X Euro.“

Dann wäre die Berechnung OK, wenn der Betrag nicht überschritten wurde.

Sofern dein Auftrag lautete:
„Fehler suchen, aber nicht reparieren.“, dann wäre auch die erste Rechnung OK, denn zur Fehlerermittlung kann der testweise Tausch von Komponenten nötig sein.

Die zweite Rechnung aber nicht, denn nachdem man die zu niedrige Viskosität fest gestellt hat, hätte man fragen müssen, ob man das Öl wechseln soll.

Das kommt aber darauf an, wie der Auftrag lautete!

Hallo
Da der Fehler nicht behoben ist besteht in der Regel auch keine Zahlungspflicht.
Beide Rechnungen erscheinen mir auch etwas zu hoch.
Sollte der „Ölschalter“ ein Ölstandsgeber sein, ist meine Vermutung ein zu HOHER Ölstand zu sein. Versuche mal den Ölstand auf „min“ abzusenken.
Die Rechnungen würde ich in Schiedsstelle der KFZ-Innung oder vom ADAC
( wenn du Mitglied bist) prüfen zu lassen.
Gruss Erich

Hi!
Na, warte erstmal paar Wochen ab, ehe Du hier große Töne ablässt,
nicht dass dann die Öllampe wieder mal kommt,
das 5W-30 ist schon ein relativ dünnes Öl.

Also ich hätte da als erstes mal den Öldruck am Motor gemessen,
ich will zwar den Teufel nicht an die Wand malen,
genaue Fahrzeugdaten fehlen leider auch,

aber es kann sein, dass das dicke Ende noch kommt.
Und da sind dann die paar hundert € lächerlich dagegen.

Grüße, E !

  • Also, das Fahrzeug ist ein Opel Vectra C Caravan 1.9CDTI 150PS Bj. 2007

  • Beim ersten Werkstattbesuch hieß es Öldruck ist ok , Ölart und Ölstand auch.

  • Das Fahrzeug ist nicht mehr in meinem Besitz, sondern schon verkauft.

  • Was Opel als Auftragsgrund angegeben hat weis ich nicht , ich habe einzig das Problem geschildert und mehr nicht. Ich wurde nicht gefragt was gemacht werden soll.

Ich wurde bei keiner Arbeit gefragt auch nicht ob das Öl gewechselt werden soll, wie gesagt ich wurde immer nur mit Tatsachen konfrontiert was gemacht wurde.

jedoch sehe ich gerade steht in der Rechnung „in Auftrag gegebene Arbeiten berechnen wir wie folgt“ hab aber nix in Auftrag gegeben…

  • Das mit der Schiedsstelle der KFZ-Innung probiere ich.

Ich lass mir vorab definitiv die Positionen der Arbeit auf ein Blatt auflisten und gehe damit zur Schiedsstelle.

Jau, da kommt noch was… owt
x

Hallo
Da der Fehler nicht behoben ist besteht in der Regel auch
keine Zahlungspflicht.

Das ist sicher nicht richtig.

Geschuldet wird von der Werkstatt eine zielgerichtete und fachgerechte Fehlersuche. Diese kann bei vertrackten Fehlern auch zu einem „wir wissen nicht mehr weiter“ führen.

Soll das die Werkstatt umsonst machen?

Beide Rechnungen erscheinen mir auch etwas zu hoch.

Du kennst den Preis für 5W-30 Longlife Öl in Vertragswerkstätten nicht.
Auch kannst du nicht wissen, was der Schalter kostet und wo der eingebaut ist, oder?

Sollte der „Ölschalter“ ein Ölstandsgeber sein, ist meine
Vermutung ein zu HOHER Ölstand zu sein. Versuche mal den
Ölstand auf „min“ abzusenken.

Ich denke eher nicht.

Hallo!

Was heißt „Was Opel als Auftraggrund angegeben hat weiß ich nicht“? Hast Du nicht das Fhezeug in der Werkstatt abgegeben?

gruß

derschwede77