Hallo Rechtskundige,
wo könnte ein Werkstattkunde, der der Ansicht wäre, dass zur Herausgabe des reparierten Autos eine seltsame Forderung gestellt wurde herausfinden, ob diese tatsächlich seltsam wäre. Oder eben doch üblich, wie die Werkstatt behaupten würde. Es ginge nicht um die Bezahlung, die wäre von der Versicherung des Unfallgegners vollkommen beglichen worden.
Ich habe es beim Internetauftritt der IHK bei den Unterpunkten „Dienstleistungen“ und „Verkehr“ versucht, konnte aber keine entsprechende Stelle (z.B. „Innung“ oder „Aufsicht“) finden. Den Anlass, der mich diese Frage stellen lässt, zu schildern, würde hier den Rahmen überschreiten, da er recht kompliziert ist (wer hätt’s gedacht). Und vermutlich gelänge es mir auch nicht konsequent die ganze Schilderung über in der Möglichkeitsform zu bleiben.
Ich hoffe, dass die Frage nach einer Institution an die ich mich wenden könnte nicht als Rechtsberatung gilt, und daher hier nicht beantwortet werden darf. Es steht zwar in meiner Vika, aber damit nicht extra nachgesehen werden muss: Es geht hier um Berlin.
Vielen Dank für Antworten
Renate
Hi
na ja, solange niemand weiss,was das für einen seltsame Forderung sein soll, wird wohl niemand eine Aussage treffen können. Es empfiehlt sich da vielleicht der Ombudsman von der KFZ Innung. Aber die seltsame Forderung würde schon interessant ein… wollen die das Auto nur ohne Räder oder ohne Lenkred ausliefern?? Oder ohne Auspuff??? Ohne Blinker oder sowas???
Wallfower
Hallo Wallflower,
na ja, solange ich nichtmal die Kfz-Innung ausfindig machen kann, wird es mir schwer fallen den dortigen Ombudsman zu fragen.
Die seltsame Forderung könnte darin bestehen, dass das Auto „wegen der umfangreichen Reparatur“ nur an den Besitzer/Fahrer herausgegeben werden soll. Es könnte gesagt worden seien, dass es doch erforderlich sei diverse Dinge zu besprechen, auch das Wort „Einweisung“ könnte gefallen sein. Weiterhin könnte eine Abholung durch einen Dritten zwar „erlaubt“ worden seien, aber nur wenn die Auftragerteilerin der Werkstatt zuvor eine „Haftungsausschlusserklärung“ gesendet hätte. Für den Fall, dass später ein Schaden an dem Fahrzeug aufträte, der nur dadurch hätte geschehen können, dass es zu Übermittlungsfehlern vom Dritten zur Autobesitzerin gekommen sein könnte.
Es könnte sein, dass die Auftragserteilerin sich durch diese Formulierungen so verunsichern ließ, dass sie sich darauf einließ das Fahrzeug selbst abzuholen. Unter erheblichen Aufwand an Zeit und Geld, (Flug Stuttgart —> Berlin). Hätte es nun, auch auf Nachfrage, keine „Einweisung“, keine „Besprechung diverser Dinge“ gegeben, dann könnte sie darob derartig verärgert sein, dass sie überlegen würde, sich das nicht gefallen zu lassen. Zumal, wenn die Werkstatt vielleicht annähernd 250 € Standgebühr verlangen würde. Es wäre ja möglich, dass die fiktive Kundin eine Abholung durch sie selbst erst 31 Tage nach Reparaturabschluss möglich machen konnte.
Renate
hoffend, dass sie nun die hier geltenden Grenzen nicht überschritten hat
Hallo
na so nen Blödsinn hab ich auch noch nicht gehört.Entweder wurde ordentlich repariert und das Auto fährt wieder so wie früher,oder es wurde geschlampt, so dass man dem Kunden sagen muss, wenn sie schneller wie 90 fahren könnte die Hinterachse oder ein Kotflügel abfallen:wink: Das kann man aber sicher auch dem Abholer erzählen oder sich schriftlich abzeichnen lassen
Wallfower
also morgen mal bei der Handwerkskammer Berlin nachfragen
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Würde mich hier auch an die KFZ-Innung oder den Ombudsmann wenden.
Dass die Werkstatt ein Fahrzeug nur an den Besitzer herausgibt und nicht an jeden, der behauptet, er solle es abholen, ist richtig und sollte auch so sein.
Wenn der Schaden abgetreten wurde, kann es ja auch nicht um die Bezahlung gehen.
Aber wenn der Besitzer dem Abholer eine Vollmacht für die Abholung ausstellt und der Werkstatt dies auch mitteilt, kann sie das Fahrzeug m.E. nicht zurückbehalten.
Wenn nach einem Unfall etwas zu beachten ist, kann die Werkstatt das auch schriftlich formulieren.
Eine Standgebühr von 250 Euro ist ja schon happig, wurde das überhaupt vereinbart, steht es in den AGB?
Ist das ein ordentlicher Betrieb oder irgendein Hinterhof-Schrauber?
Grüße
Holygrail
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Hallo Holygrail,
gäbe es diese Werkstatt wäre es eine ordentliche. Bei der die Fragerin gelandet wäre, weil sie nach einem erdachten Unfall mit einem LKW dessen Fahrer sie bei einem beabsichtigten Spurwechsel nicht gesehen hätte, sie auf der Fahrerseite touchiert hätte und so einen Unfall verursacht hätte. Der Fahrer des vom Autoclub (mit nur drei Buchstaben) geschickte Abschleppwagen hätte gesagt, dass er das Auto wegen zerstörter Scheibe auf einen gesicherten Platz bringen muss. Das wäre diese Werkstatt gewesen.
Die Fragerin hätte das Abholen des Fahrzeuges z.B. durch ihren Bruder natürlich durch Ankündigung und Vollmacht abgesichert. Doch diese Idee hätte sie eben nicht weiterverfolgt, weil sie sich durch das Geschwurbel mit dem Haftungsausschluss beindrucken ließ. Dass sie nicht auf die Idee des Schriftlichen gekommen wäre, würde sie jetzt, im Nachhinein (wo man bekanntlich immer schlauer ist) unsagbar ärgern.
Ob die Standgebühren in den AGBs stehen würden, weiß die Fragerin nicht, sie hätte selbige vor Auftragserteilung nicht gelesen (tut das irgendjemand?). Sie wären aber bei diversen Telefonaten mit 7,50 €/Tag angekündigt worden.
Dankenden Gruß
Renate
die jetzt nochmal mit „Kfz-Innung“ googlen geht
Würde mich hier auch an die KFZ-Innung oder den Ombudsmann
wenden.
Woher weißt Du, dass die Werkstatt Innungsmitglied ist?
spätestens beim Anruf bei der Innung wird man es wissen
Hallo Steve Jobs und Wallflower,
ich bin durch die schlichte Eingabe von „Kfz-Innung“ weiter gekommen, als bei der IHK direkt. Und dort auf genau das Problem gestoßen, das ihr ansprecht. Man kann dort den Namen eines Betriebes eingeben, und bekommt dann gesagt, ob es Mitglied ist. Ich bekam „keine Treffer für ihre Eingabe, bitte überprüfen sie diese“. Da der Betrieb immerhin von einem großen Automobilclub genutzt wird, kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass er kein Innungmitglied ist. Ich werde es morgen auf jeden Fall noch mal telefonisch versuchen.
Vielen Dank für eure Antworten
Renate