KFZ Werkstatt pleite - Was passiert mit KFZ?

Hallo,

eine KFZ Werkstatt ist pleite. Was passiert mit den überlassenen KFZ? Gehen die in die Konkursmasse über und die Besitzer der KFZ verlieren ihr KFZ oder unterrichtet der Konkursverwalter die Eigentümer der KFZ, sodass sie ihr KFZ abholen können?
Was passiert, wenn der Konkursverwalter zwar den Eigentümer unterrichten will, aber keine Unterlagen zum KFZ vorliegen, aus denen der Eigentümer hervorgeht und demnach nicht oder nur erschwert auffindbar ist?

Danke und Gruß!
Udo

eine KFZ Werkstatt ist pleite. Was passiert mit den
überlassenen KFZ?

Nichts. Nirgendwo findet ein Eigentumsübergang statt. Jeder Insolvenzverwalter hat sich darum zu kümmern, die jeweiligen Eigentümer zu finden und zu benachrichtigen.

Hallo!

Jeder Insolvenzverwalter hat sich darum zu kümmern, die jeweiligen
Eigentümer zu finden und zu benachrichtigen.

Kannst du das belegen?

So wie ich es kenne macht der Insolvenzverwalter gar nichts und wartet
ob jemand mit Ansprüchen kommt.

Gruß
Stefan

Jeder Insolvenzverwalter hat sich darum zu kümmern, die jeweiligen
Eigentümer zu finden und zu benachrichtigen.

Kannst du das belegen?

So wie ich es kenne macht der Insolvenzverwalter gar nichts
und wartet
ob jemand mit Ansprüchen kommt.

http://dejure.org/gesetze/InsO/47.html

regelmäßig wird der rechtsinhaber sich beim insolvenzverwalter melden bzw. gegen diesen klage auf herausgabe richten.

a.

Hi,
nun ja der Auftraggeber weiss doch meist, dass er eines seiner Autos in Reparatur hat.
Meist lässt sich das auch noch mit Zulassungs- und Typenschein belegen.
Oder geht es um Oldtimer-reparaturen die gar nicht angemeldet sind, da kann es natürlich, wenn es sich um einen Scheunenfund handelt schon schwieriger werden.
Ol

So wie ich es kenne macht der Insolvenzverwalter gar nichts
und wartet
ob jemand mit Ansprüchen kommt.

http://dejure.org/gesetze/InsO/47.html

Da steht so grad überhaupt nichts das der Insolvenzverwalter sich
melden muß oder gar den Besitzer ausfindig machen muß.

Gruß
Stefan

Da steht so grad überhaupt nichts das der Insolvenzverwalter
sich
melden muß oder gar den Besitzer ausfindig machen muß.

Sieh es anders herum: Bei der Aufnahme des Vermögens wird es zwangsläufig zu der Feststellung des Fremdeigentums kommen. Außerdem ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, mögliche Schäden von der insolventen Firma abzuwenden, es tut also gut daran, Kunden zu informieren, so fern der Betrieb nicht fortgesetzt werden kann.
Für den Fall, daß 'ne alte Kiste seit Monaten herumsteht - anderes Thema, da nicht wirklich üblicherweise bei einer normalen Kfz-Werkstatt zu finden.

So wie ich es kenne macht der Insolvenzverwalter gar nichts
und wartet
ob jemand mit Ansprüchen kommt.

http://dejure.org/gesetze/InsO/47.html

Da steht so grad überhaupt nichts das der Insolvenzverwalter
sich
melden muß oder gar den Besitzer ausfindig machen muß.

manchmal lohnt es sich auch den text unter einem link zu lesen…

a.

Nehmen wir an, es handelt sich nicht um eine alte Kiste, sondern um ein selbstgebautes Unikat (Motorrad) mit sehr hohem ideellen Wert und der KFZ Händler ist eine Spezialwerkstatt 800km entfernt vom Wohnsitz des Eigentümers.
Da die auszuführenden Arbeiten sehr schwierig sind, mittlerweile über 1 Jahr andauern, besteht nur sporadischer Kontakt zwischen Eigentümer und Werkstatt.
Eine Insolvenz der Werkstatt, ohne dass der Eigentümer kurz- oder mittelfristig davon erfährt, ist demnach ohne weiteres möglich.
KFZ Schein und Brief befinden sich beim Eigentümer; das Motorrad ist angemeldet (mit Nummernschild) und hat eine Fahrgestell Nr. am Rahmen.

Gruß!
Udo